2.69 (mu11p): Nr. 69 Entschließung des Zentralausschusses Leipziger Arbeitgeberverbände am 27. April 1920

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[167] Nr. 69
Entschließung des Zentralausschusses Leipziger Arbeitgeberverbände am 27. April 19201

1

Der Reichsregierung am 4.5.20 zugesandt mit dem Bemerken, die Entschließung sei „in einer überfüllten Versammlung“ gefaßt worden. „Wir geben der Erwartung Ausdruck, daß die RReg. nichts unversucht lassen wird, um den in der Entschließung zum Ausdruck gebrachten Wünschen Rechnung zu tragen“ (R 43 I /2023 , Bl. 34).

R 43 I /2023 , Bl. 34

[Betrifft: Stellungnahme gegen Einfluß der Gewerkschaften.]

Die Leipziger Arbeitgeber, zusammengeschlossen im Zentralausschuß Leipziger Arbeitgeberverbände, verwahren sich auf das Nachdrücklichste gegen die Nebenregierung, welche die gewerkschaftlichen Verbände im Reiche und einzelnen Ländern seit dem 20. März in immer steigendem Umfange auf allen Gebieten der Staatsverwaltung in Anspruch nehmen. Dadurch, daß diese durch die Forderungen vom 20. März und 7. April 1920 in aller Form bekundeten Eingriffe2 von der Reichsregierung in ihrer Wirksamkeit bestritten worden sind, wird an den offen vorliegenden Tatsachen nichts geändert, sondern die ohnehin stark verminderte staatliche Autorität nur noch weiter untergraben. Der Gedanke, daß nur der Gewerkschaftsbeamte oder der in den freien Gewerkschaften organisierte Arbeiter zur Mitarbeit an den Staatsgeschäften zum Schutze der Regierung und in erster Linie zur Kontrolle aller Gebiete des öffentlichen Lebens berufen sei, verstößt ebenso sehr gegen den Wortlaut und Sinn der Verfassung, wie gegen die elementarsten Bedürfnisse einer rationellen Wirtschaftsführung3.

2

Gemeint sind wohl die Bedingungen der Gewerkschaften vom 20. 3. für den Abbruch des Generalstreiks (Schultheß 1920 I, S. 69 f.) und vom 6. 4. über Maßnahmen im Ruhrgebiet (Schultheß 1920 I, S. 68 f.).

3

Ein ähnlicher Protest der Landwirtschaft liegt aus der Zeit der Regierungsbildung vor: Der Deutsche Landbund hatte am 30. 3. beim RK gegen die einseitige Rücksichtnahme auf die Gewerkschaften protestiert und gedroht, daß sich die Landwirtschaft „geschlossen gegen weitere Nichtbeachtung“ auflehnen werde: „Aus heutiger Notlage kann nur schleunigste Schaffung einer mit größter Machtvollkommenheit versehenen obersten Reichswirtschaftsspitze aller schaffenden Stände helfen, niemals aber die von Klassenherrschsucht und Parteirücksichtnahme beseelte Regierungsweise bisheriger Art“ (R 43 I /1864 , S. 182).

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