1.29 (str2p): Nr. 143 Der Vertreter der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. 16. Oktober 1923

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[604] Nr. 143
Der Vertreter der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. 16. Oktober 1923

R 43 I /2264 , Bl. 43–45

[Betrifft: Hitlers Stellung zum Verbot des „Völkischen Beobachters“.]

Ich hatte Gelegenheit, in durchaus zuverlässiger Form die Stellung Herrn Hitlers zur politischen Lage und insbesondere auch zu dem Fall des Verbots des „Völkischen Beobachters“ festzustellen. Er bestreitet auf das bestimmteste, daß jemals er oder auch ein Unterführer von ihm beabsichtigt hätten, an jenem Donnerstag [27. 9.] im Anschluß an die von ihm berufenen Versammlungen einen Putsch zu inszenieren, wie dies von der hiesigen Regierung behauptet und zum Anlaß der Erklärung des Ausnahmezustandes genommen worden sei. Jedes Mitglied seiner Organisation werde bezeugen können, daß keinerlei Vorbereitungen für einen solchen „hirnverbrannten“ Plan getroffen gewesen sei. Nach seiner Behauptung habe vielmehr Herr von Kahr sowohl wie Herr von Knilling auf Befehl, wenn nicht des Kronprinzen selber so doch der Königspartei, insbesondere der Damen, die dabei eine wichtige Rolle hinter der Szene spielten, den Ausnahmezustand mit Herrn von Kahr an der Spitze[605] erklärt, um an dem darauffolgenden Sonntage (Leibertag) eine große monarchistische Demonstration, eventuell auch die Erklärung der Monarchie, ins Werk setzen zu können. Dieser Plan sei lediglich daran gescheitert, daß er, Hitler, verweigert habe, sich hinter Kahr zu stellen und außerdem seinen Anhängern verboten habe, sich der monarchistischen Bewegung anzuschließen. Herr Hitler betonte, daß er die Berliner Regierung angreifen müsse, weil sie nach Ansicht der hiesigen öffentlichen Meinung wie nach seiner Ansicht nicht national genug eingestellt sei, daß ihm aber der Reichsgedanke über alle einzelstaatlichen, dynastischen, konfessionellen etc. Interessen gehe. Er bedauere es lebhaft, daß die Regierung diese indirekte Hilfe gegen den Separatismus nicht begreife.

Was das Verbot des „Völkischen Beobachters“ betreffe, so habe er den inkriminierten1 Artikel vor dem Erscheinen nicht zu Gesicht bekommen, sonst würde er ihn gemildert haben. Er habe auch Herrn Scheubner-Richter eigens nach Berlin gesandt, um die Angelegenheit zu regeln, es sei ihm aber nicht gelungen, bis zu den maßgebenden Persönlichkeiten vorzudringen, vielmehr sei er von Herrn Oberst Hasse schroff abgefertigt worden. Er wäre damals bereit gewesen, sich einem zeitlich beschränkten Verbot durch den Reichswehrminister ohne Widerstand zu fügen und das Erscheinen seiner Zeitung für diese Tage einzustellen. Auch jetzt noch sei er bereit, im höheren Reichsinteresse einen Entschuldigungsbrief an Herrn von Seeckt oder irgend eine andere Persönlichkeit, die sich beleidigt fühle, zu richten und die Angriffe zurückzunehmen. Er würde dies seinen Anhängern damit begründen, daß gewisse in dem Artikel aufgestellte Behauptungen nicht den Tatsachen entsprochen hätten.

1

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 94.

Ich gebe diese Äußerungen Herrn Hitlers wieder, ohne ihre Zuverlässigkeit im einzelnen zu kritisieren. Vielleicht ist es indessen der Mühe wert, den letzterwähnten, übrigens mir durchaus informell übermittelten Vorschlag Herrn Hitlers daraufhin zu prüfen, ob er vielleicht die Möglichkeit einer Lösung des Konfliktes enthält2. Denn einerseits scheint mir der gegenwärtige Zustand, daß der „Völkische Beobachter“ ungehindert weiter erscheint und wie mir mitgeteilt wird, auch außerhalb Bayerns, trotz des Verbots, in vielen Tausend Exemplaren verbreitet wird, für die Autorität der Reichsregierung abträglich, andererseits scheint mir zweifelhaft, ob es der Reichsregierung gelingen wird, das Verbot hier in München tatsächlich durchzuführen. Schließlich aber dürfte die ganze Angelegenheit an sich nicht wichtig genug sein, um aus ihr die letzten in ihrer Tragweite unabsehbaren Konsequenzen zu ziehen3.

2

Hier befand sich am Rand des Schreibens der Vermerk Kempners: „ist im Gange!“ – Bei früheren Restaurierungsarbeiten an den Aktenbänden aus der Reichskanzlei ist er fast völlig verwischt worden.

3

StS v. Haniel unterbreitete am 17. 10. den Vorschlag Alfred Rosenbergs, im „VB“ eine Erklärung mit dem Bedauern über den beleidigenden Artikel zu veröffentlichen und an ihn einen Brief gleichen Inhalts zu richten. Er habe, wie er in einem Zusatz berichtete, der Zeitung mitgeteilt, es sei geplant, nach einer befriedigenden Erklärung das Verbot aufzuheben. Zuvor hatte v. Haniel geschrieben, Hitler werde zu diesem Entgegenkommen vor allem aus politischen Gründen bewogen. Materiell entstehe kein Schaden, da die Zeitung in Bayern erscheinen könne und auch im Reich in einer Gesamtauflagshöhe von 14–20 000 Exemplaren verbreitet werde (R 43 I /2233 , Bl. 491). Nachdem v. Haniel am 18.10.23 die Erklärung in Händen hatte, die am 19. 10. im „VB“ veröffentlicht wurde, empfahl er der RReg., das Verbot der Zeitung aufzuheben, da diese Erklärung billigen Erwartungen entspreche, „dem Blatte nicht geringe Überwindung gekostet und ihm schwere Angriffe aus den eigenen Reihen zuziehen“ werde (R 43 I /2264 , Bl. 75). Der maschinenschriftliche Text in den Akten der Rkei trägt die eigenhändige Unterschrift des Hauptschriftleiters des „VB“ Alfred Rosenberg. Die Erklärung lautet: „In der Nr. 199 des ‚Völkischen Beobachters‘ war ein Artikel erschienen, betitelt ‚Die Diktatoren Stresemann – Seeckt’. In diesem Aufsatz wurde in scharfer Form gegen die verlautbarte Absicht einer Diktatur des Parlaments Stellung genommen. Als Exponenten dieser Diktatur waren genannt der Reichskanzler Dr. Stresemann, Reichspräsident Ebert, General von Seeckt. Im Zusammenhang mit der Schilderung der politischen Lage wurden auch Bemerkungen persönlicher Natur veröffentlicht, namentlich in bezug auf den General von Seeckt. Eine Absicht der persönlichen Beleidigung hat uns dabei fern gelegen und wir bedauern, falls eine solche dem Wortlaut oder dem Sinne nach im Aufsatz erblickt werden konnte. Die sachliche Beurteilung der politischen Lage wird durch diese Erklärung nicht berührt“ (ebd., Bl. 76).

Haniel

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