2.191 (bau1p): Nr. 189 Bericht des Unterstaatssekretärs Albert über die Vorgänge in der Reichskanzlei am 13. März 1920 morgens

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[677] Nr. 189
Bericht des Unterstaatssekretärs Albert über die Vorgänge in der Reichskanzlei am 13. März 1920 morgens1

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Im Rahmen der gegen Kapp, von Jagow, Pabst, Max Bauer, Schiele, Bredereck, von Falkenhausen und Doyé eingeleiteten Voruntersuchung wegen Hochverrats bittet der Untersuchungsrichter des RG in einem am 24.5.20 an die Rkei gerichteten Schreiben den späteren StSRkei Albert um eine Schilderung des ersten Zusammentreffens der Putschisten mit den in Berlin zurückgebliebenen Vertretern der Reg. Bauer (R 43 I /2722 , Bl. 97 f.). Ein ähnliches Ersuchen war am 7. 4. bereits an den Vizekanzler und RJM im Kab. Bauer, Schiffer, ergangen (Nachl. Schiffer , Nr. 18, Bl. 126). Albert übersendet den nachfolgenden Bericht mit einem Begleitschrieben vom 12.6.20 dem RG, wobei er u. a. ausführt: „Leider habe ich mir unter der Last der Geschäfte und dem Druck der Ereignisse nicht sofort Notizen gemacht, so daß ich nicht in der Lage bin, die stattgehabten Unterhaltungen im Wortlaut wiederzugeben. Dagegen kann ich für den wesentlichen Inhalt und die springenden Punkte volle Gewähr übernehmen, da sich die Ereignisse naturgemäß in ihrer sachlichen Bedeutung dem Gedächtnis fest eingeprägt haben“ (R 43 I /2723 , Bl. 8). – Zum Bericht Schiffers vgl. unten Anm. 5.

R 43 I /2723 , Bl. 8–9 Abschrift2

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Die Abschrift wird – wohl im Zusammenhang mit der Durchführung des Jagow-Prozesses im Jahr 1921 – vom Sekretariat der Reichsanwaltschaft der Rkei auf deren Anforderung übersandt. Dabei wird das Anschreiben Alberts irrtümlich auf den „12. Juni 1921“ datiert (R 43 I /2723 , Bl. 8). Die Zeugenaussagen Alberts im Prozeß stützen sich im wesentlichen auf den hier zum Abdruck gelangenden Bericht vom 12.6.20 (vgl. Karl Brammer: Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. S. 36 f.).

Die Vorgänge, welche zur Verdrängung der Regierung3 und des Chefs der Reichskanzlei am 13. März 1920 führten, haben sich im wesentlichen wie folgt abgespielt.

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Vgl. Dok. Nr. 188. – Über den fluchtartigen Aufbruch des RKab. und des RPräs. liegen zahlreiche Berichte vor. Neben den in Anm. 5 zit. Ausführungen Schiffers berichtet RIM Koch in einer Tagebuchaufzeichnung vom 13. 3., morgens 9 Uhr, wohl am eindringlichsten über die Umstände der Abreise (Nachl. Koch-Weser , Nr. 25, S. 5–9). Auch der von Koch von der Zwecklosigkeit seines Zurückbleibens überzeugte RMWiederaufbau Geßler hat entsprechende Erinnerungen festgehalten (Nachl. Geßler, Nr. 45, Bl. 102). Über die Flucht RWeM Noskes, der mit Maj. Gilsa und Hptm. Hahn direkt im Anschluß an die Nachtsitzung des RKab. mit dem Auto nach Dresden fährt, liegt neben Noskes skizzenhafter Schilderung (Gustav Noske: Von Kiel bis Kapp. S. 211) eine ausführliche Aufzeichnung Hahns u. d. T. „Meine Erlebnisse beim innerpolitischen Umsturz im März“ vom 7.4.20 vor (Nachl. GenLt . Eugen Hahn, Heft 27). Über die Besetzung der Rkei durch Kapp und seine Anhänger sowie über das obstruktive Verhalten der noch anwesenden Beamten und des Personals ist eine undatierte Aufzeichnung des Geh. Expedierenden Sekretärs in der Rkei, Pukaß, und eine Erklärung des wachtdiensthabenden Kriminalwachtmeisters Fuhrmann vom 20.4.20 zu den Akten genommen worden (R 43 I /2719 , Bl. 3 f. und 13). Vgl. dazu auch die Memoiren des gleichfalls in der Rkei anwesenden GehRegR Brecht: Aus nächster Nähe. S. 302 ff. – In Kapps Darstellung des „Märzunternehmens“ (Nachl. Kapp, E II 9, Bl. 56–72) finden sich keine Hinweise auf seinen Einzug in die Rkei am 13. 3. morgens. Die Aussagen der übrigen Beteiligten sind zusammengefaßt in der Anklageschrift des Oberreichsanwalts vom 11.7.21 im Hochverratsverfahren gegen Jagow und Genossen (Nachl. Luetgebrune, Nr. 26, Bl. 183–250).

Am Sonnabend den 13. März vormittags etwa um ¾7 Uhr betraten 3 Herren, nämlich Kapp, von Falkenhausen und von Jagow das Gebäude des Reichskanzlers und wurden hier von dem als Portier diensttuenden Kriminalwachtmeister[678] Süßmann gemeldet. Ich trat den Herren in der Halle entgegen und fragte sie, was sie wünschten. Darauf erwiderte Kapp, daß sie die Regierungsgewalt ergriffen. Auf die Frage, mit welcher Legitimation dies geschehe, erwiderte Herr v[on] Jagow: „Mit dem Recht des 9. November 1918.“ Daran knüpfte Herr Kapp die Frage, ob ich der frühere sozialdemokratische Unterstaatssekretär sei. Ich verneinte dies mit dem Bemerken, daß ich nicht der frühere, sondern der gegenwärtig amtierende Unterstaatssekretär und Chef der Reichskanzlei sei. Hierauf erwiderte Herr Kapp: „Das werden Sie die längste Zeit gewesen sein.“ Ich forderte die Herren auf, das Haus zu räumen, worauf sie unter Hinweis auf ihre Machtposition – mit einer Handbewegung wurde auf die draußen versammelte Militärmacht hingewiesen – eine solche Aufforderung als zweck- und nutzlos bezeichneten. Hieran schloß sich nun ein schärferes Hin- und Herreden über Formfragen an, indem ich Herrn Kapp wegen der Nachlässigkeit und Hochmütigkeit seines Auftretens um Wahrung der Form ersuchte, während er behauptet[e], die Form gewahrt zu haben. Diese Erörterung wurde dann damit beendet, daß Herr von Falkenhausen eine formelle Vorstellung vornahm. Die Herren fragten dann, wer von den Mitgliedern der Regierung im Hause wäre, worauf ich erwiderte, daß der Vizekanzler Schiffer in Vertretung des abgereisten Kanzlers Bauer die Geschäfte übernommen habe. Darauf wurde mir mitgeteilt, daß die Herren mit dem Herrn Vizekanzler zu sprechen beabsichtigten4. Sie wurden darauf von dem Portier in das Bibliothekzimmer geführt. Dort richteten sie sich sofort mit dem allmählich nachgeströmten Personal vollständig ein und begannen eine geschäftliche [!] Tätigkeit.

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In der Pukaß-Aufzeichnung (vgl. Anm. 3) heißt es dazu: „Ich folgte den Herren und sah, wie sie auf der ersten Treppenstufe die Köpfe zusammensteckten und sich gegenseitig fragten: ‚Wer ist eigentlich Vizekanzler?‘ Nach kurzem Besinnen sagte einer: ‚Erzberger!‘“ (R 43 I /2729 , Bl. 4).

Ich selbst hatte mich in mein Amtszimmer zurückbegeben, wo sich auch der Herr Vizekanzler befand. Als wir nach etwa 15 Minuten nichts von den Herren hörten, beschlossen wir, nicht länger zu warten, sondern begaben uns in das Zimmer des Reichskanzlers im oberen Stock, welches leer war. Ich öffnete die Tür zum Biblothekszimmer, fand dort die Herren bereits in voller Tätigkeit. Es wurden Besprechungen abgehalten, Briefe diktiert und dergleichen mehr. Das Zimmer war mit Personal besetzt, Schreibmaschinen waren aufgestellt, kurz, es wurde eine fieberhafte Tätigkeit entwickelt. Ich ersuchte die Herren nochmals, in schärferer Form, und zwar Herrn Kapp persönlich, nunmehr das Gebäude zu räumen, worauf er erwiderte, daß, wenn ich in dieser Weise auftrete, er Gewalt anwenden müsse. In diesem Augenblick trat Herr Vizekanzler Schiffer hinzu. Das Gespräch zwischen ihm und dem Herrn Kapp, über das der Herr Vizekanzler selbst am besten Auskunft geben wird5,[679] endete mit dem Ersuchen Kapps, daß wir unsererseits das Haus zu verlassen hätten. Der Vizekanzler Schiffer stellte darauf ausdrücklich fest, daß dies eine gewaltsame Verdrängung sei, worauf Kapp erwiderte, daß er hoffe, eine gewaltsame Entfernung sei infolge der völligen Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes nicht erforderlich. Der Vizekanzler Schiffer stellte daraufhin fest, daß er und ich durch Nötigung gezwungen seien, das Haus zu verlassen. Drauf entfernten wir uns.

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In dem Bericht, den Schiffer in Erledigung des in Anm. 1 zit. Ersuchens des Untersuchungsrichters des RG wahrscheinlich am 18.4.20 abgab, heißt es dazu: „Herr Kapp begrüßte mich als Bekannten und bemerkte, daß ich über die Vorgänge der Nacht wohl Bescheid wüßte und daraus die nötigen Folgerungen zu ziehen hätte. Auf meine Frage, was dies für Folgen seien, antwortete er, daß ich ihm das Kanzlerhaus überlassen müßte. Ich fragte ihn, mit welchem Recht er diese Forderung erhebe. Er antwortete, mit dem Recht der Tatsachen, und auf meine Frage, ob er, wenn ich mich freiwillig diesen Tatsachen nicht beugen würde, er Gewalt anwenden würde, erwiderte er, daß er unter Umständen auch zur Gewalt schreiten würde. Ich erklärte darauf, daß ich nur der Gewalt weichen und keinerlei Recht als vorhanden anerkennen würde, worauf Herr von Jagow mit einer nichtachtenden Handbewegung einwarf, seit dem November 1918 könne man in diesem Hause wohl nicht von Recht sprechen. Ich entgegnete, daß man mit Handbewegungen ein Verbrechen nicht aus der Welt schaffen und über die Frage, ob die Umwälzung von 1918 Recht geschaffen habe, nicht Herr von Jagow, sondern die Geschichte zu urteilen hätte. Herr Kapp mischte sich ein und drängte zu einer Entscheidung, da er sehr viel zu tun und keine Zeit zum Warten hätte. Ich wiederholte meine Erklärung […], fügte aber hinzu, ob Herr Kapp sich in vollem Maße der Verantwortung bewußt sei, die er mit seiner Handlungsweise übernehme. Herr Kapp bejahte diese Frage, er sei sich dieser Verantwortung bewußt, übernehme sie und sei von Anfang an über die Tragweite seiner Handlungsweise nicht im Unklaren gewesen. Mein Hinweis sei deshalb überflüssig“ (Durchschrift in: Nachl. Schiffer , Nr. 18, Bl. 127–138, hier: Bl. 128 f.). – Den wesentlichen Inhalt dieses Gesprächs im Zusammenhang mit der Meldung seiner Verdrängung aus der Rkei läßt RJM Schiffer durch Vermittlung des österreichischen Gesandten Hartmann der inzwischen nach Stuttgart ausgewichenen RReg. mitteilen (Niederschrift einer telefonischen Mitteilung Schiffers vom 14.3.20, 11.30 Uhr, in: R 43 I /2727 , Bl. 20).

An diesen beiden Besprechnungen haben Herr von Falkenhausen und Herr von Jagow teilgenommen, Herr von Jagow, aktiv, indem er sich an dem Gespräch beteiligte, während sich Herr von Falkenhausen passiv verhielt6.

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Kapp ernannte nachfolgend von Jagow zum PrIM, während von Falkenhausen die Geschäfte eines Chefs der Rkei übernahm, die er jedoch am 14. 3. mittags wieder niederlegte.

gez. Albert

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