1.91 (vpa2p): Nr. 220 Der Reichspräsident an den Preußischen Ministerpräsidenten Braun. 18. November 1932

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Nr. 220
Der Reichspräsident an den Preußischen Ministerpräsidenten Braun. 18. November 19321

1

Abgedr. u. a.: WTB Nr. 2471, Ausschnitt in R 43 I /1309 , S. 369–371; Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1870 c und d (Auszüge); Huber, Dokumente, Bd. 3, Dok. Nr. 478 und 477.

R 43 I /2281 , S. 349–361 Abschrift2

2

Von Meissner am 18. 11. nebst den vom RPräs. vollzogenen Erstschriften der „beiden Urkunden“ an Wienstein „mit der Bitte um Zustellung [der Erstschriften] an den Herrn Ministerpräsidenten und Veranlassung der Veröffentlichung“ übersandt. – Nach einem handschrl. Vermerk Ostertags vom gleichen Tage wurden die „beiden Schreiben heute um 12 Uhr mitt. durch Amtsgehilfen in die Wohnung des Ministerpräs. in Zehlendorf gebracht“ (R 43 I /2281 , S. 347). Die Veröffentlichung erfolgte im Reichsanzeiger vom 18.11.32.

[Befugnisse der Kommissare des Reichs und des Preußischen Staatsministeriums nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 1932]

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

In Ihrem Schreiben vom 3. d. M.3 haben Sie darauf hingewiesen, daß ich nach Artikel 19 Abs. 2 der Reichsverfassung zur Vollstreckung des Urteils des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 25. Oktober 1932 berufen sei. Eine Vollstreckung des Urteils käme nur insoweit in Betracht, als die Entscheidung selbst einer Vollstreckung fähig ist. Wenn Sie als einen solchen Vollstreckungsakt die Wiedereinsetzung des Preußischen Ministerpräsidenten und der Preußischen Staatsminister in ihre Ämter und als Landesregierung gefordert haben, so bedarf es dessen nicht.

3

Dok. Nr. 192.

[980] Aus meiner und des Reichskanzlers Erklärung, die bei der Besprechung vom 29. Oktober d. J.4 Ihnen gegenüber abgegeben wurde, war deutlich zu entnehmen, daß entsprechend dem Urteil des Staatsgerichtshofs Ihnen und den Preußischen Staatsministern die Vertretung Preußens im Reichstag, im Reichsrat oder sonst gegenüber dem Reich oder gegenüber dem Landtag, dem Staatsrat oder gegenüber anderen Ländern zustehen soll. Im übrigen haben Sie und die Preußischen Staatsminister von ihren Befugnissen bereits Gebrauch gemacht. Hiernach bleibt kein Raum für einen weiteren Akt des Reichs, durch den die Preußischen Staatsminister erst wieder in ihre Ämter förmlich eingesetzt werden könnten.

4

Dok. Nr. 182.

Um aber die entstandenen Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, habe ich mich entschlossen, auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung die nötigen Maßnahmen zu treffen, wie ich sie aus dem anliegenden, an Sie, Herr Ministerpräsident, und an den Reichskanzler als Reichskommissar für das Land Preußen gerichteten Schreiben zu entnehmen bitte.

Ich bedaure, daß die bisherigen Verhandlungen nicht zu einer Einigung geführt haben. Es erscheint mir aber nicht möglich, die Klärung der Verhältnisse weiter aufzuschieben. Das Interesse des Reichs und des Landes Preußen verlangt vielmehr eine beschleunigte Bereinigung aller durch das Urteil des Staatsgerichtshofs entstandenen Schwierigkeiten, um Reibungen für die Zukunft auszuschließen und ein verträgliches Zusammenarbeiten zum Wohle des Landes und des Reichs zwischen den Kommissaren des Reichs und den Preußischen Staatsministern im Geiste des Urteils sicherzustellen. Dies bezwecken meine Anordnungen.

Ich bin überzeugt, daß Sie, Herr Ministerpräsident, und die Herren Preußischen Staatsminister wie auch die Kommissare des Reichs für das Land Preußen alles daran setzen werden, um dieses Ziel zu erreichen.

In ausgezeichneter Hochachtung

Ihr

gez. von Hindenburg

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