2.78.5 (sch1p): 5. [Noten der deutschen Friedensdelegation]

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[322]5. [Noten der deutschen Friedensdelegation]

Reichsminister Dernburg bemängelt, daß in einer Note der Friedensdelegation in Versailles die Entente ersucht werde, die völlige Einkleidung der Kriegsgefangenen auf deutsche Kosten zu übernehmen. Die Kosten seien auf etwa 500 Millionen Mark zu schätzen, zugleich werde deutschen Arbeitern Arbeit entzogen. Besser sei die Einführung der Rohstoffe und die Anfertigung in Deutschland. Der Minister wird sich hierüber mit der Friedenskommission in Verbindung setzen4.

4

Gemeint ist die Note vom 10.5.1919 betr. Kriegs- und Zivilgefangene. Der von RFM Dernburg kritisierte Satz lautet: „Die dt. Friedensdelegation hält es für zweckmäßig, wenn sich die Kommissionsberatungen [über Ernährung und Bekleidung der zu repatriierenden dt. Kriegsgefangenen] hiernach auch auf die Frage erstrecken würden, inwieweit es möglich wäre, von seiten der all. und ass. Regg. Dtl. in diesen Fragen zu helfen und gegen Erstattung der Kosten beispielsweise eine völlige Neueinkleidung mit Unter- und Ziviloberkleidung sowie mit Schuhzeug vor ihrem Abtransporte vorzunehmen.“ (In: Materialien betr. die Friedensverhandlungen, Teil I: Der Notenkampf um den Frieden in Versailles, Teil I, hrsg. v. AA, Charlottenburg 1919, S. 27).

Das Kabinett beschließt aus diesem Anlaß grundsätzlich, die Delegation zu ersuchen, daß sie sich vor der Absendung ihrer Noten mit dem Kabinett in Verbindung setzt5.

5

Botschafter Graf Bernstorff telegrafierte am 14.5.1919 an die dt. Friedensdelegation: „Für Graf Brockdorff-Rantzau persönlich. Kabinett beschloß infolge der drei letzten Noten der Delegation, daß Ew. Exzellenz gebeten werden sollte, Noten vor Absendung hierher zu drahten, damit Kabinett Stellung nehmen kann. Obiger Beschluß war verursacht durch Note über Schuldfrage, die nach Ansicht des Kabinetts nicht in Einklang mit den vereinbarten Richtlinien für die Friedensdelegation steht. Inhalt übriger Noten wurde vollkommen gebilligt. […]“ (PA, Dt. Friedensdelegation Versailles, Pol 13, Bd. 1). Weiteres zu dieser Frage s. Dok. Nr. 78, P. 1.

Reichsminister Erzberger bittet um regelmäßige Mitteilung des Depeschenwechsels an sämtliche Kabinettsmitglieder6.

6

Hinter der Bitte RM Erzbergers stand die Tatsache, daß gerade er einen Großteil des Depeschenwechsels nicht zu Gesicht bekam, was offenbar von der Geschäftsstelle für die Friedensverhandlungen beabsichtigt war, wie folgender Auszug aus einer Rundverfügung des Grafen Bernstorff vom 12.4.1919 erweist: „Soll ein Telegramm von der Weitergabe an andere Stellen ausgeschlossen sein, so bitte ich dies durch entsprechenden Vermerk am Kopf – z. B. ‚nur für Graf Bernstorff‘ oder ‚nicht für RM Erzberger‘ – zum Ausdruck zu bringen.“ (PA, Wk 30, Bd. 36). In der Praxis folgte man dem; Telegramme aus Versailles, die grundsätzlich über die Geschäftsstelle für die Friedensverhandlungen – „Paxkonferenz“ – gingen, hatten, wenn sie nur für die Geschäftsstelle bestimmt waren, den Kopf „nur für Graf Bernstorff“; wenn sie an das AA gingen, „nur für Baron v. Langwerth“; wenn sie unmittelbar an das RKab. gerichtet waren, „für Herrn Ministerpräsident“.

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