1.38.7 (mu22p): 7. Völkerbund und Internationale Bank.

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7. Völkerbund und Internationale Bank.

Vortragender Legationsrat Eisenlohr trug vor, Dänemark, Norwegen und Polen hätten in Genf einen Antrag gestellt, nach dem der Einfluß des Völkerbundes auf die Bank für internationalen Zahlungsausgleich sichergestellt werden solle. Ministerialdirektor Gaus habe auf die schweren Bedenken hingewiesen, die dem Antrage entgegenstünden. Durch ihn würde auch die Teilnahme der Vereinigten Staaten von Nordamerika an der Bank erschwert oder unmöglich gemacht, weil die Vereinigten Staaten von Nordamerika dem Völkerbund nicht angehörten17. Zudem hätten die Regierungen sich noch nicht sämtlich mit der Gründung der Bank einverstanden erklärt. Eine Stellungnahme zu dem Antrage sei also verfrüht.

17

Darauf wurde am folgenden Tag auch in einem Telegramm der dt. Delegation aus Paris hingewiesen (Telegramm Nr. 884; R 43 I /671 , Bl. 4, hier: Bl. 4).

Staatssekretär Dr. Trendelenburg berichtete, nach seinen persönlichen Feststellungen in Genf beruhe der Antrag wesentlich auf dem Streben der Völkerbundsbürokratie, die Bank dem Völkerbunde als sein Geldinstitut anzugliedern. England neige einer solchen Regelung zu.

[950] Das Kabinett nahm von den Ausführungen Kenntnis. Beschlüsse wurden nicht gefaßt18.

18

Gemeinsamen dt.-frz. Bemühungen gelang es während der X. Bundesversammlung des Völkerbunds, daß der Kollektivantrag zurückgezogen wurde (Runderlaß des AA, 18. 10.; R 43 I /495 , Bl. 7-21, hier: Bl. 7-21).

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