2.31 (ma11p): Nr. 31 Das Reichsbank-Direktorium an Staatssekretär Bracht. 17. Dezember 1923

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Text

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[130] Nr. 31
Das Reichsbank-Direktorium an Staatssekretär Bracht. 17. Dezember 19231

1

Am Kopf des Schreibens hschr. Vermerk Brachts vom 20. 12.: „Verteilung im RR ist unter Hervorhebung der Notwendigkeit der Geheimhaltung erfolgt. Mehrexemplare sind hier in Verwahrung.“

R 43 I /962 , Bl. 70-74

[Stellungnahme zur Kandidatur Schachts für das Amt des Reichsbankpräsidenten2.]

2

Durch den Tod Havensteins am 20.11.23 war die Stelle des RbkPräs. frei geworden. Nach dem Gesetz über die Autonomie der Rbk vom 26.5.22 (RGBl. II, S. 135 ) erfolgt die Ernennung des RbkPräs. durch den RPräs. auf Vorschlag des RR nach gutachtlicher Äußerung des Rbk-Direktoriums und des Zentralausschusses der Rbk. In seinem Gutachten vom 4.12.23 trat das Rbk-Direktorium nachdrücklich und einstimmig für Helfferich als geeignetsten Kandidaten ein. Auch der Zentralausschuß stimmte am gleichen Tage mit großer Mehrheit für Helfferich (R 43 I /962 , Bl. 55-58). Mit Schreiben vom 14. 12. teilte StS Bracht dem Rbk-Direktorium mit, daß in der gestrigen Sitzung der zuständigen RR-Ausschüsse der RWährungskom. Schacht als geeignete Persönlichkeit für den Posten des RbkPräs. bezeichnet worden sei. Das Rbk-Direktorium und der Zentralausschuß werden gebeten, sich zu diesem Vorschlag zu äußern (R 43 I /962 , Bl. 63). Darauf antwortet das Rbk-Direktorium mit dem oben abgedruckten Schreiben.

Nach reiflicher Prüfung sind wir einstimmig zu der Auffassung gelangt, daß der Währungskommissar, Herr Dr. Schacht, sich für den Posten des Reichsbankpräsidenten in keiner Weise eignet.

Herr Dr. Schacht war bisher in der Leitung von Kreditbanken tätig3 und ist in dieser Eigenschaft nach außen hin wenig hervorgetreten. Eine irgendwie hervorragende Stellung nahm er im Bankwesen nicht ein. Mit dem Betriebe einer Notenbank, der sich von dem Geschäftsbetriebe der Kreditbanken durchaus unterscheidet, hatte er bisher kaum eine Berührung; praktisch ist er damit nicht vertraut und theoretisch hat er sich unseres Wissens auf diesem Gebiete kaum betätigt. Vor allem aber vermissen wir an ihm die schöpferische Kraft, deren wir zur Wiederaufrichtung unserer Währung bedürfen. Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung (Nr. 5814 vom 14. d. Mts.) berichtet, hat er allerdings in Hamburg am 13. d. Mts. in einer über den Stand des Währungsproblems gehaltenen Rede sich dahin geäußert, daß es ihm gelungen sei, seit dem 20. November die Mark zu stabilisieren, eine seit Jahren zwar erhoffte, aber nie eingetretene Tatsache. Aber die hier mit Recht konstatierte Befestigung der Mark ist, wie jeder Kenner weiß, durchaus die Folge der Durchführung des Rentenbankprojekts, das bekanntlich nicht von Herrn Dr. Schacht, sondern von Herrn Dr. Helfferich herrührt, und dessen Verwirklichung Herr Dr. Schacht bekämpfte und zu hindern versuchte. Überdies hat gerade er nach Einführung der Rentenmark sich mit Entschiedenheit dafür eingesetzt, daß der von der Reichsbank festgehaltene Dollarkurs über den Betrag von 4,2 Billionen hinaufgesetzt[131] werde, und er ist davon erst auf unsere dringenden Gegenvorstellungen hin abgekommen5.

3

Vor seiner Ernennung zum RWährungskom. am 12.11.23 war Schacht Geschäftsinhaber der Darmstädter und Nationalbank.

4

Richtig: Nr. 580.

5

Am Rand (wahrscheinlich von Bracht) angestrichen und mit einem Fragezeichen versehen. Vgl. hierzu Schacht, Die Stabilisierung der Mark, S. 72 ff.

Unter diesen Umständen können wir aus seiner bisherigen Tätigkeit als Währungskommissar einen Grund für seine Qualifikation zum Reichsbankpräsidenten nicht entnehmen. Im Gegenteil, bei mehreren Verhandlungen, an denen wir beteiligt waren, haben wir an ihm die Festigkeit vermißt, deren es für die Durchführung eines bestimmten klaren Währungsprogramms unbedingt bedarf6.

6

Dazu Randbemerkung Brachts: „ein tolles Stück“.

Dazu kommt der bekannte Vorgang in Brüssel. Die Schriftstücke, die auf diesen Vorgang sich beziehen und die der Reichsbank seinerzeit amtlich zugingen, sind in dem der Reichskanzlei übermittelten Aktenstück vereinigt7. Ihr Inhalt darf von uns als bekannt vorausgesetzt werden.

7

Dieses Aktenstück befindet sich nicht mehr bei den Akten der Rkei. Es wurde vorübergehend dem RR zur Einsichtnahme überlassen und später der Rbk auf deren Wunsch zurückgegeben.

Die Akten ergeben zunächst, daß Herr Dr. Schacht, welcher der Dresdner Bank als (stellvertretender) Direktor angehörte, aber in die Bankabteilung beim Generalgouvernement berufen war, im Interesse der Dresdner Bank Anträge auf Überweisung belgischer Noten bei der Armeeintendantur gestellt hat. Damit verstieß er gegen die Pflichten, die ihm seine amtliche Stellung auferlegte. Wir möchten indessen diesen Verstoß nicht streng beurteilen, denn Herr Dr. Schacht gehörte eben seiner ganzen Ausbildung und bisherigen Tätigkeit nach nicht der Beamtenwelt, sondern der Geschäftswelt an, und es ist an sich denkbar, daß ein Geschäftsmann in solchem Falle sich für berechtigt halten mochte, so zu handeln, wie Herr Dr. Schacht tat. Viel bedenklicher und für uns entscheidend ist, daß er in der Referentenbesprechung vom 3. Juli 1915, über den Sachverhalt befragt, die dieserhalb an ihn gerichteten Fragen unaufrichtig beantwortete und am 5. Juli 1915, als die Unaufrichtigkeit seiner Angaben erwiesen war, sich durch eine „spitzfindige Auslegung“ seiner Äußerungen zu rechtfertigen suchte. Seine Unaufrichtigkeit ergibt aber auch, daß das, was er im Interesse der Dresdner Bank getan hatte, ihm selbst offenbar nicht unbedenklich erschien, denn anderenfalls hätte er sein Verhalten in der Referentensitzung offen zugegeben. Dementsprechend hat der Staatssekretär des Innern die Verfehlung des Herrn Dr. Schacht, der inzwischen sein Amt in der Bankabteilung niedergelegt hatte, durch den Bescheid vom 3. August 1915 getadelt, und mit Fug und Recht schließt der damalige Geheime Oberfinanzrat, jetzige Staatssekretär Dr. Schroeder, seine aktenmäßige Aufzeichnung vom 6. Juli 1915 mit den Worten: Die (gegen Herrn Dr. Schacht festgestellte) „Verschleierung stellt einen solchen Mangel an Offenheit dar, daß ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit ihm mir nicht möglich erscheint“. Der ganze Vorgang ist in weiten Kreisen bekannt8. Er schließt unseres Erachtens die Berufung des[132] Herrn Dr. Schacht an die Spitze des Reichsbankdirektoriums aus, mag er ihn auch für andere Stellungen nicht disqualifizieren. Denn der Reichsbankpräsident muß unter allen Umständen eine absolut makellose Vergangenheit haben9; seine unbedingte Uneigennützigkeit, Lauterkeit und Zuverlässigkeit darf nicht der leisesten Anzweifelung unterliegen, an ihm darf auch nicht das kleinste Stäubchen haften; anderenfalls verliert er das Vertrauen in der Bevölkerung und die Autorität in der Geschäfts-, insbesondere in der Bankwelt. Weiterhin aber verliert er auch die Autorität gegenüber der ihm unterstellten Beamtenschaft, deren unbedingt erforderliche Integrität Schaden leiden muß, wenn sie den an ihrer Spitze stehenden Mann selbst nicht für unbedingt integer hält. Wir bitten, diese große und schwere Gefahr nicht zu unterschätzen; sie ist um so größer und schwerer, als die leidige, wie erwähnt schon jetzt in weiten Kreisen bekannte Angelegenheit für den Fall der Wahl des Herrn Dr. Schacht sicher zur Kenntnis der breitesten Öffentlichkeit gelangen wird.

8

Vgl. dazu Schacht, Die Stabilisierung der Mark, S. 91 f.; ders., 76 Jahre meines Lebens, S. 176, 237; Stresemann, Vermächtnis I, S. 146 ff.

Der Vorwurf, Schacht habe sich während seiner Brüsseler Tätigkeit unkorrekt verhalten, wird Ende Juli 1926 vom deutschvölkischen Deutschen Tageblatt in einem Artikel „Warum klagt Herr Schacht nicht?“ erneut aufgegriffen. Im Auftrag Schachts sucht daraufhin RbkDir. Schneider am 6.8.26 StS Pünder in der Rkei auf und erklärt u. a.: Über die Vorgänge in Brüssel hätte seinerzeit eine Untersuchung durch StS Schroeder stattgefunden, deren Ergebnis in einem besonderen Aktenstück niedergelegt worden sei, „das vor der Wahl des Herrn Dr. Schacht zum RbkPräs. seitens der RReg., des Rbk-Direktoriums und auch des RR einer eingehenden Durchsicht unterzogen worden sei. Wenngleich bekanntlich das Rbk-Direktorium damals einen anderen Kandidaten [Helfferich] zur Wahl vorgeschlagen habe, hätte jedoch auch das Rbk-Direktorium sich damals von der Haltlosigkeit der gegen Herrn Schacht erhobenen Vorwürfe überzeugt.“ Zur Unterstützung in seinem Kampf gegen die fortgesetzten Presseanwürfe bitte nun Schacht um einen Brief des RK, in dem etwa zum Ausdruck gebracht werde, daß die amtlichen Nachprüfungen nichts ergeben hätten, was gegen die persönliche Ehrenhaftigkeit oder die Qualifikation Schachts spräche (Aufzeichnung Pünders vom 6.8.26 in R 43 I /962 , Bl. 128). Schacht erhält daraufhin einen Brief des RK Marx vom 14.8.26, in dem es heißt: „Vor Ihrer Berufung zum Präs. des Rbk-Direktoriums ist das Ergebnis der über Ihre Tätigkeit im Jahre 1915 in Belgien stattgehabten Untersuchung zum Gegenstand eingehender Erörterung der RReg. gemacht worden. Die RReg. hat dabei die Überzeugung gewonnen, daß diese Vorkommnisse keineswegs geeignet seien, auf Ihre persönliche Ehrenhaftigkeit einen Schatten zu werfen oder auch in irgendeiner Weise gegen Ihre Befähigung zur Führung der Rbk zu sprechen. Diese Auffassung hat die RReg. damals auch den anderen in Betracht kommenden Stellen gegenüber vertreten und hat dabei die Zustimmung des RR gefunden; sie hat es begrüßt, daß das Endergebnis der damaligen Erörterungen Ihre Berufung zum Präs. des Rbk-Direktoriums gewesen ist.“ (R 43 I /962 , Bl. 138).

9

Dazu Randbemerkung Brachts: „unerhört“.

Nach alledem lehnt das Reichsbankdirektorium die Berufung des Herrn Dr. Schacht einstimmig und entschieden ab. Wir bitten dringend und hoffen zuversichtlich, daß uns nicht eine Persönlichkeit als Präsident aufgezwungen wird, mit der auch uns, um die Worte des jetzigen Staatssekretärs, Herrn Dr. Schroeder, zu gebrauchen, „ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten nicht möglich erscheint.“

Wir halten uns für verpflichtet, unter diesen Umständen eindringlichst und nachdrücklichst noch einmal zu betonen, daß unserer festen Überzeugung nach der von uns in dem Schreiben vom 4. d. Mts.10 vorgeschlagene Dr. Helfferich die einzige uns bekannte Persönlichkeit ist, welche die Qualifikation zum Reichsbankpräsidenten im vollsten Maße besitzt. Neben genauester theoretischer Kenntnis und neben Vertrautheit mit dem Geschäftsleben hat er allein die schöpferische Kraft, deren wir unbedingt bedürfen, um die deutsche Währung[133] wieder aufzurichten. Das von ihm entworfene und zur Verwirklichung gebrachte Projekt der Rentenbank beweist dies. Er besitzt die Fähigkeit, auf der von ihm geschaffenen Grundlage einen Neubau zu errichten. Er besitzt in den Kreisen der Landwirtschaft, des Handels, der Industrie und der Bankwelt das erforderliche Vertrauen. Er besitzt unseres Wissens dies Vertrauen auch im Auslande. Daß er aus dem politischen Leben für den Fall seiner Ernennung zum Reichsbankpräsidenten ausscheiden würde, ist von uns bereits erwähnt. Bei der ganz außerordentlichen Wichtigkeit, welche der Neubesetzung des Postens nach Lage der Verhältnisse zukommt, können unseres Erachtens parteipolitische Erwägungen, die sich auf die Vergangenheit Herrn Dr. Helfferichs gründen, überhaupt nicht maßgebend sein; sie müssen zurücktreten, wo es sich um eine für den wirtschaftlichen Aufbau unseres Vaterlandes überaus wichtige, vielleicht entscheidende Frage handelt.

10

S. Anm. 2.

Wir richten deshalb an die Reichsregierung und die Regierungen der Länder die inständige und dringende Bitte, der Reichsbank in der schwierigsten Lage, in der sich vielleicht jemals eine Notenbank befunden hat, den Führer nicht zu versagen, dessen sie bedarf und dem sie mit Vertrauen folgen kann.

Eine Aufzeichnung über die vom Zentralausschuß abgegebene Meinungsäußerung fügen wir bei11. Dem Herrn Berichterstatter des Reichsrats haben wir im Interesse der Beschleunigung eine Abschrift dieses Schreibens zugehen lassen12.

11

In seiner Sitzung vom 17. 12. erörterte der Zentralausschuß der Rbk die Kandidatur Schachts. In der Aufzeichnung hierüber (R 43 I /962 , Bl. 75 f.) wird hervorgehoben, „daß Herr Frhr. v. Oppenheim [Köln] erklärte, er halte sich für ermächtigt, namens des besetzten Gebietes, und zwar nicht allein namens der Banken, sondern auch namens der Industrie und des Handels ganz offen zu erklären, daß Herr Dr. Schacht im besetzten Gebiete nicht das Ansehen genieße, welches ein RbkPräs. ihrer Ansicht nach haben müsse“. Durch Beschluß wurde festgestellt, daß der Zentralausschuß „1. den Herrn Dr. Schacht für die Stellung als RbkPräs. nicht für geeignet halte“ (bei 3 Gegenstimmen); „2. nach wie vor der Meinung sei, daß Herr Dr. Helfferich der weitaus geeignetste Kandidat für dieses Amt sei“ (bei einer Gegenstimme).

12

Zur Ernennung Schachts zum RbkPräs. s. Dok. Nr. 35, P. 1.

Reichsbank-Direktorium

v. Glasenapp

v. Grimm

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