1.82.2 (mu22p): 2. Arbeitsplan für die bevorstehende Tagung des Reichstags.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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2. Arbeitsplan für die bevorstehende Tagung des Reichstags.

Der Reichskanzler ging die Zusammenstellung der Gesetzesvorlagen durch, die in der bevorstehenden Herbsttagung des Reichstags den Reichstag beschäftigen werden […] und wies besonders auf die dringlichen Vorlagen sowie auf die Gesetze zur Durchführung des Young-Plans – s. Anlage – hin4.

4

In der Anlage zum Protokoll befinden sich 64 Gesetzesvorlagen, von denen 24 bis Weihnachten erledigt werden sollten. Den Young-Plan direkt betrafen die GesEntw. über Amnestie aus Anlaß der Räumung des Rheinlandes und zur Änderung des RB-Gesetzes, außerdem der GesEntw. über das deutsch-polnische Liquidationsverfahren und den deutsch-polnischen Handelsvertrag (StSRkei an die obersten Reichsbehörden; R 43 I /1440 , Bl. 8-13, hier: Bl. 8-13. Siehe auch Pünders Tagebucheintragung vom 2.11.29, Politik in der Reichskanzlei, S. 21). Über die bevorstehende Arbeit notierte der RK u. a. am 4. 11.: „An dringlichen Arbeiten liegen für den RT neben vielen kleineren Gesetzen für dieses Jahr noch vor: 1. Notgesetz über den Zolltarif, 2. Republikschutzgesetz, 3. Gesetz über die Renten der Standesherren. Außerdem ist eine längere Agrardebatte nicht zu umgehen“ (R 43 I /1014 , Bl. 214 f., hier: Bl. 214 f.).

[1099] [REM, RWiM und MinDir. Miller (RMinbesGeb.) berichten über Gesetzesvorlagen ihrer Ressorts.]

Der Reichskanzler hielt es für wahrscheinlich, daß der Reichstag neben der Behandlung der eiligen Gesetzesvorlagen noch in eine Agrardebatte werde eintreten wollen. Er werde auch über das polnische Handelsabkommen mindestens Auskunft verlangen und versuchen, die Haager Verhandlungen zu beeinflussen.

Wann die Schlußkonferenz im Haag stattfinden werde, lasse sich noch nicht übersehen, voraussichtlich erst Ende November. Vorher würden die Arbeiten der Kommissionen in Paris nicht beendet werden können5.

5

Auf Grund der Berichte aus Brüssel und Paris (Telegramme Nr. 144 vom 10. 10. von Horstmann und Nr. 972 vom 15. 10. von Rieth; R 43 I /298 , Bl. 503-511, hier: Bl. 503-511) notierte sich der RK am 4. 11.: „Wenn alles gut geht, wie zu erwarten ist, werden die Kommissionen in Paris und Baden-Baden mit der Fertigstellung der Entwürfe zu den Young-Gesetzen am 9. 11. fertig werden. Dann werden die Juristen zusammentreten, um die Texte zu überprüfen, was 10–14 Tage dauern dürfte, sagen wir bis zum 25. 11. Dann muß den Regierungen Zeit gegeben werden, die Entwürfe durchzuprüfen, wofür 8 Tage notwendig sind, so daß mit dem Zusammentreten der Haager Konferenz am 2. 12. gerechnet werden kann. Das bedeutet, daß bis zu diesem Termin die Ministerien außerordentlich mit den Vorarbeiten der Haager Konferenz in Anspruch genommen sind“ (R 43 I /1014 , Bl. 214 f., hier: Bl. 214 f.). Demgegenüber äußerte Snowden in einem Schreiben an Jaspar die Ansicht, die Regierungen würden für die Durchsicht der Kommissionsarbeiten drei Wochen benötigen. Jaspar war der Meinung, daß ein Zusammentreten der Konferenz im Januar Deutschland unbequem sein werde; er wollte daher einen Druck auf Snowden ausüben (Horstmanns Telegramm Nr. 157 vom 6. 11.; R 43 I /298 , Bl. 515 f., hier: Bl. 515 f.).

Der Reichstag werde voraussichtlich nicht vor dem 20. November einberufen werden, da bis dahin die Mitglieder durch Kommunal- und Landtagswahlen in Anspruch genommen seien6. Es wäre unerwünscht, wenn der Reichstag zusammen wäre, während die Schlußkonferenz im Haag tage. Er würde dann fortgesetzt versuchen, auf die Verhandlungen Einfluß zu gewinnen. Beschlüsse des Kabinetts würden schwer zu fassen sein, weil einige Mitglieder des Kabinetts an den Verhandlungen im Haag teilnehmen müßten.

6

Am 10. 11. fanden in Lübeck Bürgerschaftswahlen statt und am 17. 11. in Preußen Gemeinde- und Provinziallandtagswahlen. Der RK notierte sich, daß am 19. 11. in fast allen Reichsteilen Gemeindewahlen stattfänden (4. 11.; R 43 I /1014 , Bl. 214 f., hier: Bl. 214 f.).

Andererseits sei der Verhandlungsstoff, der vom Reichstag zu bewältigen sei, so umfangreich, daß der Reichstag sich damit nicht zu spät, etwa erst im Laufe des Dezembers befassen könne7.

7

In seinen Notizen stellte der RK fest, daß für den RT genügend Arbeitsstoff für den gesamten Monat Dezember vorliege, während ein Teil der Minister im Haag sei. Im Januar könne der RT dann zur Beratung der Young-Gesetze zusammentreten (4. 11.; R 43 I /1014 , Bl. 214 f., hier: Bl. 214 f.).

Der Reichswirtschaftsminister und geschäftsführende Reichsminister des Auswärtigen schloß sich diesen Ausführungen an. Er rechnete damit, daß die Verhandlungen im Haag am Montag, dem 26. November, möglicherweise aber auch erst später wieder aufgenommen würden. Das englische Kabinett glaube, daß es zur Durchberatung des Ergebnisses der Pariser Kommissionsverhandlungen[1100] und der sich anschließenden Stellungnahme der Juristen etwa zwei Wochen brauchen werde. Auch in Deutschland dürften diese Arbeiten nicht übermäßig beschleunigt werden, zumal in der Zwischenzeit diplomatische Aktionen einsetzen müßten. Die Verhandlungen selbst würden voraussichtlich länger als eine Woche dauern; so könne die Rückkehr etwa für den 10. Dezember in Frage kommen. Es müsse versucht werden, den Reichstagszusammentritt möglichst weit hinauszuschieben. Gelänge dies nicht, so müsse der Reichstag mit dem Zolltarif, der Agrardebatte und dem Republikschutzgesetz beschäftigt werden.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichsrats dränge stark auf einen Bericht der Reichsregierung über die bisherigen Haager Verhandlungen. Die Provinzialvertreter Preußens stellten durch ihren Führer Dr. Schifferer diese Forderung mit großer Entschiedenheit. Wenn der Auswärtige Ausschuß des Reichsrats zusammentrete, würde sich auch ein Zusammentritt des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags nicht vermeiden lassen. Dann bestehe die dringende Gefahr, daß die Reichsregierung mit Bindungen für die zweite Haager Konferenz belastet würde. Es müsse deswegen nach Möglichkeit versucht werden, diese Verhandlungen bis nach dem Abschluß der zweiten Haager Konferenz hinauszuziehen. Er bitte um die Ermächtigung, in diesem Sinne mit dem Reichstag Fühlung nehmen zu dürfen. Er werde ihm zusagen, daß über das Gesamtergebnis der Haager Konferenz nicht nur den Ministerpräsidenten allein, sondern dem Auswärtigen Ausschuß des Reichsrats unter Beteiligung der Ministerpräsidenten Bericht erstattet werden würde. Es sei möglich, aber immerhin zweifelhaft, ob der Reichsrat auf die alsbaldige Berichterstattung verzichten werde. Mit dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Scheidemann, habe er Fühlung genommen. Vorläufig wünsche dieser seinerseits noch nicht einen Bericht der Reichsregierung über den Stand der Reparationsverhandlungen. Vor einiger Zeit habe der Ausschuß aber dem Wunsche Ausdruck gegeben, vor der zweiten Haager Konferenz zusammenberufen zu werden. Jedenfalls sollten die Beratungen in den Auswärtigen Ausschüssen bis zum Zusammentritt des Reichstags hinausgeschoben werden.

Wenn die Zollnovelle nicht rechtzeitig verabschiedet werden könne, so müsse ein Notgesetz bis 1. April 1930 in Kraft treten.

Der Reichskanzler hielt es für erforderlich, für den Fall, daß die Auswärtigen Ausschüsse des Reichstags und Reichsrats zusammenkämen, sofort mit den Regierungsparteien dahin zu verhandeln, daß sie der Regierung keine Bindungen für die zweite Haager Konferenz auferlegen würden.

Staatssekretär Dr. Weismann glaubte nicht, daß der Versuch, die Provinzialvertreter im Reichsrat von ihrem Wunsche nach baldiger Berichterstattung abzubringen, Erfolg haben werde. Sie hielten es für eine Prestigefrage, daß dem entsprochen würde. Geschehe es nicht bis zum 15. November, so wollten sie den Antrag im Plenum erneuern. Die Preußische Regierung würde dann gegen den Antrag stimmen, obwohl sie grundsätzlich nach Möglichkeit Gegensätze zu den Provinzialvertretern bei den Abstimmungen vermeide. Voraussichtlich würde es auch möglich sein, die anderen Regierungsvertreter zur Ablehnung des[1101] Antrages zu bewegen, da den Ministerpräsidenten ja bereits eingehend Auskunft über die Haager Konferenz gegeben worden sei.

Der Reichskanzler bezeichnet es auch als für die Reichsregierung unbequem, wenn der Antrag im Reichsratsplenum abgelehnt würde, weil die Reichsregierung zugesagt habe, den Reichsrat über die Haager Verhandlungen zu unterrichten.

Der geschäftsführende Reichsminister des Auswärtigen hielt es nicht für zweckmäßig, den Wunsch der Reichsregierung auf Hinauszögerung der Ausschußverhandlung mit einer Gefährdung der auswärtigen Politik des Reichs zu begründen. Es sei für die Reparationsmitglieder schon technisch kaum möglich, während der Vorbereitungen für die zweite Haager Konferenz dem Reichstag und Reichsrat insgesamt zwei Tage restlos zur Verfügung zu stehen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft war der Ansicht, daß der Zusammentritt des Reichstags auch wegen der Anträge auf Volksbegehren hinausgezögert werden müsse. Bei seinem Zusammentritt werde er zunächst Zolltarifnovelle und Republikschutzgesetz erledigen müssen. Es sei erwünscht, die agrarpolitische Debatte nach Möglichkeit zu beschränken. Das werde im Dezember leichter sein als im November. Da das Reichswirtschaftsministerium und anscheinend auch die Industrie Zollwünsche nicht vorbringen würden, so werde sich die Debatte auf die Agrarpolitik beschränken können.

Nach dem Einwurf des Reichswirtschaftsministers, daß auch industrielle Forderungen inzwischen angemeldet worden seien, führte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft weiter aus, die neue Zollvorlage sei schwieriger als die bisher bearbeitete. Das Futtermittelproblem stehe im Mittelpunkt der Erörterungen; es sei außerordentlich schwierig, hierin eine praktische Lösung zu finden. Mit Vorlage des Entwurfs in den nächsten Tagen sei jedoch zu rechnen.

Der Reichspräsident habe ihm mitteilen lassen, er hielte es für zweckmäßig, die Grüne Front wegen ihrer Wünsche anzuhören. Bisher habe er lediglich mit Fehr und Hermes, nicht aber mit Schiele verhandelt. Er fürchte, es werde für ihn bei diesen Verhandlungen in Frage kommen, die anscheinend gestörte Übereinstimmung zwischen den vier landwirtschaftlichen Führern wieder herzustellen.

Die Regierungsparteien und nicht die Grüne Front müßten geschlossen auftreten. Dem ständen Schwierigkeiten beim Zentrum und bei der Sozialdemokratischen Partei entgegen. Er hoffe gleichwohl eine gemeinsame Linie für die Regierungsparteien finden zu können. Die Regierungsparteien müßten sich im Interesse eines einmütigen Zusammengehens in ihren Wünschen Beschränkungen auferlegen. Hermes wünsche die Einberufung des Handelspolitischen Ausschusses.

Er bitte, daß die Reichsminister auf ihre Parteien dahin einwirken, daß sie die Lage nicht unnötig erschweren.

Der Reichskanzler hielt es für notwendig, daß das Kabinett selbst darüber Klarheit gewinne, was auf agrarischem Gebiet durchgesetzt werden müsse und könne. Das Zentrum sei bereits mit Forderungen hervorgetreten. Der polnische[1102] Handelsvertrag und die Schwierigkeiten in der Landwirtschaft des Ostens, die insbesondere durch den Zusammenbruch des Bankhauses Wallenberg-Pachali erheblich gewachsen seien, würden voraussichtlich langwierige Verhandlungen erforderlich machen. In ihnen lägen auch Gefahrenmomente für die Reichsregierung selbst.

Der Reichsverkehrsminister hielt es nicht für möglich, den Zusammentritt des Reichstags bis Januar zurückzuhalten, äußerte aber auch Bedenken gegen seine Tagung während der zweiten Haager Konferenz. In dieser Zeit sollten nur Kommissionssitzungen stattfinden.

Die Futtermittelfrage sei besonders schwierig, weil die Vieherzeugung zwei Drittel des Wertes der landwirtschaftlichen Produktion ausmachte und weil die Futtermittelerzeugung im Werte gleich nach ihr rangiere.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft müsse eine Aufzeichnung über die Futtermittelfrage vorlegen, an Hand deren sie im Zusammenhang besprochen werden könne.

Der Reichsminister der Finanzen sprach sich dafür aus, daß die Regierungsparteien auf den Zusammentritt des Auswärtigen Ausschusses verzichten. Es sei nicht möglich, über Kommissionsarbeiten zu berichten, ohne daß der Ausschuß Stellung nehme und die Regierung in der Freiheit ihres Handelns beschränke.

Bei dieser Sachlage müsse auch der Zusammentritt des Reichsratsausschusses hinausgeschoben werden. Nötigenfalls müsse die Reichsregierung den Standpunkt einnehmen, daß sie Erklärungen im Reichsratsausschuß ablehne, weil diese technisch und politisch unmöglich seien. Ein Zwang zur Äußerung könne auf die Reichsregierung nicht ausgeübt werden.

Der geschäftsführende Reichsminister des Auswärtigen bat, daß der Reichskanzler in den nächsten Tagen die maßgebenden Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags zusammenberufe. Es müsse sichergestellt werden, daß der Auswärtige Ausschuß des Reichstags nicht einberufen werde. Bis zum Beginn der Haager Konferenz müßten die Vorbereitungen für diese, die Zolltarifnovelle, die Finanzreform und der Etat erledigt werden. Nach Rückkehr aus dem Haag wären die Entwürfe, die sich mit diesen Materien befassen, in den Reichstag zu bringen. Wie es möglich sein werde, diese Arbeit zu bewältigen, sei noch nicht zu übersehen. Auf jeden Fall dürften die Minister nicht durch Reichstagsverhandlungen lahmgelegt werden. Der Reichstag müsse auf jeden Fall bis zum Dezember vertagt werden, damit die Regierung die wichtigsten Fragen in Ruhe erledigen könnte. Dann könnten sich die Verhandlungen des Reichstags auf die Zolltarifdebatte konzentrieren. Sie müßten bis 22. Dezember erledigt sein8. Sehr schwere Kämpfe ständen bevor.

8

Die Beratungen im Plenum des RT wurden am 27.11.29 wieder begonnen. Am 29. 11. fand die erste Lesung des „GesEntw. gegen die Versklavung des deutschen Volks“ und am 4. 12. die erste Lesung des Republikschutzgesetzes statt. Die Beratungen des Zolltarifs begannen am 16. 12. und die dritte Lesung erfolgte am 21.12.29.

Der Reichskanzler erklärte sich bereit, mit den Fraktionsführern der Regierungsparteien, dem Reichstagspräsidenten und dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags am Mittwoch, den 6. November, über[1103] die Geschäftslage und die Wünsche der Reichsregierung wegen Hinausschiebung der Verhandlungen im Reichstagsplenum und im Auswärtigen Ausschuß des Reichstags zu verhandeln9. Wenn der Zusammentritt des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags nicht zu vermeiden sei, dann solle ihm nur ein Bericht über die erste Haager Konferenz, nicht aber über die Komiteeverhandlungen in Paris gegeben werden. Bindungen der Reichsregierung für die zweite Haager Konferenz müßten unter allen Umständen vermieden werden10. Es werde darauf hingewirkt werden, daß der Reichstag erst Anfang Dezember zusammengerufen werde. Dann sollen die wichtigsten Vorlagen erledigt werden. Auf jeden Fall müsse vermieden werden, daß er sich während der Haager Konferenz mit dieser beschäftigt.

9

Vgl. Dok. Nr. 342.

10

Da StS Weismann mitteilte, daß die pr. Provinzialbevollmächtigten zum RR weiter verlangen würden am 4. 12. nicht nur über die Haager Konferenz, sondern auch über alle Fragen, die der Auswärtige Ausschuß des RT erörtere, unterrichtet zu werden (26. 11.; R 43 I /298 , Bl. 316, hier: Bl. 316), teilte der StSRkei dem RAM am 27. 11. mit, daß nach Ansicht des RK diesem Wunsche wohl entsprochen werden müsse (R 43 I /298 , Bl. 317, hier: Bl. 317).

Vor der zweiten Haager Konferenz müsse das Kabinett zur Finanzreform und zum Etat endgültige Beschlüsse fassen.

Der Etat müsse so fertiggestellt werden, daß die Ergänzung der Einnahmeseite durch die Besteuerung vorbehalten werde. Es sei unmöglich, diese Arbeiten bis ins nächste Jahr zurückzustellen11.

11

Hierzu notierte sich der RK: „Die die Finanzreform betreffenden Gesetze, der Nachtragsetat und der Etat sollen zusammen mit dem Young-Gesetz vorgelegt werden. Die Gesetze müssen erst in den RR, dürften also im RT in diesem Jahr kaum mehr zur Verhandlung kommen, ausgenommen etwa die Young-Gesetze“ (4. 11.; R 43 I /1014 , Bl. 214 f., hier: Bl. 214 f.).

Wenn die zweite Haager Konferenz bis Dezember tagen werde, so werde es erst im Januar des nächsten Jahres möglich sein, die Young-Gesetzgebung durchzuberaten. Die Zollvorlage müsse während der Reichstagstagung im Dezember erledigt werden.

Der geschäftsführende Reichsminister des Auswärtigen wird mit den Provinzialvertretern des Reichsrats wegen der Hinausschiebung der Berichterstattung über die Haager Konferenz im Auswärtigen Ausschuß des Reichsrats Fühlung nehmen.

Die Reparationsminister werden am Sonntag, dem 3. November, einen Bericht über den Stand der Kommissionsverhandlungen in Paris entgegennehmen. Falls über die weiteren Maßnahmen unter ihnen keine Einigung zustande kommt, wird sich das Kabinett damit am Montag, dem 4. November befassen12.

12

Die Beratung fand erst am 9. 11. statt, siehe Dok. Nr. 344.

Der geschäftsführende Reichsminister des Auswärtigen wies noch auf folgendes hin: Wenn das Volksbegehren zustande komme, so sei der Gesetzentwurf dem Reichstag Mitte November zuzuleiten. Der Reichstag könne dann die Beratungen zurückstellen, bis die Young-Gesetze zur Verhandlung kämen.

Der Reichskanzler erklärte hierzu, der Reichsminister des Innern beabsichtige, den Volksentscheid am letzten Sonntag vor Weihnachten herbeizuführen. Praktisch werde er keine Bedeutung haben13.

13

Zur Annahme des Hugenberg-Volksbegehrens siehe Schultheß 1929, S. 196 und Pünders Tagebucheintragung vom 2. 11., Politik in der Reichskanzlei, S. 21.

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