1.18.3 (bru3p): 3. Zugabewesen (außerhalb der Tagesordnung)

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3. Zugabewesen (außerhalb der Tagesordnung)

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß die Frage der Zugaben im Wirtschaftsbeirat berührt worden sei5. Am 4. November stände sie im Reichstagsausschuß zur Verhandlung. Vorher möchte das Kabinett den Entwurf des Reichswirtschaftsministeriums6 verabschieden, der zwischen den einander widerstreitenden Meinungen des Mittelstandes und der Industrie einen Mittelweg vorschlage7.[1893] Es stütze sich dabei in vollem Umfange auf ein Gutachten des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats.

5

Vgl. die Ausführungen des Kaufmanns Körner in Dok. Nr. 531.

6

Muß heißen: Reichsjustizministeriums.

7

Vgl. die RR-Drucksache des RJM vom 4.11.31 mit dem Gutachten des Vorl. RWiR vom 15.4.30 (RR-Drucksachen, Jahrgang 1931, Bd. 2, Nr. 128).

Der Gefahr, daß der Reichstag vorzeitig zusammentrete, wenn ihm Verhandlungsmaterial zugeleitet wird, müsse dadurch begegnet werden, daß der Entwurf im Reichsrat angehalten werde. Der Reichstagsausschuß werde voraussichtlich die Vorlage am 4. nur kurz beraten8.

8

Der Volkswirtschaftliche Ausschuß behandelte das Zugabewesen in seiner Sitzung vom 4.11.31 nur kurz, nachdem die RReg. mitgeteilt hatte, daß der GesEntw. dem RR zugegangen sei (Vermerk des RegR Krebs vom 5.11.31, R 43 I /1081 , Bl. 84).

Das Kabinett war damit einverstanden, daß die Vorlage im Beschlußverfahren mit kurzer Frist vor dem Zusammentritt des Reichstagsausschusses zur Abstimmung gelange9.

9

Zur weiteren Behandlung des GesEntw. siehe Dok. Nr. 679, P. 1.

Im übrigen wird sich das Kabinett alsbald mit der Frage befassen, wie sich die Regierung gegenüber den zahlreichen Ausschüssen des Reichstags verhalten wird. Dies insbesondere wegen des Wohnungsausschusses, der am 17. November zusammentritt, um über das Wohnheimstättengesetz zu beraten.

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