2.47.1 (mu11p): 1. Notetat für das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

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1. Notetat für das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Über den anliegenden Antrag entspann sich eine ausgedehnte Erörterung, in der seitens des Reichsernährungsministeriums darauf hingewiesen wurde, daß die Vorschläge für die Einrichtung von neuen Stellen das äußerste seien, was man verlangen müsse, um für die Ernährungswirtschaft einigermaßen sorgen zu können1. In eingehender Weise wurde auf die einzelnen Punkte hingewiesen. Auf der anderen Seite wurde die Notwendigkeit der etatsmäßigen Einsetzung der Stellen im Notetat bekämpft und sowohl in sachlicher, wie auch in politischer Beziehung die Unmöglichkeit dargestellt, dem Entwurf zuzustimmen. Die Abstimmung ergab, daß die Mehrheit der Kabinettsmitglieder sich gegen die Annahme der Vorlage aussprach. Es wurde beschlossen, in den Notetat lediglich einen Minister, einen Bureau-Vorsteher und einen Präsidenten der Reichsgetreidestelle einzustellen; im übrigen aber durch die Anforderungen eines größeren Hilfsfonds zu helfen. Wegen der Höhe des Hilfsfonds solle noch eine Besprechung zwischen dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stattfinden2 .

1

Das REMin. war durch Kabinettsbeschluß vom 28.8.19 (P. 2 der Kabinettssitzung) mit dem RWiMin. vereinigt worden. Ein eigenes Ressort für Ernährung und Landwirtschaft wurde durch Erlaß vom 30.3.20 wieder eingerichtet (R 43 I /928 , Bl. 29). REM Hermes hatte als Personal für sein Ministerium vorgeschlagen: 2 MinDir., 9 vortragende Räte, 12 ständige Hilfsarbeiter, 1 Bürovorsteher und 19 Kanzleiangehörige, 1 Präsident der Reichsgetreidestelle (R 43 I /928 , Bl. 32 f.).

2

Nach der Kabinettssitzung teilte der REM dem RK mit: „Bei der Übernahme des mir vom Herrn RPräs. übertragenen Amtes bin ich von der selbstverständlichen Voraussetzung ausgegangen, daß das neue Ministerium in einer Weise ausgestaltet wird, die mir die Erfüllung seiner umfangreichen und schwierigen Aufgaben ermöglicht. Nach dem heutigen ablehnenden Kabinettsbeschluß ist diese Voraussetzung nicht erfüllt worden. Nach nochmaliger rein sachlicher Prüfung muß ich an meiner im Kabinett vertretenen Auffassung festhalten und bitte Sie sehr geehrter Herr RK daher, mir möglichst bald Gelegenheit zu einer Rücksprache zu geben.“ (R 43 I /928 , Bl. 34). In der Kabinettssitzung vom 20.4.20, P. 3 erklärte UStS Albert in den Notetat des REMin. seien eingestellt: 1 RM, 2 MinDirig., 6 Vortr.R, 4 RRegR, 1 Bürovorsteher, 1 Präs. der Reichsgetreidestelle sowie Mittel für Hilfsfonds und die Verbilligungsaktion.

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