1.173 (bru3p): Nr. 687 Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler. 27. Februar 1932

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Nr. 687
Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler. 27. Februar 1932

R 43 I /1812 , Bl. 169–171

Betrifft: Osthilfe

Hochgeehrter Herr Reichskanzler!

Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat in engster Fühlung mit den Industrie- und Handelskammern des Osthilfegebietes die Lage der gewerblichen Wirtschaft im Osten aufmerksam verfolgt und insbesondere die Wirkung der in den letzten Monaten ergangenen gesetzlichen Maßnahmen beobachtet. Nachdem die[2330] Entschuldungsverordnung vom 6. Februar 19321 einen gewissen Abschluß in der gesetzgeberischen Arbeit für das Osthilfegebiet gebracht hat, gestatten wir uns, über das Ergebnis der bisherigen für das Osthilfegebiet getroffenen Maßnahmen folgendes auszuführen:

1

Siehe Dok. Nr. 662, P. 6 und Anm. 35.

Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat bei Erlaß der Sicherungsverordnung vom 17. November 19312 betont, daß diese Verordnung Eingriffe in die Rechtsverhältnisse der Gläubiger bringt, die in der Geschichte der neueren Gesetzgebung ohne Beispiel sind und die nicht ohne ernste Folgen für die gesamte Volkswirtschaft bleiben können3. Die Erfahrungen der letzten Monate haben bewiesen, daß diese Befürchtungen durchweg berechtigt waren. Es ist zwar gelungen, die landwirtschaftlichen Betriebe fürs erste den unmittelbaren Zugriffen ihrer Gläubiger zu entziehen. Ob damit wirklich Entscheidendes zur Sicherung der nächsten Ernte beigetragen werden konnte, wird vielfach bezweifelt. Sicher ist jedenfalls, daß das bisher Erreichte alle diejenigen Bevölkerungskreise schwer geschädigt hat, die in gewerblichem und beruflichem Verkehr mit der Landwirtschaft des Osthilfegebietes stehen. Dabei läßt sich das Ausmaß dieser Schäden noch längst nicht überblicken. Erst in den kommenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, in welch erschreckendem Maße die Leistungsfähigkeit der betroffenen Kreise, in erster Linie der Betriebe von Handel, Handwerk und Industrie des Osthilfegebietes, geschwächt worden ist. Die diesen Betrieben zugefügten Schäden werden auf deren Gläubiger zurückwirken und so zu ernsten Lähmungserscheinungen im gesamten Wirtschaftsleben führen.

2

Siehe Dok. Nr. 558, Anm. 2.

3

Der DIHT hatte in seinem Schreiben vom 23.11.31 die Befürchtung geäußert, „daß die Notverordnung zu einer völligen Erschütterung des Kreditwesens und zur Vernichtung einer unabsehbar großen Zahl gewerblicher Betriebe führen werde“ (R 43 I /1811 , Bl. 141–142, Zitat Bl. 141).

Die gewerbliche Wirtschaft ist zur Zeit völlig außerstande, ihre Forderungen an die im Entschuldungsverfahren befindlichen Betriebe des Osthilfegebietes zur Einziehung zu bringen. Nach mancherlei Schwierigkeiten und Hemmungen ist es gelungen, für die Behandlung der umlaufenden Wechsel gewisse Grundsätze zu finden, die die erste Gefahr einer Inanspruchnahme der Regreßschuldner ausschließen, aber das hindert nicht, daß in zahlreichen Fällen immer wieder über Härten und Schäden geklagt wird. Auf dem Gebiete der übrigen Schuldverhältnisse, insbesondere der Buchforderungen, ist bisher noch keinerlei Abhilfe getroffen. Hieraus ergibt sich als wichtigstes und dringendstes Erfordernis die Notwendigkeit, baldigst den Gläubigern zu Barmitteln zu verhelfen. Wir haben in einer Eingabe an den Herrn Reichskommissar für die Osthilfe, von der wir eine Abschrift beifügen, auf der Grundlage der Verordnung vom 6. Februar 1932 hierfür eine Reihe von Vorschlägen gemacht4. Wir empfehlen diese Gedankengänge ganz besonders der Aufmerksamkeit des Herrn Reichskanzlers. Denn die Wirkung der Osthilfemaßnahmen auf die Kreise der gewerblichen Wirtschaft ist von größter Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft. Rasche und zufriedenstellende Regelung ist unbedingt erforderlich,[2331] wenn nicht die gewerbliche Wirtschaft des Ostens ganz zum Erliegen kommen soll und damit auch aufhören müßte, der Landwirtschaft den gewohnten Dienst zu tun, ohne den die Landwirtschaft nicht arbeiten kann.

4

In dieser Eingabe vom 25.2.32 forderte der DIHT u. a. eine rasche und möglichst verlustfreie Verwertbarkeit der Entschuldungsbriefe (Abschrift des Schreibens an den OsthilfeKom. in R 43 I /1812 , Bl. 172–176).

Die Unruhe und Verzweiflung in den betroffenen Kreisen, die sich als mit einer weit über ihre Kräfte gehenden Last ganz besonders ausnahmlich belastet fühlen, während die Zwecke dieser Belastung der Volkswirtschaft im ganzen zugute kommen sollen, wächst immer mehr; auch gewinnen Forderungen immer mehr an Raum, deren Bewilligung erhebliche Gefahren für die gesamte Volkswirtschaft nach sich ziehen müßte. So ist bekannt, daß in den gewerblichen Kreisen des Ostens immer wieder der Gedanke eines allgemeinen gesetzlichen Schulderlasses oder wenigstens Schuldaufschubes für das Gewerbe im Osten erörtert wird. Wenn auch innerhalb der Wirtschaftsvertretungen durchweg die schweren Gefahren einer solchen Maßnahme nicht verkannt werden, so ist doch damit zu rechnen, daß diese Gedanken mehr und mehr um sich greifen, wenn es nicht gelingt, auf einem volkswirtschaftlich vertretbarem Wege Abhilfe zu schaffen.

Ein weiterer Grund der Beunruhigung, insbesondere in den Kreisen des Getreidehandels, liegt in der Befürchtung, daß die Regelung der Osthilfe dazu führen werde, Wettbewerbsverschiebungen zwischen der Einzelwirtschaft und der Genossenschaftswirtschaft oder sogar der Privatwirtschaft und den von der öffentlichen Hand beherrschten Organisationen zu schaffen. Wir weisen daher besonders auf die in der anliegenden Eingabe behandelte Frage der Bevorzugung der Genossenschaften bei der Gläubigerabfindung hin5. Weiter besteht beim Getreidehandel die lebhafte Befürchtung, daß die in der Verteilung der landwirtschaftlichen Produkte unter erheblichen eigenen Risiken bisher tätigen gewerblichen Unternehmer durch Organisationen ersetzt werden, die unter dem Einfluß der öffentlichen Hand stehen. Insbesondere besorgt der Getreidehandel, daß der Deutsche Weizenverband mit öffentlicher Hilfe für die Vorbereitung und Sicherung der Ernte für 1932 im Osthilfegebiet herangezogen werde, und daß dadurch altbewährte Firmen aus ihrem Tätigkeitsgebiet gedrängt werden.

5

„Es darf nicht sein, daß die Lombardierung ausschließlich für den Verkehr zwischen Reichsbank und Zentralkreditinstituten benutzt wird mit der Folge, daß die gewerblichen Gläubiger hinter dem sogenannten organisierten Kredit, insbesondere den genossenschaftlichen Gläubigern, in der Verwertung der Briefe zurückstehen müßten. Eine solche Schlechterstellung widerspräche ebenso Erfordernissen des Rechts und der Billigkeit wie der Wirtschaft“ (R 43 I /1812 , Bl. 172–176, hier Bl. 174).

Der gesamte Fragenkreis ist vor kurzem in gemeinsamer Beratung von Vertretern des Centralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes, der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, des Reichsverbands des Deutschen Groß- und Überseehandels, des Reichsverbandes der Deutschen Industrie und des Deutschen Industrie- und Handelstags behandelt worden; die vorstehenden Ausführungen finden hiernach das volle Einverständnis auch dieser Spitzenverbände. Wir dürfen daher erneut eindringlichst bitten, bei aller Sorge für die östliche Landwirtschaft und die Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit die Osthilfefragen auch im vollen Umfang ihrer Bedeutung für die gewerbliche Wirtschaft des Ostens zu würdigen, deren Erhaltung ganz besonders für die Landwirtschaft wie zugleich um der in ihr liegenden Kräfte willen für die östliche Volkswirtschaft und ihr Gefüge[2332] im ganzen unersetzlich wichtig ist. Die genannten Spitzenverbände und der Deutsche Industrie- und Handelstag würden es mit besonderem Dank begrüßen, wenn ihnen Gelegenheit gegeben würde, ihren Standpunkt Ihnen, hochgeehrter Herr Reichskanzler, der mit einem gleichlautenden Schreiben auch dem Herrn Reichswirtschaftsminister unterbreitet wird, in mündlicher Unterredung vorzutragen.

In ausgezeichneter Hochachtung

Grund

Hamm

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