2.140.3 (feh1p): 3. Frage der Streikgefahr in der Beamtenschaft.

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3. Frage der Streikgefahr in der Beamtenschaft.

Der Reichsarbeitsminister trägt Befürchtungen vor, die für den Januar des kommenden Jahres hinsichtlich eines Streiks in der Eisenbahnverwaltung bestehen4.

4

Im Laufe des Dezember 1920 war es unter den Beamten und Angestellten der Eisenbahn zu Unruhen über die schlechte Besoldung gekommen. Auch die Erhöhung der Teuerungszuschläge zu den Kinderzuschlägen (s. Dok. Nr. 116, Anm. 6) hatte hier keine Beruhigung schaffen können. Mitte Dezember hatte der Dt. Eisenbahnerverband beschlossen, Lohn- und Gehaltsverhandlungen mit dem Reich aufzunehmen und bei deren Scheitern den Streik auszurufen. Zur gleichen Zeit führte die Reichsgewerkschaft der Eisenbahnbeamten und -anwärter bereits eine Urabstimmung unter ihren Mitgliedern durch, bei der nach Auskunft der Gewerkschaftsleitung mit einer Zweidrittelmajorität für einen Streik zu rechnen war („Der Eisenbahner Schicksalsstunde“, Vorwärts Nr. 623 vom 21.12.1920).

[360] Reichsminister Groener meinte, daß die Streikneigung im Ernstfalle gering sei. Sie sei hineingetragen durch die Not, in der sich tatsächlich viele Beamte befänden, und durch die Verbände, die sich in der Fürsorge für ihre Anhänger den Rang abzulaufen suchten5. Durch finanzielle Beihilfen werde das Reich die Mißstände nicht beseitigen können, weil eine wesentliche Aufbesserung Milliarden koste. Die Regierung habe daher in der Hauptsache gegenüber der Streikgefahr nur die Unzulässigkeit des Streiks der Beamten, die sie in ihren Erlassen ausgesprochen habe, als festen Boden unter den Füßen6. Man müsse versuchen, damit bei der Beamtenschaft auch durchzudringen, zugleich aber darauf hinarbeiten, daß die Regierung in den ganzen Beamtenfragen wieder die Führung gegenüber den Verbänden in die Hand bekomme. Er beantrage daher, die nächstbeteiligten Staatssekretäre zu beauftragen, unverzüglich zur persönlichen Beratung – ohne Vertretung durch Referenten – zusammenzutreten über die Frage, welche Maßnahmen notwendig und möglich sind, um die Beamtenschaft wieder auf Gefolgschaft hinter die Regierung zu bringen.

5

Diese Meinung scheint im RVMin. vorherrschend gewesen zu sein. Bereits am 11.12.1920 hatte der StS im RVMin., Stieler, in einem persönlichen Schreiben an StS Albert erklärt, daß jeder der Verbände deshalb so weitgehende Forderungen erhoben habe, weil er die Konkurrenz der anderen Verbände fürchte (R 43 I /2560 , Bl. 112–113).

6

Zu diesen Erlassen s. Dok. Nr. 126, Anm. 8.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. An den Sitzungen sollen teilnehmen die Staatssekretäre des Reichsverkehrsministeriums, des Reichspostministeriums, des Reichsarbeitsministeriums, des Reichsfinanzministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Reichskanzlei7.

7

Die Einladung an die StS erfolgte am 23. 12. für den 28. 12. in das RFMin. (R 43 I /2560 , Bl. 133).

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 146, P. 1.

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