1.185.4 (bru3p): 4. Änderung des Zolltarifgesetzes.

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4. Änderung des Zolltarifgesetzes.

Ministerialdirektor Ernst trug den Inhalt der Kabinettsvorlage des Reichsministers der Finanzen vom 16. März […] vor und erläuterte die handelspolitische Bedeutung der vorgeschlagenen Maßnahmen wegen Anwendung von Aus- und Einfuhrscheinen10.

10

Vgl. Dok. Nr. 697, Anm. 16.

Er wies darauf hin, daß Ausfuhrscheine für Weizen und Roggen bereits erprobt seien11. Die Vorlage kehre nur zu einem früher bereits bewährten System zurück.

11

Vgl. Dok. Nr. 11, Anm. 3.

Besonders erörtert wurde die Frage der Schweinezölle12.

12

Das Rkab. Brüning hatte Gleitzölle für Schweine eingeführt: Dok. Nr. 12, P. 1.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, er sei durchaus einverstanden mit den Vorschlägen der Vorlage. Das vorgeschlagene System habe sich tatsächlich sehr bewährt. Er wolle lediglich noch hinzufügen, daß er den Wunsch habe, künftig auch noch andere Gegenstände in dieses Einfuhrscheinsystem einzubeziehen.

Das Kabinett war damit einverstanden, daß die durch die Vorlage des Reichsministers der Finanzen vom 16. März […] vorgeschlagenen Maßnahmen durch Notverordnung in Kraft gesetzt werden. Die Bestimmungen sollen am 1. April 1932 in Geltung treten13.

13

Sechster Teil der NotVo. vom 19.3.32, RGBl. I, S. 135 , hier S. 141.

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