1.246.1 (bru3p): 1.) Freiwilliger Arbeitsdienst.

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1.) Freiwilliger Arbeitsdienst.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß die Geldfrage beim freiwilligen Arbeitsdienst naturgemäß entscheidend sei. Wenn es möglich sei, 50 Millionen RM in den Etat des Reichsarbeitsministeriums für den freiwilligen Arbeitsdienst einzusetzen, werde man im Jahre 1932 bis zu 150 000 Menschen im freiwilligen Arbeitsdienst beschäftigen können1.

1

Zur Einführung des Freiwilligen Arbeitsdienstes siehe Dok. Nr. 272, P. 1 und Dok. Nr. 319. In seiner Kabinettsvorlage vom 3.3.32 hatte der RArbM berichtet, daß der FAD in ständig wachsendem Umfang in Anspruch genommen würde: Am 31.1.32 habe sich die Zahl auf über 13 200 belaufen und sich damit gegenüber dem Stande vom 31.12.31 fast verdoppelt. Der RArbM hatte angeregt, die Altersgrenze für Jugendliche bis zu 21 Jahren auf 25 Jahre heraufzusetzen, die Förderungsdauer von 20 Wochen auf ein Jahr zu verlängern und darauf zu verzichten, die beim FAD abgeleistete Zeit auf die Unterstützungshöchstdauer anzurechnen. Der RArbM hatte 100 000 Arbeitsdienstwillige für das Rechnungsjahr 1932/33 angenommen. Die Kosten, die auf das Reich entfallen würden, hatte der RArbM mit rund 50 MioRM angenommen: Für den verstärkten Einsatz von Mitteln würde insbesondere ins Gewicht fallen, daß der FAD in steigendem Umfange auch den Zwecken der Siedlung zugute kommen würde. Der RArbM beabsichtigte, den Zusammenhang zwischen FAD und Siedlung planmäßig weiterzuentwickeln (R 43 I /2085 , Bl. 212–215). Eine Besprechung vom 20.4.32 hatte die Zustimmung der anderen beteiligten Ressorts zu der Kabinettsvorlage des RArbM ergeben (Niederschrift in R 43 I /2085 , Bl. 243–245).

Eine Finanzierung des freiwilligen Arbeitsdienstes durch neue Steuern, insbesondere durch die vom Reichsfinanzministerium auch erwähnte Inseratensteuer, halte er für untragbar. Durch die Einführung einer Inseratensteuer werde man sich von vornherein den Widerstand der gesamten Presse zuziehen2.

2

In den Akten der Rkei war dieser Vorschlag nicht zu ermitteln.

Der Reichsverkehrsminister betonte die besondere politische Bedeutung des freiwilligen Arbeitsdienstes3. Er führte im übrigen aus, daß das Reich nicht von sich aus die Organisation übernehmen, sondern – anknüpfend an das Beispiel Exzellenz von Batockis in Ostpreußen – die Organisation einzelnen provinziellen Führern überlassen solle. Diese müßten sich mit den Landesarbeitsämtern in Verbindung setzen.

3

Vgl. hierzu auch die Äußerungen von Treviranus zum FAD in Dok. Nr. 272, P. 1, Dok. Nr. 319 und Dok. Nr. 644.

Die bisherigen Berichte über die Ergebnisse des freiwilligen Arbeitsdienstes lauteten sehr zuversichtlich. Als Arbeiten kämen Wasserstraßenbau, Straßenbauarbeiten und Meliorationen für den freiwilligen Arbeitsdienst in Frage.

[2552] Der Reichskanzler stimmte den Ausführungen des Reichsverkehrsministers über den Kreis der Arbeiten zu, welche für den freiwilligen Arbeitsdienst in Frage kämen. Er betonte, daß bisher nur sporadische Ansätze für den freiwilligen Arbeitsdienst vorhanden seien. Nach seiner Auffassung müsse in jeder Provinz ein Führer die Organisation übernehmen, der mit dem Präsidenten des Landesfinanzamts zusammenarbeite. Die Präsidenten der Landesarbeitsämter könnten die Arbeit nicht selbst übernehmen.

Es werde sich empfehlen, in der in Frage kommenden Notverordnung nur allgemeine Ermächtigungen betreffend den freiwilligen Arbeitsdienst auszusprechen und Einzelheiten nicht zu regeln.

Präsident Dr. Syrup führte aus, daß die bisherigen Erfahrungen mit dem freiwilligen Arbeitsdienst gut seien. Viele Erfahrungen lägen aber noch nicht vor. Es werde sich empfehlen, auch Akademiker in den freiwilligen Arbeitsdienst einzubeziehen4.

4

Der Reichsbund Dt. Diplomvolkswirte e.V. hatte mit Schreiben vom 20.5.32 den RK aufgefordert, im Rahmen des FAD ein zweijähriges Wirtschaftsreferendariat einzurichten: In Dtld. gebe es zur Zeit über 70 000 arbeitslose Akadamiker, besonders verbreitet sei die Arbeitslosigkeit unter den Volkswirten, die nach Studienabschluß sofort der kommunalen Wohlfahrtsfürsorge zur Last fielen (R 43 I /2085 , Bl. 259–263).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß die Entlohnung zu einem großen Teil durch Naturallohn erfolgen müsse. Auf diese Weise könne man den freiwilligen Arbeitsdienst stark ausbauen.

Speziell in der Landwirtschaft sehe er die Möglichkeit, kleine Kolonnen im freiwilligen Arbeitsdienst vorübergehend für die Dauer von vielleicht 6–8 Wochen nach Fühlung mit der Landwirtschaftskammer zu beschäftigen.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß bei einem Zeichnungsergebnis der Prämienanleihe5 von 300 Millionen RM die Finanzierung des freiwilligen Arbeitsdienstes keine Schwierigkeiten bereiten würde. Die Finanzierung durch Etatsmittel werde jedenfalls in größerem Umfange nicht möglich sein. Der erwähnte Aushilfsweg einer Naturalentlohnung sei sehr zu begrüßen.

5

Vgl. Dok. Nr. 736.

Präsident Dr. Syrup betonte die Notwendigkeit einer genauen Bezeichnung der Arbeiten, welche als Arbeiten des freiwilligen Arbeitsdienstes in Betracht kommen.

Reichsminister Dr. Schlange befürwortete die Schaffung der Möglichkeit zur Beschäftigung untertariflich bezahlter Arbeitskräfte im freiwilligen Arbeitsdienst gegen die Gewährung von Naturallohn und geringem Barlohn. Als Ausgleich für dieses Entgegenkommen von Arbeitnehmerseite müßten die Arbeitgeber sich verpflichten, die langfristigen Arbeitsverträge nur bei schwerwiegenden Gründen zu kündigen, eventuell die Kündigung von der Bestätigung des Landrates abhängig zu machen.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß man unter diesen Voraussetzungen über eine Lohnlockerung diskutieren könne. Er befürchte jedoch, daß die Syndici der Arbeitgeberverbände auf den Lohn entscheidenden Einfluß gewinnen und den Lohn nach Möglichkeit drücken wollten.

[2553] Ministerialdirektor Weigert führte aus, daß Arbeiten des freiwilligen Arbeitsdienstes in Höhe von 25 Millionen RM an Wasserstraßen und Meliorationen durch Reichsbankwechsel finanziert würden. Vielleicht sei es nun noch möglich, von dem für die Gemeinden in Aussicht genommenen Reichszuschuß von 700 Millionen RM einen Betrag von vielleicht 10 Millionen RM für den freiwilligen Arbeitsdienst abzuzweigen.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen sagte eine dahingehende Prüfung zu.

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