1.34.2 (vpa2p): 2. Bau von Autostraßen.

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RTF

[738]2. Bau von Autostraßen5.

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Hierzu vgl. Dok. Nr. 154, P. 10.

Staatssekretär Zarden bat, die Entscheidung auszusetzen, da die Vorarbeiten, insbesondere die Fühlungnahme mit dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsverkehrsministerium noch nicht abgeschlossen sei.

Er machte im übrigen Ausführungen im Sinne der schriftlichen Stellungnahme des Reichsministers der Finanzen zu der Frage6.

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Der RFM hatte mit Schreiben an den RVM und den RWiM vom 30. 9. zur Eingabe der Hafraba („Verein zur Vorbereitung der Autostraße Hansestädte–Frankfurt–Basel“) vom 28.8.32 (vgl. Anm 34 zu Dok. Nr. 154) folgendermaßen Stellung genommen: 1) Die RReg. habe in den vorangegangenen Jahren wiederholt erklärt, daß sie dem Antrag der Hafraba (Genehmigung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr auf einer zu erbauenden Autobahnteilstrecke Frankfurt–Heidelberg) „durchaus ablehnend gegenübersteht“. 2) „Würde der Antrag genehmigt, so wären Berufungen unabweisbar. Die Kraftwagenstraße Mainz–Heidelberg wird in dem Antrag [vom 28.8.32] als Teilstrecke der großen Kraftwagenstraße Hansestädte–Basel bezeichnet. Für andere im Zuge dieser größeren Strecke gelegene Teilstrecken könnte daher die Genehmigung nicht verweigert werden, auch nicht der Rheinprovinz für die vor kurzem eröffnete Kraftwagenstraße Köln–Bonn und für deren beabsichtigte Verlängerung nach Düsseldorf. Die in einem Falle erteilte Genehmigung würde viele Unternehmer der öffentlichen und privaten Hand auf den Plan zu rufen. Insbesondere ist zu befürchten, daß die Wegebaupflichtigen versuchen würden, sich die neue Einnahmequelle nutzbar zu machen: sie würden es unterlassen, vorhandene Straßen dem modernen Verkehr anzupassen, und würden statt dessen eine gebührenpflichtige Kraftwagenstraße bauen.“ 3) Eine „Belebung des Arbeitsmarktes, die man von dem Bau von Kraftwagenstraßen nach Art des Hafraba-Projektes erwartet“, sei nach aller Erfahrung „in noch größerem Umfange im Rahmen des allgemeinen Straßenbaues möglich“. Dem sei freilich „entgegenzuhalten, daß die Beschaffung größerer Kapitalbeträge für den allgemeinen Straßenbau zwar wiederholt erörtert worden ist, daß dieser Plan aber gegenwärtig wohl noch weniger Aussicht auf Verwirklichung hat als bisher. Dagegen hat der Hafraba-Verein in mündlichen Besprechungen wiederholt hervorgehoben, daß es im Falle der Gebührenbewilligung möglich sein würde, das zum Bau der Kraftwagenstraße erforderliche Kapital im Inlande und vornehmlich wohl im Auslande zu beschaffen. Mit anderen Worten: die Gebührenbewilligung würde nach Meinung des Hafraba-Vereins ein zusätzliches Arbeitsvorhaben ermöglichen, das ohne die Gebührenbewilligung der deutschen Wirtschaft entgehen würde.“ Der RFM in dem Schreiben abschließend: „Meine endgültige Stellungnahme zu dem Antrag möchte ich mir daher bis zum Empfang ihrer Antwort vorbehalten, ich möchte mich in diesem Augenblick weder für noch gegen den Antrag aussprechen.“ (R 43 I /2130 , Bl. 99–106). Unterlagen über diesbez. Äußerungen des RVM oder des RWiM nicht bei den Akten der Rkei.

Er wies darauf hin, daß die Hafraba seit 4 Jahren ersucht worden sei, einen Finanzierungsplan vorzulegen, bisher aber diesem Ersuchen noch nicht entsprochen habe.

Der Reichsverkehrsminister äußerte starke Bedenken. Jeder Kraftwagen würde für den Kilometer 5 Pfg. Gebühr zahlen müssen. 46% des gesamten Verkehrs müßten auf die neue Straße übergehen, damit sie rentabel sei. Die Rechnung, die aufgemacht worden sei, sei viel zu optimistisch. Die Reichsbahn stehe dem Plan durchaus ablehnend gegenüber.

Im Süden hätten sich Politiker des Planes bemächtigt. Der Träger der Idee sei ein Herr Schneider in Mannheim, ein früherer mittlerer Beamter der Reichsbahn.

Der Reichswirtschaftsminister hielt jedenfalls die Frage noch nicht für ausreichend geklärt; während Reichskommissar Dr. Bracht befürchtet, daß nach der Genehmigung der Gebührenerhebung die Sperre für den Durchgangsverkehr auf anderen Straßen beantragt werden würde. Eine ähnliche Straße im Rheinland fordere jährlich 1 Million zusätzliche Aufwendungen.

[739] Der Reichskanzler hielt es grundsätzlich für notwendig, den Verkehrsfortschritt nicht zu hemmen, zusätzliche Arbeit zu schaffen und deswegen das Projekt wohlwollend zu prüfen, auch unter den arbeitstechnischen Gesichtspunkten.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß zunächst von der Hafraba der Finanzierungsplan eingefordert werden solle und daß dann die zuständigen Ressorts den Antrag einer eingehenden Prüfung unterziehen7.

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Die Hafraba-Angelegenheit kam in der Zeit der Kabinette Papen und Schleicher nicht wieder auf die Tagesordnung der RReg. Zur Rolle der Hafraba im Rahmen der Bemühungen Hitlers um die Errichtung eines großen Fernstraßennetzes (Frühjahr 1933) s. diese Edition: Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 91; 92; 95, Anm 7; 133.

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