1.105.1 (bru3p): Reparationsfrage.

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Reparationsfrage.

Ministerialdirektor Gaus hatte für die Besprechung die anliegende Ausarbeitung gefertigt. Er trug ihren wesentlichen Inhalt vor und kam zu dem Ergebnis, daß es vom deutschen Standpunkt aus vorteilhafter ist, wenn die von der Gläubigerseite zu konzedierende Verlängerung des Feierjahres nur auf sechs Monate und nicht auf ein Jahr bemessen wird1.

1

Vgl. das vorhergehende Dok. Nr. 618. Die Aufzeichnung von Gaus vom 6.1.32 (in Durchschrift in R 43 I /335 , Bl. 207–210) ist gedruckt in ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 158.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich dieser Auffassung an. Er betonte nochmals, daß die Endlösung möglichst beschleunigt herbeigeführt werden müsse2.

2

Nach Schäffers Tagebucheintrag sagte Warmbold: „Die Krise würde bestimmt noch etwa drei Jahre dauern, die haushaltsmäßigen und wirtschaftlichen Nachwirkungen sogar noch erheblich länger. Es würde ein Geldbedürfnis bestehen, das 6–8 Milliarden ausmachen würde. Das machten sich die Gegner wohl noch nicht vollkommen klar. Man müßte ihnen das zu Gemüte führen und könnte jedenfalls nicht erklären, daß man von einem bestimmten Zeitpunkt an wieder in der lage sein wird, überhaupt irgend etwas zu zahlen“ (IfZ ED 93, Bl. 17, Bl. 23 f.).

Staatssekretär Dr. Schäffer führte aus, Deutschland könne, nachdem die Sachverständigen erklärt haben, daß unverzüglich gehandelt werden müsse3, keine schwächere These vertreten. Aus diesem Grunde müsse Deutschland in Lausanne erklären, daß wir eine provisorische Zwischenlösung für ein Jahr nicht hinnehmen könnten4.

3

Vgl. Dok. Nr. 618, Anm. 14.

4

StS Schäffer führte u. a. aus: „Man kann sich unsererseits sehr gut auf das Basler Gutachten berufen. Nachdem dort die Sachverständigen der Welt gesagt hätten, daß schleunigst eine grundsätzliche Änderung der Reparationen stattfinden müsse, und daß die Voraussetzungen des Young-Planes nicht mehr vorhanden seien, könnte kein Mensch uns einen Vorwurf machen, wenn wir uns darauf beriefen“ (IfZ ED 93, Bd. 17, Bl. 24).

Der Reichskanzler schloß die Besprechung mit der Feststellung, daß dem Vorschlage von Ministerialdirektor Gaus zuzustimmen sei5.

5

Zur Fortsetzung der Beratungen siehe Dok. Nr. 620.

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