2.166.3 (wir1p): 3. Änderungen des Reichstags an dem durch die Reichsregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung von Empfängern von Renten aus der Invalidenversicherung (R. Min.Sache RK. 9227 und Reichstagsdrucksache Nr. 3055).

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

3. Änderungen des Reichstags an dem durch die Reichsregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung von Empfängern von Renten aus der Invalidenversicherung (R. Min.Sache RK. 9227 und Reichstagsdrucksache Nr. 3055)1.

1

Zur Sache führte der RArbM in seinem Schreiben an den StSRkei u. a. aus: „Das […] Gesetz über die Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden- und Altersversicherung [siehe RT-Drucks. Nr. 2930, Bd. 369 ] hat der Reichstag am 18.11.1921 in zweiter und dritter Lesung angenommen [siehe RT Bd. 351, S. 5073  ff.]. Er hat dabei an dem durch die Reichsregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung von Empfängern von Renten der Invalidenversicherung folgende Änderungen von wesentlicher Bedeutung vorgenommen: [vgl. RT-Drucks. Nr. 2930, Bd. 369  mit Nr. 3055, Bd. 370].“ (R 43 I /2096 , Bl. 110 f.).

Reichsminister Dr. Brauns schlug vor, das Kabinett möge sich in Anbetracht der großen Majorität, mit der vom Reichstag Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen worden seien2, mit diesen Änderungen einverstanden erklären.

2

Bei der Gesamtabstimmung über die in dritter Lesung angenommene Fassung wurde das Gesetz einstimmig verabschiedet (RT Bd. 351, S. 5106 ). Es wird am 16.12.1921 veröffentlicht (RGBl. 1921 II, S. 1533 ).

Das Kabinett beschloß dementsprechend.

Extras (Fußzeile):