1.165.4 (bru3p): 4. Kalkulation für das Handwerk.

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4. Kalkulation für das Handwerk.

Oberbürgermeister Dr. Goerdeler führte aus, daß besondere Vertreter der Landwirtschaft auf die stark übersetzten Preise im Handwerk hingewiesen hätten. – Vielfach sei die Situation so, daß für jede einzelne Position der Gesamtrechnung ein besonderer Gewinnaufschlag berechnet werde. Ein großer Teil der hier unbedingt erforderlichen Preissenkung müsse nach seiner Auffassung dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden. Vorteilhaft sei in dieser Beziehung der Preisdruck, der durch die Schwarzarbeit drohe. Darüber hinaus habe er jedoch überlegt, ob es zweckmäßig sei, für Innungen ein Verbot von Preisempfehlungen und Preisbestimmungen für die Waren vorzuschreiben, welche durch Preisverzeichnisse oder Preisschilder bezeichnet seien. Er habe den beiliegenden Entwurf einer Verordnung über das Verbot von Preisbindungen aufgestellt16. Unter den Entwurf fielen u. a. nicht die Schmieden17. Hier müsse nach seiner Auffassung das Weitere örtlichen Vereinbarungen überlassen bleiben.

16

Der VoEntw. über das Verbot von Preisbindungen, der Preisabreden oder -empfehlungen jeder Art untersagte, befindet sich in R 43 I /1454 , Bl. 153–154.

17

In einer Besprechung mit Vertretern des Schmiedehandwerks vom 20.1.32 hatte der RPreisKom. eine Preissenkung um 10% vereinbart (Durchdruck des Rundschreibens Nr. 25 des RPreisKom. vom 23.1.32 mit Anlage in R 43 I /1161 , Bl. 356–357).

Staatssekretär Dr. Trendelenburg betonte, daß der Preisdruck unter Schwarzarbeit gute Erfolge in Hinsicht auf eine Preissenkung zeitigen werde. Er bat im übrigen um Zeit, damit das Reichswirtschaftsministerium eingehend den Entwurf prüfen könne.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß das Reichswirtschaftsministerium den Entwurf zunächst eingehend prüfen solle18.

18

Der VoEntw. wurde nicht in Kraft gesetzt, da der RPreisKom. mit den einzelnen Handwerksverbänden Preissenkungen vereinbart hatte (Schreiben des RPreisKom. vom 28.4.32 mit Anlage in R 43 I /1161 , Bl. 347–271). Zu den Beschwerden siehe auch Dok. Nr. 758.

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