2.150.7 (cun1p): 7) Außerhalb der Tagesordnung: Einstellung der Sachlieferungen an die Nichtgewaltmächte.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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7) Außerhalb der Tagesordnung: Einstellung der Sachlieferungen an die Nichtgewaltmächte.

Der Herr Reichsminister für Wiederaufbau trug kurz den Inhalt seiner Vorlage vom 28.4.23, betreffend die Frage der Einstellung der Sachlieferungen an die sogenannten Nichtgewaltmächte, vor5. Das Kabinett erklärte sich grundsätzlich mit dem Inhalte einverstanden. Der Zeitpunkt der Einstellung der Lieferungen solle noch unter den zuständigen Ressorts vereinbart werden6.

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In seiner Vorlage legte Albert dar, daß Deutschland gegenüber den Nichtgewaltmächten für 1923 mit Sachlieferungen in Höhe von 643 Mio GM rechnen müsse, von denen es bereits Verpflichtungen in Höhe von 477 Mio GM übernommen habe. „Bei dieser Sachlage halte ich mich für verpflichtet, die Frage aufzuwerfen, ob die durch Fortsetzung der Sachlieferungen an die Nichtgewaltmächte erzielten politischen Vorteile mit den zu erwartenden gewaltigen Lasten bei der jetzigen Finanzlage des Reiches nicht zu hoch bezahlt werden.“ Eine wirksame Entlastung sei aber nur möglich bei Einstellung der im Cuntze-Bemelmans-Abkommen übernommenen Verpflichtungen. Da die Aufkündigung dieses Abkommens aber im Nov. 1922 versäumt wurde (s. Dok. Nr. 6), wäre die jetzige Einstellung der Sachlieferungen zweifellos eine Verletzung des Abkommens. „Ich glaube indes, daß die aus der Verweigerung eines Moratoriums sowie durch den Ruhrkonflikt geschaffene rechtliche und wirtschaftliche Sachlage, die weder bei Abschluß des Abkommens, noch bei Unterlassen der Kündigung übersehen werden konnte, einen derartig ungewöhnlichen Schritt hinreichend rechtfertigen wird. Zur Durchführung dieser Maßnahme ist erforderlich die offizielle und mit Gründen versehene Mitteilung an die Repko und die alliierten Länder, daß die RReg. nach ihrer derzeitigen finanziellen und wirtschaftlichen Lage nicht mehr imstande sei, neue Reparationslieferungen zu übernehmen, und daß sie deshalb die weitere Vergebung ihr von der Repko übertragener Lieferungen sowie die Ausstellung und Bezahlung von Schecks für den freien Sachlieferungsverkehr einstelle, insoweit am Tage dieser Bekanntgabe die betreffenden Verträge noch nicht die Genehmigung der Repko erhalten haben.“ Mit dieser Maßnahme würden 221 Mio GM erspart werden (166 Mio offene Quoten + 55 Mio noch nicht vergebene Lieferungen). (R 43 I /36 , Bl. 325 f.).

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Unmittelbar im Anschluß an die Kabinettssitzung findet eine Chefbesprechung über diese Frage statt. An ihr nehmen teil: Albert, v. Rosenberg, Hermes und Becker (Einladung in R 43 I /36 , Bl. 329). Der endgültige Beschluß über die Einstellung der Sachlieferungen erfolgt erst in der Kabinettssitzung vom 7.8.23 (Dok. Nr. 240); zuvor berät das Kabinett noch einmal am 25. 5. (Dok. Nr. 166).

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