2.91 (str1p): Nr. 91 Notizen Professor Hirschs betreffend Fragen, deren baldige Behandlung mit der Reparationskommission zweckmäßig erscheint. 29. September 1923

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Nr. 91
Notizen Professor Hirschs betreffend Fragen, deren baldige Behandlung mit der Reparationskommission zweckmäßig erscheint. 29. September 1923

R 43 I /39 , Bl. 360–362 Abschrift1

1

Diese Notizen wurden von StS a. D. Hirsch am 29.9.23 telefonisch MinDir. von Schubert vorgetragen, der sie am gleichen Tag dem RK und dem RFM zuleitete. Für Hirsch bildeten sie die Grundlage eines Gesprächs, das er am gleichen Tag mit dem Vorsitzenden des Garantiekomitees der Repko Professor Haguenin führen wollte (R 43 I /39 , Bl. 359). Über die Einzelheiten hatten Hirsch und von Schubert bereits am Vortage gesprochen, nachdem Hirsch bei Haguenin versucht hatte festzustellen, „ob man die Reparationskommission jetzt auf irgend eine Weise mit verschiedenen Fragen befassen könne, die durch die Aufgabe des passiven Widerstandes akut geworden wären“ (R 43 I /39 , Bl. 346).

1. Regelung der Kohlenfrage2.

2

In der Aufzeichnung über die Unterredung Hirsch–Schubert am 28.9.23 (s. o. Anm. 1) heißt es dazu: „Herr Hirsch ist der Ansicht, man solle versuchen, mit den Franzosen zu einer Art von Kohlenmoratorium zu gelangen, wobei man sich auf die Lieferungen gewisser erträglicher Mindestmengen festlegen könne. Vielleicht könnten Verhandlungen darüber durch die französische Kohlenkommission in Essen aufgenommen werden.“

Mit dem Wiederbeginn der Arbeit im Ruhrgebiet erhöhen sich die Mengen der Kohlenförderung. Werden diese ohne weiteres beschlagnahmt3, so entstehen[404] infolge des unumgänglich notwendigen Abbaues der finanziellen Unterstützung enorme Schwierigkeiten, welche die öffentliche Ordnung im Ruhrgebiet bedrohen müssen. Deshalb erscheinen möglichst schleunige Verhandlungen über die Kohlenfrage erforderlich, insbesondere über ein vorläufiges Kohlenmoratorium unter Festlegung von Mindestmengen und Bezahlungsweise etwaiger Leistungen. Die Verhandlungen werden zweckmäßig mit der Essener Kohlenkommission zu führen sein4.

3

Die letzte Verfügung (Nr. 70) über die Beschlagnahme von Kohle und Kohlennebenprodukten war am 12.9.23 von General Degoutte erlassen worden; abgedruckt in: H. Spethmann, 12 Jahre Ruhrbergbau III, S. 374.

4

Gesandter Ritter teilte dem RK am 30. 9. mit, daß im AA Besprechungen geführt worden seien, „welche Folgen sich aus der Einstellung des passiven Widerstandes für die Wiederaufnahme der Erfüllung des Vertrages von Versailles gegenüber Frankreich und Belgien ergeben“ würden. Dabei hatten sich zwei Gruppen im AA gebildet, von denen eine davon ausging, daß nunmehr auf Grund der Erklärung vom 11.8.23 über Einstellung der Sachlieferungen keine Kohleleistungen erfolgen könnten und daher nach Einstellung der Zahlungen acht bis vierzehn Tage bis zum erneuten Stillstand der Förderung vergehen würden. Eine andere Gruppe im AA, zu der auch Ritter gehörte, wollte zum Zeichen des guten Willens und um die Produktion an der Ruhr in Bewegung zu bringen, die Reparationslieferungen wieder beginnen, sie aber nur dann weiterführen, wenn Deutschland „die volle wirtschaftliche Verfügung über Rhein und Ruhr“ zurückerhalte, sonst aber nach 3 bis 4 Wochen „die volle Leistungsunfähigkeit“ erklären lassen (Pol. Arch.: Büro RM PA, Bd. 1).

2. Freigabe der Zölle.

Deutschland beabsichtigt, die Zolleinnahmen nicht nur nach Goldpreis zu berechnen, sondern in Goldzahlungsmitteln zu erheben. Eine solche Regelung ist unmöglich, solange die Zölle des besetzten Gebietes von Deutschland nicht erhoben werden5. Es würden sich dabei die größten Unzuträglichkeiten ergeben. Da die Zölle dem Garantiekomitee verpfändet sind, sind Zuständigkeit und Interesse der Reparationskommission gegeben6.

5

Dazu wurde in der Unterredung Hirsch–Schubert (s. o. Anm. 1) bemerkt: „Wir beabsichtigen, unsere Zölle auf Goldzahlungen aufzubauen. Dies kann aber nur geschehen, wenn wir wieder im besetzten Gebiet an der Westgrenze unsere Zölle erheben können. Hieran hat die Reparationskommission nicht nur ein Interesse, sondern sie kann auch die diesbezüglichen Verfügungen erlassen.“

6

Das Garantiekomitee der Repko erklärte in einem Schreiben an den RK vom 8.10.23: „Le Comité des Garanties a été informé par sa Délégation Permanente de Berlin que le Gouvernement allemand ne lui a pas encore fait connaître les chiffres détaillés des recettes mensuelles des droits de douane et taxes à l’exportation pour le mois de Janvier 1923 et les mois suivants“. Das dt. Verhalten seit dem 11.1.23 galt als nicht ausreichend motiviert, um die Einstellung der verlangten Ziffern und die Nichtbeantwortung von Mahnungen erklären zu können. „Le Comité tient á insister sur le fait que les reseignements détaillés réclamés au Gouvernement allemand sont essentiels pour lui permettre d’opérer, comme il est tenu de la faire, la vérification du rendement des droits et taxes affectés en garantie, aux termes de l’Etat des Paiements du 5 Mai 1921. Il a, en conséquence, l’honneur de vous demander que communication en sait donnée sans retard à sa Délégation Permanente“ (Pol. Arch.: NL Stresemann  2).

3. Inkraftsetzen von Devisen- und Steuerverordnungen im besetzten Gebiet7.

7

In seinem Gespräch mit von Schubert äußerte hierzu Hirsch die Ansicht, es müsse „die Zustimmung der Reparationskommission zur Wiederherstellung unserer Finanzhoheit im Rheinland erlangt werden. Die Frage könnte vielleicht durch Herrn Bemelmans an die Reparationskommission herangebracht werden. Aber auch Herr Hirsch könnte sich der Aufgabe unterziehen. Man könnte dabei der Reparationskommission klar machen, daß sie selber kein Interesse daran habe, im Rheinland ein Schiebernest zu etablieren.“

Eine Bereinigung der deutschen Währung und eine Ordnung der Finanzen[405] ist nicht möglich, solange im besetzten Gebiet weder die für die Regelung des Etats notwendigen Steuern erhoben, noch die Devisen nach den neuerdings erlassenen Vorschriften in die öffentliche Hand geliefert werden. Die letztere Ablieferung ist auch wegen der Schaffung von Unterlagen für Währungsmaßnahmen unerläßlich. Das zweckmäßige Vorgehen dürfte hier ähnlich zu gestalten sein wie im November 1922 bezüglich Einführung der Devisenverordnung8. Damals wurde zunächst mit der Reparationskommission ein Einverständnis erzielt und dieses alsbald unter Vorlage der betreffenden Gesetze der Interalliierten Rheinlandkommission vorgelegt. Da hier die Interessen der beiderseits beteiligten Regierungen von denjenigen der Interessenten abweichen, ist besonders vorsichtige Behandlung geboten.

8

Gemeint ist die VO vom 12. und 27.10.22 gegen die Spekulationen in ausländischen Zahlungsmitteln (RGBl. I, S. 797 , 809).

4. Wiederfreigabe des Handels9.

9

Hierzu hatte Hirsch im Gespräch mit von Schubert zwei Fragen berührt: „1) Die Wiederherstellung des freien Verkehrs des besetzten mit dem unbesetzten Gebiet, 2) der ungehinderte Verkehr des unbesetzten Gebiets mit dem Ausland. Auch an der Wiederherstellung unserer Handelsfreiheit hat die Reparationskommission nach Ansicht des Herrn Hirsch ein vitales Interesse.“

Es handelt sich hier um zweierlei: Wiederfreigabe des Verkehrs zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet und Freigabe der Ausfuhr aus dem besetzten Gebiet auf den Weltmarkt. In beiden Richtungen ist das Interesse, zu einer Regelung zu kommen, evident. Irgendwelche Vorbereitungen für Reparationsleistungen ist solange offenbar unmöglich, wie infolge der Verkehrshinderung eine starke Mehreinfuhr nach Deutschland an Kohlen und allen möglichen anderen Produkten erfolgen muß und wie ins Rheinland ebenfalls zahlreiche Waren hereingebracht werden müssen, die aus Innerdeutschland nicht bezogen werden können.

Ebenso klar ist das Interesse an der Möglichkeit des Verkehrs mit dem Ausland. Je später die Ausfuhrmöglichkeit aus dem besetzten Gebiet gegeben wird, umso später wird die Möglichkeit entstehen, über irgendwelche Barleistungen mit praktischem Ergebnis zu diskutieren. Ein Moratorium wird umso länger dauern müssen, je später die Möglichkeit, sich innerhalb eines solchen zu arrangieren, überhaupt gegeben wird. Auch aus diesem Grunde ist ein starkes Interesse von Reparationskommission und Garantiekomitee gegeben.

5. Freigabe der allgemeinen Verwaltung im Rheinlande und Regelung des Verkehrswesens.

Auch hier ist aus den gleichen Gründen, wie oben angegeben, ein starkes Interesse der Reparationskommission vorhanden. Es wird sich aber wohl empfehlen, über diese Fragen vorher unmittelbar mit Frankreich und Belgien zu verhandeln10.

10

Nach seinem Gespräch mit Haguenin bat Hirsch am Abend des 29. 9. den persönlichen Referenten des RK Ehlers, ihm einen Empfang zu vermitteln (R 43 I /39 , Bl. 359). Ob es dazu gekommen ist, ließ sich nicht ermitteln.

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