1.108.3 (mu22p): 3. Tagung des auswärtigen Ausschusses.

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3. Tagung des auswärtigen Ausschusses.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß er dem Auswärtigen Ausschuß für die Tagung am 26. November drei Vorlagen zugeleitet habe, nämlich[1196] das belgische Markabkommen, das rheinische Bahnabkommen und das polnische Liquidationsabkommen. Für das rheinische Bahnabkommen sei eine Genehmigung des Reichstags nicht erforderlich. Da jedoch wegen dieses Abkommens und der anderen beiden Abkommen eine gewisse Beunruhigung im Reichstag herrsche, habe er es für zweckmäßig gehalten, die Möglichkeit einer Aussprache über die drei Abkommen im Auswärtigen Ausschuß des Reichstags herbeizuführen. Vor allem verfolge er den Zweck, den Auswärtigen Ausschuß über den Inhalt der drei Abkommen, von denen das belgische Markabkommen und das polnische Liquidationsabkommen mit dem Young-Plan zusammenhingen, zu unterrichten. Irgendeine Beschlußfassung des Auswärtigen Ausschusses über die Abkommen müsse vermieden werden.

Wegen des Zusammenhanges des Markabkommens und des Liquidationsabkommens mit dem Young-Plan wolle er im Auswärtigen Ausschuß einen Überblick über die außenpolitische Lage nach der ersten Konferenz im Haag geben und außerdem den Ausschuß von den Vorbereitungen für die zweite Haager Konferenz in Kenntnis setzen. Für die ihre Ressorts betreffenden Angelegenheiten würden sich der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister für die besetzten Gebiete bereit halten. Für die technischen Fragen des rheinischen Bahnabkommens werde sich der Reichsverkehrsminister bereit halten.

Abgeordneter Scheidemann (VSPD) erklärte es für möglich, daß so prozediert würde, wie der Reichsminister des Auswärtigen eben ausgeführt habe4. Es sei immerhin mit der Möglichkeit zu rechnen, daß Anträge zur Geschäftsordnung gestellt würden. Am besten sei es, wenn die Beratung des Auswärtigen Ausschusses in einem Tag beendet werden könne. Das sei dann allerdings schwer möglich, wenn die Fraktionen am Dienstag, dem 26. November nachmittags Sitzungen abhielten.

4

Scheidemann war Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses.

Abgeordneter Dr. Dernburg (DDP) warf die Frage auf, wann der deutsch-polnische Handelsvertrag vor den Reichstag kommen solle. Die Ratifikation des Vertrages werde vor dem 20. Januar 1930 nötig sein.

Der Reichskanzler bat, irgendeine Erörterung des deutsch-polnischen Handelsvertrages im Auswärtigen Ausschusse jetzt zu vermeiden. Es dürfe keine Verbindung zwischen der Beratung des Liquidationsabkommens und des deutsch-polnischen Handelsvertrages im Auswärtigen Ausschuß zur Zeit hergestellt werden.

Der Abgeordnete Dr. Breitscheid (VSPD) sprach sein Bedauern darüber aus, daß die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses das in Frage kommende Material für die Tagung des Ausschusses am 26. November so spät erhalten hätten. Er wies im übrigen darauf hin, daß der Inhalt des Liquidationsabkommens in weitesten Kreisen bereits bekannt geworden sei.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte, daß der Inhalt dieses Abkommens jedenfalls nicht durch das Auswärtige Amt in die Öffentlichkeit gebracht worden sei. Die polnische Regierung habe ausdrücklich den Wunsch geäußert,[1197] das Abkommen geheim zu halten, so daß er sogar gewisse Bedenken gegen eine Erörterung dieses Abkommens durch den Auswärtigen Ausschuß des Reichstags habe5. Dieses Abkommen müsse getrennt von den anderen erörtert werden.

5

Daß die Polen sich gegen eine sofortige Veröffentlichung des vereinbarten Wortlauts des Vertrages ausgesprochen hätten, hatte Rauscher nach der Ratifikation des Vertrages mitgeteilt. Er war jedoch der Meinung gewesen, daß eine materielle Veröffentlichung „unbeschränkt möglich“ sei (Rauschers Telegramm Nr. 190 vom 31.10.29; R 43 I /123 , Bl. 367 f., hier: Bl. 367 f.).

Der Abgeordnete Leicht (BV) bat, den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Breitscheid entsprechend, in Zukunft die in Frage kommenden Vorlagen den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags möglichst frühzeitig zuzuleiten.

Abgeordneter Dr. Breitscheid (VSPD) warf die Frage auf, ob der Reichsminister des Auswärtigen auf die Frage der englischen Liquidationen eingehen wolle.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte, er wolle nur die taktische Lage darstellen, jedoch ablehnen, sich über die materielle Seite dieses Problems zu äußern.

Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung darüber fest, daß im Auswärtigen Ausschuß keine Anträge zum belgischen Markabkommen, rheinischen Bahnabkommen und dem polnischen Liquidationsabkommen gestellt werden sollten. Es solle nur eine Erörterung dieser drei Abkommen durch den Auswärtigen Ausschuß stattfinden, die dem Ausschuß nachrichtlich mitgeteilt worden seien. Eine Beschlußfassung dürfe nicht stattfinden. Das polnische Liquidationsabkommen solle gesondert von den anderen beiden Abkommen im Ausschuß erörtert werden.

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