1.186.1 (bru3p): Anlage

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Durch die Mitteilungen, die der Preußische Minister des Innern am 17. März 1932 der Öffentlichkeit gemacht hat, ist die schon lange in zahlreichen Vorkommnissen zutage getretene Tatsache erneut in eindeutiger Weise erhärtet worden, daß nämlich

die NSDAP den Bürgerkrieg in Deutschland vorbereitet.

Die Aufstellung einer militärisch gegliederten Privatarmee, ihre Ausrüstung mit Waffen, die ständigen Überfälle auf Andersdenkende, die Anwendung von Terror als politisches Kampfmittel, die geheime Mobilisierung und Alarmierung bezahlter Banden,

alles das hat nichts mehr mit Politik und mit Betätigung der Staatsbürgerrechte zu tun. Es ist der Versuch gewaltsamer Unterdrückung von Freiheit und Demokratie und gleichzeitig ein Unternehmen, dessen ungehinderte Fortsetzung die Staatsautorität und damit Deutschlands politischen und moralischen Kredit im In- und Ausland aufs empfindlichste schädigen muß.

Allzulange ist dieses zum Bürgerkrieg führende Treiben geduldet worden.

Es kann nicht angehen, daß durch längeres Zuwarten die Deutsche Republik sich selbst das Grab gräbt.

Deshalb muß es von allen staatstreuen Deutschen auf das lebhafteste begrüßt werden, daß die preußische Regierung durch die nunmehr begonnene Aktion ihren Willen zum Durchgreifen bekundet hat.

Hierbei ergibt sich die weitere Frage:

Kann jemand, der durch Zugehörigkeit zur NSDAP oder durch ihre Unterstützung in irgendwelcher Form sich selbst an der Vorbereitung des Bürgerkrieges, an[2394] der Vernichtung der Demokratie und an der Errichtung einer verfassungswidrigen Diktatur beteiligt, Beamter der Republik sein oder bleiben?

Wir sagen: „Nein.

Der Staat, der dieses duldet, gibt sich selbst auf. Freiheit der Meinungsäußerung und der staatsbürgerlichen, also auch politischen Betätigung des Beamten dürfen niemals, und erst recht nicht in der Demokratie, solchem Mißbrauch ausgeliefert werden.

Deshalb fordern wir: Entfernung aller Personen aus dem öffentlichen Dienst in Reich, Staat, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften, die durch Zugehörigkeit zur NSDAP oder durch ihre Unterstützung an der Vorbereitung von Bürgerkrieg und Umsturz mitwirken.

Jedem Beamten und öffentlichen Angestellten ist gegen Unterschrift zu eröffnen, daß Betätigung in diesem Sinne unvereinbar mit den übernommenen und beschworenen Pflichten ist und fristlose Entlassung ohne Pension zur Folge hat.

Der Beamte oder Angestellte des demokratischen Staates hat nicht das Recht, auf den Sturz dieses Staates und auf die Errichtung einer Diktatur hinzuarbeiten. Er muß jetzt vor die Entscheidung gestellt werden, ob er als Organ des Staates diesem, seiner Erhaltung und Festigung dienen oder außerhalb des Staatsdienstes sich für die Ziele einer Bürgerkriegspartei einsetzen will.

Es ist ein Gebot der Selbstbehauptung des Staates, diese Klärung nunmehr herbeizuführen. Weitere Duldung bedeutet Selbstvernichtung.

Wir fordern alle staatsbewußten deutschen Männer und Frauen, die mit uns in dieser selbstverständlichen Forderung einig sind, auf, ihre Zustimmung der Redaktion dieses Blattes mitzuteilen, die sie an uns weiterleiten wird4.

4

In der 88 Seiten starken Broschüre „Der Nationalsozialismus, eine Gefahr für das Berufsbeamtentum“ hatte sich der Allgemeine Dt. Beamtenbund mit den beamtenpolitischen Vorstellungen der NSDAP auseinandergesetzt; die Broschüre war der Rkei am 8.3.32 überreicht worden (R 43 I /2683 , S. 831–926).

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