2.21 (ma11p): Nr. 21 Besprechung mit Hugo Stinnes. 13. Dezember 1923, 18.30 Uhr

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 21
Besprechung mit Hugo Stinnes. 13. Dezember 1923, 18.30 Uhr

R 43 I /190 , Bl. 329 f.

Anwesend: Marx, Luther, Hamm, MinR Dorn, Hugo Stinnes; Protokoll: MinR Kiep.

[Rheinische Goldnotenbank; Steuervergünstigung; deutsch-französische Industriegemeinschaft.]

Der Reichsminister der Finanzen berichtet über seine vorausgegangene Unterredung mit Herrn Stinnes. Herr Stinnes habe zunächst eine Mitteilung des Herrn Louis Hagen übermittelt, wonach aus Kreisen der Rheinlandkommission[102] verlaute, daß die Rentenmark im vollen Umfange im besetzten Gebiet zugelassen werden solle. Herr Stinnes schlage daher vor, die Beschränkung der Reichsregierung hinsichtlich der Zulassung der Rentenmark im besetzten Gebiet aufzuheben. Im übrigen habe die Rentenbank beschlossen, unter der Voraussetzung, daß a) ausreichende Sicherheit gegen Beschlagnahme gewährleistet, b) die Fundierung der Rentenmark im besetzten Gebiet zugelassen werde, einen Rentenmarkkredit von 200 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen. Auf Grund dieser veränderten Haltung der Rheinlandkommission stelle sich Herr Stinnes auf den Boden der rheinischen Goldnotenbank. Diese sehe folgendes Beteiligungsverhältnis vor: 50% deutsch, 30% französisch, 10% neutral, 10% belgisch; der 1. und 2. Vorsitzende werde ein Deutscher sein, der 3. Vorsitzende ein Franzose. Diese Verteilung bedeute de facto eine deutsche Majorität. Zur Sicherung des deutschen Einflusses, insbesondere hinsichtlich der Forderung einer späteren Überführung der Bank in die zentrale Goldnotenbank des Reichs, habe Herr Stinnes angeregt, die Übertragung des deutschen Anteils von 50% unter gewissen Bedingungen an das Reich vorzubehalten. Diese Anregung sei auch bereits mit den Franzosen besprochen und von diesen nicht unbedingt zurückgewiesen worden. Er halte es daher für möglich, daß auf dieser Basis eine Verständigung zustande komme.

Hauptzweck des Besuches von Herrn Stinnes sei die Erwirkung der Steuerfreistellung für den Gründungsakt einer Aktien-Gesellschaft, welche aus den im besetzten Gebiet befindlichen Betrieben der Gelsenkirchen-, Deutsch-Luxemburg-A.G. und des Bochumer Vereins bestehen solle1. Neben der Teilung der Betriebe zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet und der Verlegung der Zentralen der drei genannten Gesellschaften nach Berlin sei die Fusionierung der Gesellschaften im besetzten Gebiet erforderlich, um sich gegen die französischen Gruppen behaupten zu können. Diese Fusionierung sei somit ein durch politische Notwendigkeit bedingter Vorgang und unterliege nach den Abmachungen mit dem Reichsfinanzministerium nicht der Besteuerung.

1

Die Gelsenkirchener Bergwerks-AG, die Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-AG und der Bochumer Verein gehören zum Stinnes-Konzern.

Herr Stinnes ergänzte die Berichterstattung des Reichsministers der Finanzen und führte des weiteren aus, daß allem Anschein nach die Franzosen nunmehr auf das Ziel der deutsch-französischen Industriegemeinschaft hinzielten. Es würde zunächst zwischen Minette und Koks einerseits, Roheisen und Halbfabrikaten andererseits ein wechselseitiges Tauschverhältnis hergestellt, wobei die gleichen Betriebe miteinander in Verbindung gebracht werden würden, die früher2 zusammengearbeitet hätten. Alsdann werde ein Austausch von Aktien folgen, und die Interessengemeinschaft mit weitgehender politischer Auswirkung sei hergestellt. Um dieser Entwicklung mit der größten Kraft zu begegnen, sei die Fusionierung der drei Gesellschaften erforderlich. Geschehe sie, so sei er der Ansicht, daß das deutsche Kapital sich werde behaupten können. Dies sei der Schlüssel zur gesamten Reparationsfrage. Im übrigen werde sich aus dem besetzten Gebiet zweifellos ein neues Staatsgebilde entwickeln, das im[103] Rahmen des Deutschen Reichs die Selbständigkeit eines Bundesstaates für sich beanspruchen werde. Diesem Staate werde die vermittelnde Rolle zwischen Deutschland und Frankreich zufallen. Hierzu müsse er frei sein von den Belastungen des Friedensvertrages.

2

D. h. vor der Abtretung Elsaß-Lothringens.

Auf die deutsch-französische Verständigung in dem geschilderten Sinne stellten sich mehrere namhafte französische Führer ein; er habe Grund zur Annahme, daß auch Poincaré diese anstrebe.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er von seinem Ressortstandpunkt aus den Antrag des Herrn Stinnes, die steuerliche Gebühr für die Gründung der neuen Aktien-Gesellschaft auf eine Million Goldmark zu reduzieren und diesen Betrag dann zu stunden bzw. gegen die Entschädigungsforderung für beschlagnahmte Kohle aufrechnen zu lassen, nicht zustimmen, allenfalls eine Pauschalierung auf 5 Millionen Mark verantworten könne. Wolle man dem Antrage des Herrn Stinnes entsprechen, so müsse man sich auf den Standpunkt stellen, daß die in Frage stehende Fusionierung lediglich aus politischen Gründen erfolge; das bedeute jedoch eine positive Stellungnahme zu der Frage der deutsch-französischen Industriegemeinschaft. Er sei der Ansicht, daß ein solcher Entschluß ohne Beteiligung des Reichsministers des Auswärtigen nicht erfolgen könne.

Der Reichskanzler stimmte der Auffassung des Reichsministers der Finanzen zu. Herr Ministerialrat Dorn wurde beauftragt, dem Minister Dr. Stresemann über den Sachverhalt Vortrag zu halten.

Nach erfolgter Berichterstattung durch Herrn Dorn teilte Minister Stresemann mit, daß er keine Veranlassung sehe, dem Antrage des Herrn Stinnes zu entsprechen […]3.

3

Ein hschr. Zusatz ist beschädigt und nicht zu entziffern.

Der Reichskanzler, der Reichsminister der Finanzen und der Reichswirtschaftsminister schlossen sich dieser Auffassung an.

Herr Ministerialrat Dorn wurde beauftragt, Herrn Stinnes diese Entschließung zu eröffnen.

Extras (Fußzeile):