2.95 (mu11p): Nr. 95 Der Reichsinnenminister an den Reichskanzler. 12. Mai 1920

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Nr. 95
Der Reichsinnenminister an den Reichskanzler. 12. Mai 1920

R 43 I /2691 , Bl. 205

[Betrifft: Behandlung einer Note des Reichsinnenministers über die Sicherheitspolizei an die Internationale Kontroll-Kommission durch das Auswärtige Amt.]

Unter dem 21. Januar 1920 […] habe ich über das Auswärtige Amt der Internationalen Kontroll-Kommission eine Denkschrift bezüglich der Sicherheitspolizei in der neutralen Zone zugehen lassen, in der ich für die neutrale Zone nach Räumung durch die Reichswehr eine Sicherheitspolizei von 14 000 Beamten[237] für erforderlich erklärte und bestimmte Vorschläge für ihre Organisation und Bewaffnung machte1. Am 6. März beantwortete die Interalliierte Kontroll-Kommission diese Denkschrift, und zwar dahin, daß sie nur 10 000 Beamte für die neutrale Zone zugestand und gleichzeitig grundlegende Änderungen in der Organisation, Gliederung und Bewaffnung forderte2.

1

Die Denkschrift vom 21.1.20 war in der Rkei „nicht eingegangen“.

2

Abschrift der Note in R 43 I /2691 , Bl. 157 f..

Unter dem 12. März 1920 […] bat ich darauf in Übereinstimmung mit den Ministerien des Innern von Preußen, Baden und Hessen das Auswärtige Amt, gegen diese Forderung auf das Ernsteste Einspruch zu erheben unter Hinweis darauf, daß die schwerste Gefährdung der inneren Ordnung die Folge sein müsse, wenn den verantwortlichen Reichs- und Landesbehörden die nur im bescheidensten Umfang angeforderten Mittel verweigert würden, die zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit und damit zur Erfüllung des Friedensvertrags erforderlich sind.

Als dann die März-Unruhen im Ruhrgebiet zeigten, daß die Reichswehr von rund 18 000 Mann nicht ausreichte, die aufrührerischen Elemente niederzuhalten, wies ich unter dem 17. April 1920 […] auf Grund einer Eingabe des Preußischen Herrn Ministers des Innern das Auswärtige Amt darauf hin, daß auch 14 000 Sicherheitspolizeibeamte für die neutrale Zone als ausreichend nicht mehr angesehen werden könnten, daß vielmehr eine Sicherheitspolizei in der Kopfstärke des bisher zugelassenen Militärs – 20 Bataillone, 10 Eskadrons, 2 Batterien – unbedingt erforderlich sei3.

3

Die Schreiben vom 12. 3. und 17. 4. wurden in dem Bestand R 43 I nicht ermittelt.

Vor wenigen Tagen stellte ich fest, daß vom Auswärtigen Amt keiner der vorstehenden Anträge an die Interalliierte Kontrollkommission weitergegeben sei und daß das Auswärtige Amt auch jetzt noch die Weitergabe aus taktischen Gründen für unzweckmäßig halte4, vielmehr die Angelegenheit auf die bevorstehenden Besprechungen in Spa verschieben wolle.

4

Hierzu die Randbemerkung Kempners: „Scheint mir sehr richtig zu sein“.

Ich kann mich mit einer solchen Verzögerung nicht einverstanden erklären, zumal die beteiligten Länder annehmen müssen, daß schon längst das Erforderliche bei der Interalliierten Kontrollkommission in die Wege geleitet ist. Es kommt hinzu, daß diese Kontrollkommission, da ihre Note vom 6. März 1920 bisher unbeantwortet geblieben ist, Berechtigung hat anzunehmen, daß deutscherseits keine Einwendungen erhoben werden.

Ich bitte ergebenst, zur endgültigen Klärung baldtunlichst eine Chefbesprechung herbeizuführen, an der das Auswärtige Amt, der Herr Reichswehrminister sowie der Preußische Herr Minister des Innern zu beteiligen sein würden5.

5

Namens des RK bat Kempner den RIM am 21.5.20, von dieser Chefbesprechung abzusehen, „da diese Frage im Zusammenhang mit der Heeresstärke bei den Verhandlungen in Spa voraussichtlich erörtert werden wird.“ Es sei anheimgestellt, Vorschläge für die Erörterung der Rkei und dem AA zuzuleiten (R 43 I /2691 , Bl. 206).

In Vertretung

Lewald

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