2.167.1 (wir1p): 1. Vom Reichstag eingebrachter und in 3 Lesungen verabschiedeter Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Änderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte.

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1. Vom Reichstag eingebrachter und in 3 Lesungen verabschiedeter Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Änderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte1.

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Der auf Initiative des RT am 17.11.1921 eingebrachte Entwurf (RT-Drucks. Nr. 3008, Bd. 369 ) sollte die Versicherungspflicht gegenüber dem Gesetz vom 23.7.21 (RGBl. 1921 II, S. 1173 ) ausdehnen. Der Entwurf war am 19.11.1921 im RT verabschiedet worden (RT Bd. 351, S. 5115 ) und wird am 13.12.1921 verkündet (RGBl. 1921 II, S. 1578 ; siehe auch R 43 I /2100 , Bl. 149-154).

Gegen den Gesetzentwurf wurden keine Bedenken geltend gemacht.

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