2.234.1 (mu21p): Verhandlungen über [die] Agrarfrage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

Verhandlungen über [die] Agrarfrage.

Den Vorsitz führte in Vertretung des erkrankten Reichskanzlers der Reichswirtschaftsminister.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete über das Ergebnis der Verhandlungen, die er am 23. Juni mit den Sachverständigen der Regierungsparteien geführt hat. Nach diesen Verhandlungen hat Reichsminister a. D. Hermes vorgeschlagen, den Zoll für Weizen und Gerste auf 10 RM und den Zoll für Roggen und Hafer auf 9 RM zu erhöhen, wenn am 1. September 1929 ein bestimmter Inlandspreis nicht erreicht ist4. Wird dieser Preis überschritten, so sollen die Zölle wieder herabgesetzt werden. Der[771] Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sieht darin die von ihm früher vorgeschlagene Ausgleichsgebühr. Von den Mehreinnahmen der Reichskasse sollen 3,75 Millionen RM zur Finanzierung der Getreideernte, ein weiterer Betrag zur Minderung des Getreidepreises verwendet werden, wenn er eine Höchstgrenze übersteigt.

4

Der Zollsatz betrug jeweils 5 RM für den Doppelzentner (RGBl. 1927 I, S. 180 ).

Der Reichsminister der Finanzen äußerte gegen die Kündigung des Schwedenvertrages bereits zum 1.2.1930 Bedenken. Die SPD werde sich schließlich mit der Kündigung zum 1. März 1930 abfinden. Die schwierige Lage der schwedischen Regierung sei zu berücksichtigen5. Ein vertragsloser Zustand darf keinesfalls entstehen. Unter dieser Voraussetzung dürfe seine Partei sich wegen der Inkraftsetzung der autonomen Zölle überstimmen lassen. In eine Erhöhung dieser Zölle werde seine Partei nicht einwilligen können. Die Erregung sei in der Partei bereits wegen der Erwerbslosenunterstützungsfrage sehr groß. Der Weiterbestand des Kabinetts sei gefährdet, wenn über die autonomen Zölle keine Einigung erzielt werden könnte. Inwieweit der Vermittlungsvorschlag Hermes die Lage erleichtern könne, lasse sich noch nicht übersehen.

5

Zur politischen Situation hatte der deutsche Geschäftsträger in Stockholm, Prinz Erbach, bereits am 7. 6. berichtet, daß die Führung der Bauernpartei zu den offenen Gegnern der Regierung zähle (Telegr. Nr. 29; R 43 I /1114 , Bl. 78 f.). Der REM hatte in seiner Kabinettsvorlage vom 14. 6. die Ansicht vertreten, die schwedische Regierung sei auf die Hilfe der Bauernpartei angewiesen, so daß Verhandlungen über eine Änderung des Handelsvertrags negativ ausfallen müßten (R 43 I /1114 , Bl. 72 f.).

Er sei bereit, für die Finanzierung der Weizenernte bis 1. April 1930 3,75 Millionen RM noch vor der 3. Lesung in den Etat einzustellen. Gegen die Bindung des Mehrertrags der Getreidezölle habe er grundsätzliche Bedenken.

Der Reichswirtschaftsminister sprach sich ebenfalls für die Einsetzung eines festen Betrages in den Etat und gegen die Bindung der Mehreinnahme aus den Zöllen zu bestimmten Zwecken aus. Die Erhöhung der autonomen Zölle könne für die Zollnovelle vereinbart werden, die bis zum Ende 1929 erlassen werden müsse.

[…]

Nach eingehender Aussprache faßte das Kabinett folgende Entschließungen:

1. Mit der Aufhebung der Zwischenzölle für Getreide, der Einführung des Vermahlungszwanges und den Vorschlägen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft wegen Finanzierung der Weizenernte durch Bereitstellung eines Betrages von 3,75 Millionen RM im Etat ist das Kabinett einverstanden.

2. Die Kündigung des deutsch-schwedischen Handelsvertrages soll zum 15. Februar 1930 erfolgen.

3. Der Antrag, den Zoll für lebende Schweine von 16 auf 24 RM zu erhöhen, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

4. Das Gefrierfleisch-Kontingent wird aufrechterhalten. Die Verhandlungen mit Dänemark mit dem Ziel, die Einfuhr von Gefrierfleisch durch Einfuhrzoll freien hochwertigen Frischfleischs zu ersetzen, sollen fortgesetzt werden.

5. Dem Antrage, die Innereien mit Ausnahme der Lebern von der Einfuhr auszuschließen, soll nicht entsprochen werden.

6. Der Zuckerpreis soll von 21 RM auf 22 RM erhöht werden.

[772] 7. Mit der Erhebung eines Zolles von 4 RM für den dz Kartoffeln in der Zeit vom 15. Februar bis 14. September ist das Kabinett einverstanden.

8. Der Butterzoll soll vier Jahre lang 50 M betragen und dann nach dem Vorschlage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft gesenkt werden.

9. Am 25. Juni, mittags 12 Uhr, soll mit den Fraktionsführern der Regierungsparteien über die Erhöhung der autonomen Getreidezölle und die Inkraftsetzung und Bekanntgabe der Butterzollerhöhung verhandelt werden.

10. Die Kabinettsverhandlungen sollen nötigenfalls am 25. Juni, nachmittags 3 Uhr, fortgesetzt werden6.

6

Siehe Dok. Nr. 236, P. 1.

11. Dem Handelspolitischen Ausschuß soll vorgeschlagen werden, seine Verhandlungen am 25. Juni, nachmittags 5 Uhr, weiterzuführen.

Extras (Fußzeile):