2.52.4 (bau1p): 4. Kriegsgesellschaften.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

4. Kriegsgesellschaften9.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß nach der letzten Zusammenstellung die Kriegsgesellschaften noch Bestände im Werte von zwei Milliarden hätten. Da voraussichtlich die Preise weiter sinken würden, wäre es dringend erforderlich, die Veräußerung bald vorzunehmen. Jedenfalls solle man grundsätzlich weitere Einkäufe durch die Kriegsgesellschaften nicht machen lassen. Ausnahmen könnten nur nach vorherigem Benehmen mit dem Reichsfinanzministerium über die Zahlung erfolgen. Er sei bereit, eine entsprechende Verfügung den einzelnen Ressorts zugehen zu lassen, die dann das Weitere zu veranlassen hätten10. Das Kabinett stimmte vorstehendem zu.

Fußnoten

9

Die Kriegsgesellschaften waren Organisationen, die während des Krieges vom Reich zur Durchführung der Kriegswirtschaft gegründet worden waren (Verzeichnis in: R 43 I /614 , Bl. 2–27).

10

Die Vfg. ließ sich nicht ermitteln. – Das Geschäftsgebaren, die Höhe und Verwendung der finanziellen Ergebnisse sowie die Art der Liquidierung der Kriegsgesellschaften boten wiederholt Anlaß zu öffentlicher Kritik. Auf Antrag des Haushaltsausschusses beschließt die NatVers. am 28.10.19 die Einsetzung eines aus Mitgliedern der NatVers., der RReg. und des RR bestehenden Ausschusses zur Überwachung der Kriegsgesellschaften.

Extras (Fußzeile):