2.52 (mu11p): Nr. 52 Der Staatskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnung an den Reichskanzler. 17. April 1920

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Müller IHermann Müller Bild 146-1979-122-28APlakat der SPD zur Reichstagswahl 1920Plak 002-020-002Wahlplakat der DNVP Plak 002-029-006Wahlplakat der DDP Plak 002-027-005

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 52
Der Staatskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnung an den Reichskanzler. 17. April 1920

R 43 I /2711 , Bl. 246

[Betrifft: Verhaftung von Hölz in der Tschechoslowakei.]

Wie das tschecho-slowakische Ministerium des Innern heute um 12 Uhr mittags telefonisch mitteilt, ist die Identität des Hölz noch nicht einwandfrei festgestellt. Hölz hat sein Äußeres dermaßen verändert, daß ein Vergleich mit der Photographie allein als Beweis der Identität nicht genügt. Zur Zeit werden verschiedenen Personen, die Hölz genau kennen, mit ihm konfrontiert, um seine Identität einwandfrei festzustellen.

Bezüglich der Auslieferung steht das tschecho-slowakische Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem tschecho-slowakischen Ministerium des Äußern auf dem Standpunkt, daß Hölz nach Sachsen resp. Deutschland auszuliefern sei. Wohl hat Hölz auch in Böhmen selbst einige Straftaten begangen, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Urkundenfälschung (falsche Anmeldescheine etc.), nachdem aber die in Deutschland begangenen Straftaten des Hölz im Vergleich zu denen in Böhmen begangenen weitaus größer sind, kommt auch nach Auffassung der tschecho-slowakischen Regierung eine Behandlung des Falles Hölz nur vor deutschen Gerichten in Frage1. Es besteht[131] daher die Absicht, Hölz auf kurzem Wege den deutschen Behörden zu übergeben. Die engültige Entscheidung ist im Laufe des morgigen Tages zu erwarten.

1

Der Kommunist Max Hölz hatte am 3.4.20 mit seinen Aufstandstruppen die Stadt Plauen besetzt, nachdem es vorher in diesem Bezirk bereits zu Unruhen gekommen und die Räterepublik ausgerufen worden war. In Falkenstein war für den Fall des Einmarsches von Reichswehrtruppen die Zerstörung von Industriemaschinen und die Verbrennung von Häusern angekündigt worden (R 43 I /2711 , Bl. 197, 208), und tatsächlich wurden beim Anmarsch der XIX. Reichswehrbrigade am 12. 4. fünf Villen verbrannt (R 43 I /2718 , gefunden in R 43 I /2728 , Bl. 260). In Plauen verlangte Hölz die Ablieferung aller Waffen (R 43 I /2711 , Bl. 209). Über das Vorgehen in Sachsen hatte RegR Kempner am 6.4.20 notiert: „MinPräs. Gradnauer teilt auf Anfrage telef. mit: Aktion gegen Hölz sei schwer, weil man an Falkenstein nicht herankönne, ohne Chemnitz, Zwickau, Plauen milit. zu sichern. Dann aber bestehe Gefahr, daß Chemnitz unruhig werde. – Aktionsausschuß und Arbeiterparteien hätten seit 8 Tagen versprochen, die Sache in Ordnung zu bringen. Daher erkläre sich die Verzögerung. Morgen fänden erneute Beratungen statt, um Hölz zur Abdankung zu bewegen. Der Erfolg sei zweifelhaft. Militär. Maßnahmen würden in Fühlung mit dem RWeMin. beraten“ (R 43 I /2711 , Bl. 210). Am 9. 4. berichtete Hauptmann v. Fumetti im militär. Lagebericht, daß die Lage im Vogtland unverändert und eine Entspannung durch Beratungen der Arbeitervertretungen nicht eingetreten sei (R 43 I /2728 , Bl. 358). Für die Kreishauptmannschaft Zwickau wurde am 12. 4. der Ausnahmezustand verkündet und die Brigade XIX ging gegen Hölz vor, der an die tschechoslowakische Grenze auswich. Nach Angaben Fumettis vom 17. 4. beabsichtigte die sächs. Regierung, die Auslieferung von Hölz als „gemeinen Verbrecher“ zu beantragen (R 43 I /2728 , Bl. 227). Doch stand am 19. 4. noch immer nicht fest, ob der Festgenommene in Marienbad Hölz sei (R 43 I /2728 , Bl. 218). Eine Auslieferung von Hölz durch die tschechoslowakische Regierung ist schließlich nicht erfolgt. Vgl. M. Hölz, Vom „Weißen Kreuz“ zur roten Fahne, S. 85 ff., besonders S. 112 ff.

Weismann

Extras (Fußzeile):