1.163 (bru3p): Nr. 677 Vermerk des Ministerialrats Feßler über die Bankensanierung vom 16. Februar 1932

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[2301] Nr. 677
Vermerk des Ministerialrats Feßler über die Bankensanierung vom 16. Februar 1932

R 43 I /648 , Bl. 134

Zweck der gesamten Sanierungsmaßnahmen ist die Schaffung von drei Großbankinstituten, die ihren Aufgaben gewachsen sind und bei denen der Konkurrenzkampf nicht unter ungleichen Voraussetzungen eintritt. Die Wanderung der Konten soll vermieden werden.

Drei Gesichtspunkte spielen dabei eine Rolle:

1.)

das Eigenkapital,

2.)

die Zusammenlegung der alten Aktien,

3.)

Die Personalbesetzung der Leitung.

Der wichtigste dieser drei Gesichtspunkte dürfte die Personalbesetzung sein. Der Durchschnittskunde wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im allgemeinen darauf verlassen, daß das Reich die Großbanken und ihre Gläubiger im Ernstfalle nicht im Stiche läßt. Für ihn wird also die Frage, ob das Aktienkapital im Verhältnis von 1 zu 3 oder 1 zu 4 oder für die Aktionäre noch ungünstiger zusammengelegt wird, eine nur untergeordnete Bedeutung haben. Wie wichtig aber diese Frage politisch werden kann, ist in den Chefbesprechungen mehrfach zum Ausdruck gekommen.

Auf eins aber wird der Durchschnittskunde der Banken bei der Höhe der Verluste bestimmt schließen, nämlich auf die Fähigkeit oder Unfähigkeit der Bankleitung.

Deswegen dürfte die Frage der Besetzung der Bankleitung für ihre Zukunft von ausschlaggebender Bedeutung sein. Die Persönlichkeiten, die mit dem Odium der Fehlschläge belastet sind, möchten soweit eliminiert werden, wie es mit Rücksicht auf die Kontinuität der technischen Gesamtführung irgend möglich ist1.

1

In die Verhandlungen über die Neubesetzung der Bankenvorstände wurde von der RReg. der Kölner Bankier Robert Pferdmenges eingeschaltet: vgl. die Schriftwechsel zwischen ihm, StS Pünder und anderen über Personalien im März 1932 in R 43 I /648 , Bl. 250–267.

F.[eßler]

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