1.121.3 (bru3p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Frachttarif-Streit mit Polen.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Frachttarif-Streit mit Polen.

Der Reichsverkehrsminister trug vor, daß in dem Streit mit Polen über gewisse Tarife für die Beförderung deutscher Güter durch den Korridor nach Ostpreußen[2194] oder von dort nach dem übrigen Deutschland die Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft ihn wegen der Entscheidung über einen Vergleichsvorschlag dränge, der in dem Verfahren mit Polen jetzt gemacht worden sei8. Vor der Sitzung habe ihm auch der deutsche Unterhändler Scholz von Warschau aus die Annahme eines Vergleichs nahegelegt. Dieser läge nach der ganzen Sachlage im deutschen Interesse. Der Ausgang des Schiedsverfahrens sei sehr unsicher. Daher stehe für ihn außer Zweifel, daß ein Abschluß des jetzt möglichen Vergleichs für Deutschland günstig sei. Im Hinblick auf die politische Bedeutung der Angelegenheit und darauf, daß die Öffentlichkeit ihr besondere Beachtung schenken werde, lege er aber Wert darauf, nicht ohne ausdrückliches Einvernehmen mit dem Kabinett zu handeln.

8

Aufgrund einer Empfehlung des Danziger Schiedsgerichts hatte die RB-Verwaltung vom 7.–9.1.32 mit dem pol. Verkehrsmin. verhandelt und eine Einigung über die Frachttarife durch den polnischen Korridor erzielt, die in einem gemeinsam unterzeichneten Aktenvermerk fixiert worden war. Der Durchdruck dieses Vermerks befindet sich in R 43 I /1070 , Bl. 301–307).

Der Reichswehrminister stellte fest, daß das Kabinett dem Abschluß des vom Reichsverkehrsminister vorgeschlagenen Vergleichs mit Polen zustimme.

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