2.128.1 (ma11p): 1. Polizeikosten im Rheinland.

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1. Polizeikosten im Rheinland.

Ministerialdirektor Abegg (Pr. Ministerium des Innern) trug den Sachverhalt vor1. Er führte aus, daß die unsichere Lage im besetzten Gebiet und das Fehlen von Reichswehr einige Gemeinden dazu genötigt habe, Hilfspolizeibeamte einzustellen. Nur mit Hilfe einer wirklich ausreichenden Polizei sei auch eine wirksame Bekämpfung des Separatismus möglich. Die Besoldung dieser Hilfspolizeibeamten müsse das Reich tragen. Er halte einen Betrag von 300 000 Mark für das neue, vom 1. April ab laufende Etatsjahr für erforderlich. Im ganzen würden für Trier, Koblenz, Aachen und Düsseldorf wohl nicht mehr als 120 Hilfspolizeibeamte erforderlich sein.

1

Am 10.12.23 hatten der PrMinPräs. Braun und der PrIM Severing an den RK geschrieben: Das völlige Fehlen von Reichswehr im besetzten Rheinland, die Bindung der dortigen Schutzpolizei an einige wenige Orte sowie die Inhaftierung und Ausweisung von Polizeibeamten hätten dazu geführt, daß die öffentliche Ordnung und Sicherheit mit den vorhandenen kommunalen Polizeikräften nicht aufrechterhalten werden könne. Der polizeiliche Schutz sei besonders unzulänglich geworden, „nachdem in letzter Zeit eine fortgesetzte Putschtätigkeit der separatistischen Kreise in Verbindung mit zusammengeströmtem Verbrechergesindel eingesetzt hat. Überall macht sich das Fehlen von Schutzpolizei und Reichswehr in verhängnisvoller Weise bemerkbar. Es gilt daher, die örtliche kommunale Polizei, deren Bestand und Wirksamkeit die Besatzungsmächte stets anerkannt und deren Vermehrung sie vielfach selbst gefordert haben, ungesäumt durch deutschgesinnte zuverlässige Elemente aufzufüllen und zu verstärken.“ Die Regierungspräsidenten der Rheinprovinz seien angewiesen, die kommunale Polizei sofort auf ihre etatsmäßige Höhe zu bringen. Die darüber hinaus einzustellenden Hilfspolizeibeamten aus eigenen Mitteln zu besolden, seien die Gemeinden jedoch nicht in der Lage. Hier habe das Reich einzutreten, da es sich um Ausgaben handle, die durch den VV und die Außenpolitik des Reichs erwachsen seien. Der RFM habe aber die Kostenübernahme für die erforderliche Polizeiverstärkung „rundweg abgelehnt“. Die Unterzeichner bitten, über diese Angelegenheit in einer der nächsten Kabinettssitzungen zu beschließen (R 43 I /2693 , Bl. 337-339).

Generalkommissar Schmid schloß sich den Ausführungen des Ministerialdirektors Abegg an. Er warnte dringend davor, die Separatistengefahr zu unterschätzen. Im besetzten Gebiet habe sich jetzt eine Rhein-Arbeiterpartei gebildet, die lediglich separatistische Ziele verfolge. Der Betrag von 250 000 Goldmark pro Monat für die Hilfspolizei könne auch nicht als hoch bezeichnet werden.

Auf die Frage des Reichsministers der Finanzen, unter welcher Position im Etat der Betrag von 300 000 Goldmark erscheinen solle, erklärte Generalkommissar Schmid, er halte es für das beste, wenn der Betrag im Etat nicht ausdrücklich aufgeführt werde.

[424] Der Reichsminister der Finanzen erklärte das für unmöglich. Jetzt sei im Etat eine ganz klare Aufteilung der Einnahme- und Ausgabetitel vorhanden. Vor allem aber sei nicht alles, was den Ländern zustoße, Sache des Reichs. Den Ländern seien jetzt 90% der Einkommensteuer überlassen worden2, mit denen sie auch nicht vorhergesehene Ausgaben bestreiten könnten.

2

Nach § 39 Ziff. 3 der 3. SteuerNotVO vom 14.2.24 (RGBl. I, S. 82 ).

Regierungsrat Helferich (Pr. Finanzministerium): Es sei für Preußen unmöglich, die Ausgaben für die Hilfspolizei im besetzten Gebiet zu tragen. Ein großer Teil Preußens sei besetzt, und die Steuereingänge seien dementsprechend gekürzt. Man müsse auch berücksichtigen, daß Preußen bei der Verteilung der Polizeikosten auf die Länder zu schlecht fortgekommen sei.

Der Vizekanzler hielt folgenden Ausweg für möglich. Im Etat des Reichsministeriums des Innern seien für Tumultschäden 8 Millionen Goldmark vorgesehen. Davon könnten vielleicht 300 000 M abgezweigt werden.

Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, der Vizekanzler möge bei der Beratung des Etats im Reichskabinett einen Antrag in dieser Richtung stellen.

Der Ausschuß erklärte sich hiermit einverstanden3.

3

Im Schreiben vom 7. 5. an den RIM erklärt der RFM, daß eine Verpflichtung des Reichs zur Übernahme der Kosten für die Einstellung überetatsmäßiger Hilfspolizeibeamter im besetzten pr. Gebiet nicht anerkannt werden könne, „weil die Ursachen hierzu nur ganz mittelbar mit dem VV bzw. mit der Außenpolitik des Reichs in Zusammenhang stehen“. Außerdem sei durch die 3. SteuerNotVO das Polizeiwesen den Ländern wieder zur selbständigen Regelung und Erfüllung überlassen worden. Der Vorschlag des RIMin., die von Preußen verlangte Summe von 300 000 GM aus den Ersparnissen des Tumultschädenfonds für 1923 zu decken, sei aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht durchführbar. Sonstige Mittel stünden dem RFM nicht zur Verfügung (R 43 I /2694 , Bl. 62 f.). Ebenfalls am 7. 5. geht ein Rundschreiben des RFM an die Landesregg., in dem sich der RFM bereit erklärt, den im Haushalt des RIMin. für Zwecke des polizeilichen Schutzes eingesetzten Betrag von 150 auf 190 Mio GM zu erhöhen. Der RFM könne dies außerordentlich weitgehende Zugeständnis aber nur machen, „wenn die Landesregg. sich völlig auf den Boden stellen, daß das Schul- und Bildungswesen wie auch die übrigen in der 3. SteuerNotVO den Ländern zur ausschließlichen Regelung zugewiesenen Aufgaben von ihnen ausschließlich, d. h. ohne finanzielle Mitwirkung des Reiches, erfüllt werden“. (R 43 I /2694 , Bl. 57 f.).

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