1.126.3 (bru3p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Wiedereröffnung der Börse.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Wiedereröffnung der Börse.

Der Reichswirtschaftsminister machte Mitteilung davon, daß Bankdirektor Mosler für den Börsenvorstand an ihn den Antrag auf Wiedereröffnung der Börse gestellt habe20. Über diese Frage müsse in den nächsten Tagen gesprochen werden21.

Fußnoten

20

Für die Wiedereröffnung der Börse hatte sich der Vorstand der Berliner Wertpapierbörse am 22.1.32 öffentlich ausgesprochen (Bericht des Berliner Börsen-Kuriers Nr. 39 vom 24.1.32, R 43 I /2126 , Bl. 154). Für die Wiedereröffnung setzten sich auch der Syndikus der IHK Berlin, StS a. D. Oscar Meyer und der Pr.HandM Schreiber ein (Schreiben Meyers vom 8.1.32 und Schreibers vom 16.1.32 in R 43 I /2126 , Bl. 143–144 bzw. Bl. 148–149). Die Rbk war gegen die Eröffnung, weil sie damit rechnete, „daß ausländische Bankiers, denen Effektendepots verpfändet sind, für Forderungen, die nicht unter die Stillhaltebestimmungen fallen, in ziemlich erheblichem Umfange Exekutionen vornehmen lassen würden. So hätte beispielsweise der Norddt. Lloyd an Holland eine Schuld von 10 Mio. Gulden. Die Wertpapiere, die er dafür verpfändet habe, würden bei einem Zwangsverkauf den Schuldbetrag bei weitem nicht erreichen. Es sei aber anzunehmen, daß trotzdem der holländische Gläubiger exekutieren werde. Mit einer Häufung solcher Fälle würde zu rechnen sein. Dagegen vertrat der PrHandM und StS a. D. Meyer den Standpunkt, daß das freie Geld aus Zinsen, Kapitalskündigungen u. ä. gerade im Januar neue Anlagen suche. Im außerbörslichen Freiverkehr seien die Banken nicht zu kontrollieren. Der RBankKom. begrüße eine Börseneröffnung, das RWiMin. habe keine Bedenken (Vermerk MinR Feßlers vom 18.1.32, R 43 I /2126 , Bl. 150–151, Zitat Bl. 150).

21

Nach einem weiteren Schreiben des PrHandM vom 8.2.32 (R 43 I /2126 , Bl. 157) wurde durch WTB Nr. 370 am 18.2.32 die Wiedereröffnung der Börse vom 25.2.32 bekanntgegeben (R 43 I /2126 , Bl. 159). Am 12.4.32 wurden erstmals seit dem 3.10.31 die amtlichen Börsenkurse wieder festgestellt (WTB Nr. 776 vom 12.4.32, R 43 I /2126 , Bl. 160).

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