1.1 (feh1p): Editorische Vorbemerkung

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   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

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Editorische Vorbemerkung

Die für die Gesamtreihe „Akten der Reichskanzlei“ geltenden Editionsgrundsätze sind an anderer Stelle ausführlich dargelegt worden1. Sie werden als bekannt vorausgesetzt und sollen hier nicht wiederholt werden. Daneben bieten jedoch die Protokolle der einzelnen Kabinette textliche und überlieferungsmäßige Besonderheiten, die nur für eben dieses Kabinett gelten und die in den notwendig verallgemeinernden Editionsgrundsätzen der Gesamtreihe nicht erfaßt werden. Die für das Kabinett Fehrenbach geltenden Besonderheiten sollen im folgenden kurz dargestellt werden.

1

Siehe dazu das Vorwort zu den Bänden „Das Kabinett Scheidemann; und „Das Kabinett Cuno“ dieser Edition.

Während der Arbeit an der Gesamtedition haben die Originalbände der Akten der Reichskanzlei im Bundesarchiv eine für jeden einzelnen Band durchlaufende Blattzählung erhalten. Diese Ordnungsarbeiten sind im Jahre 1966 abgeschlossen worden. Da mit der Bearbeitung des Kabinetts Fehrenbach im Jahre 1968 begonnen wurde, war es hier zum ersten Male möglich, die Blattzählung der Originalbände in die Fundortangabe der einzelnen Dokumente und in die Anmerkungen zu übernehmen. Diese Regelung hat den Vorteil, daß die betreffenden Aktenstücke innerhalb der Bände genau festgelegt werden können und wichtige, auch in den Anmerkungen zitierte Aktenstücke beim Bundesarchiv mit genauer Fundortangabe als Kopie bestellt werden können.

Eine Lücke in der Überlieferung ergab sich für die im Rahmen des Kabinetts Fehrenbach so wichtigen Tage vom 23. April bis zum 5. Mai 1921. Während dieser Zeit haben teils mehrmals täglich Kabinettssitzungen stattgefunden, über die jedoch keine Protokolle angefertigt wurden und die auch in den Inhaltsangaben zu den Kabinettsprotokollen nur vereinzelt aufgeführt sind2. Als Ersatzüberlieferung wurden hier die Aufzeichnungen des Reichsinnenministers Koch benutzt, der über diese Kabinettssitzungen berichtet3.

2

Zu den Inhaltsangaben der Kabinettsprotokolle siehe Dok. Nr. 21, Anm. 1.

3

Es handelt sich hier um die Dok. Nr. 238; 239; 240; 244; 245; 246.

Zur Form der Kabinettsprotokolle allgemein ist zu bemerken, daß ihre Ausführlichkeit sich teilweise von Kabinett zu Kabinett ändert. Innerhalb der Reichskanzlei scheint es je nach der Person des Staatssekretärs Anweisungen gegeben zu haben, die Protokolle in einer bestimmten Form abzufassen4. Die Protokolle des Kabinetts Fehrenbach sind im wesentlichen Beschlußprotokolle, die meist nur die vom Kabinett getroffene Entscheidung festhalten, die unter[VIII] den Kabinettsmitgliedern geführte Diskussion aber nur kurz streifen. Längere Anmerkungen, um den in den Protokollen nicht deutlich gewordenen Hintergrund politischer Entscheidungen zu erhellen, waren daher nicht zu vermeiden.

4

So gibt es etwa eine Anweisung von Staatssekretär Hamm vom Januar 1923, daß bei der Abfassung der Kabinettsprotokolle eine gewisse Gleichmäßigkeit beachtet werden solle. Die Protokolle sollten das Wesentlichste enthalten, jedoch kurz abgefaßt sein (R 43 I /1479 , Bl. 5).

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