1.80.11 (bru3p): 11. Senkung der Postgebühren.

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11. Senkung der Postgebühren.

Der Reichspostminister trug vor, daß es ihm auf die Dauer unmöglich sein werde, dem außerordentlich starken Drängen der Wirtschaftskreise nach Senkung der Postgebühren auszuweichen18. Er wolle sehen mit verhältnismäßig kleinen Senkungen durchzukommen, um die Ablieferung der Reichspost an den Reichsminister der Finanzen nicht allzu stark verkürzen zu müssen. Das Gesamtausmaß der Kürzungen werde sich auf 120 Millionen belaufen müssen. 40 Millionen gedenke er davon beim Rundfunk einzusparen.

18

Vgl. Dok. Nr. 588, P. 3. Der RdI hatte am 4.12.31 in einem Schreiben an den RPM die Senkung des Briefportos auf 10 Pf., eine erhebliche Ermäßigung des Drucksachenportos, eine Ermäßigung der Telefongebühren und Erleichterungen für den Telegrammverkehr, zumindest in den verkehrsschwachen Gebieten, gefordert. Zur Abführung der Portoeinnahmen an das RFMin. hatte der RdI ausgeführt: „So berechtigt es auch sein mag, daß der Überschuß der Reichspost an die Reichsfinanzverwaltung abgeführt wird, so wenig gerechtfertigt ist es, wenn man das Postregal des Reichs dazu ausnutzt, die Bevölkerung mit einer indirekten Steuer zu belegen. Dabei ist es u[nseres] E[rachtens] ohne weiteres zu erkennen, daß eine genügende Ermäßigung der Postgebühren so stark anregend auf den Verkehr wirkt, daß mit Mindereinnahmen nicht zu rechnen ist“. Der RdI übersandte am 22.12.31 dem RK Abschrift deses Schreibens und forderte erneut eine Gebührensenkung (R 43 I /2003 , Bl. 241–242, Zitat Bl. 242). Auch der RKom. für Preisüberwachung wies mit Schreiben vom 22.12.31 den RK auf die zentrale Bedeutung der Postgebührensenkung für die gesamte Preissenkungsaktion hin (R 43 I /2003 , Bl. 243, mit Sichtparaphe des RK; siehe auch Dok. Nr. 612, Anm. 27).

Der Reichsminister der Finanzen wandte sich nachdrücklich gegen eine Senkung der Rundfunkgebühren, weil hierin eine Entlastung der Wirtschaft nicht erblickt werden könne. Er trug ferner vor, daß er es für richtiger halte, von Senkungen bei der Reichspost abzusehen im Interesse höherer Ablieferungen an das Reich, auf die die Reichskasse nicht verzichten könne.

Der Reichsminister der Justiz empfahl, von kleineren Erleichterungen Abstand zu nehmen, dafür aber einzelne Gebühren, zum Beispiel die Fernsprecherei, gründlich zu entlasten. Ein solches Vorgehen werde auf die beteiligten Kreise einen günstigeren[2083] und nachhaltigeren Eindruck machen wie die Verzettelung von minimalen Ersparnissen auf vielen Gebieten.

Der Reichspostminister sagte eine wohlwollende Prüfung dieser Anregungen zu, insbesondere erklärte er sich bereit, von seinen Plänen auf Senkung der Rundfunkgebühren abzusehen. Bestimmte Beschlüsse zur Sache wurden nicht gefaßt19.

19

Zum Fortgang der Beratungen siehe Dok. Nr. 612, P. 13 und Dok. Nr. 614, P. 1.

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