2.77.6 (sch1p): 6. [Absperrung der besetzten Gebiete vom übrigen Reichsgebiet]

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6. [Absperrung der besetzten Gebiete vom übrigen Reichsgebiet]

Reichsminister Preuß weist auf die unrechtmäßige Absperrung der von den Franzosen besetzten Gebiete gegen den Verkehr mit dem Inlande, namentlich gegen den Verkehr der Behörden, hin13. Reichsminister Erzberger teilt mit, daß er gegen diese Maßnahme schon zahlreiche Proteste überreicht habe, ohne auch nur eine Antwort erhalten zu haben14.

13

Zahlreiche Einzelhinweise über die Behinderung des Personen-, Waren- und Nachrichtenverkehrs zwischen den besetzten und den unbesetzten Gebieten in: R 43 I /173 –174. So geht z. B. aus einem Rundschreiben des RPMin. an die obersten Reichs- und pr. Staatsbehörden vom 25.3.1919 hervor, daß der amtl. Schriftwechsel mit den dt. Behörden in der Rheinpfalz sich lediglich auf laufende Geschäfte in reinen Verwaltungssachen beziehen durfte; untersagt waren dagegen alle „Sendungen und Anfragen, die politische Richtlinien enthalten, […] Erhebungen und Berichte über Fragen der öffentlichen Meinung, der Presse, der Besatzungstruppen usw. […]“ R 43 I /173 , Bl. 593-607.

14

In: PA, AA Weimar, IV. 6; Wk 30, Bd. 29–40.

Der Ministerpräsident verliest ein Telegramm, wonach die Franzosen die Ausrufung der Pfalz als Republik betreiben15. Es soll zunächst die Stellungnahme der hiervon unterrichteten bayerischen Regierung abgewartet werden.

15

Am 12.5.1919 erreichte die Rkei ein Telegramm der MSPD-Funktionäre Körner und Profit aus Würzburg an RMinPräs. Scheidemann: „Franzosen erzwingen Ausrufung der Pfalz als selbständige Republik. Gegenmaßnahmen von Berlin dringend nötig. […]“ (R 43 I /1837 , S. 89).

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