1.55.1 (bru3p): 1. Wirtschaftspolitische Maßnahmen.

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1. Wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Der Reichskanzler erklärte, die Entwürfe zur Durchführung der geplanten wirtschaftspolitischen Maßnahmen sollten bis spätestens 28. November vorgelegt, über die Beratung dürfe keinerlei Auskunft gegeben werden.

Er gab dann eine Übersicht über die Gegenstände, die zu verhandeln sind und bat, mit den danach erforderlichen Ressort- und Chefbesprechungen sofort zu beginnen1. Die Regelung der Zuständigkeit für die Wasserstraßenverwaltung soll[2009] nicht, wie der Reichsverkehrsminister angeregt hatte, im Wege der Notverordnung, sondern im Wege der ordentlichen Gesetzgebung erfolgen2.

1

StS Pünder hatte mit Schreiben vom 23.11.31 die RMM, den RbkPräs., den RBGenDir. und den RBankKom. unterrichtet, daß wegen der allgemeinen Eilbedürftigkeit keine Generalaussprache stattfinden sollte, und um Vorschläge zum Sanierungsprogramm für die Kabinettssitzung am 24.11.31 gebeten (Entw. in R 43 I /2375 , S. 327–329). Ein Aufriß in Stichworten unter der Überschrift „Erforderliche Maßnahmen“ befindet sich in Durchschrift in R 43 I /2375 , S. 331–335.

2

Vgl. Dok. Nr. 594, P. 13.

Am 26. November soll eine Ministerbesprechung stattfinden, in der über den Stand der Arbeiten zu berichten sein wird3.

3

Hierzu Dok. Nr. 571.

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