1.148.6 (bru3p): 6. Osthilfe (Verordnung zur beschleunigten Durchführung der landwirtschaftlichen Entschuldung im Osthilfegebiet – Entschuldungsverordnung).

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6. Osthilfe (Verordnung zur beschleunigten Durchführung der landwirtschaftlichen Entschuldung im Osthilfegebiet – Entschuldungsverordnung).

Der Reichskommissar für die Osthilfe machte Mitteilung von dem Verlauf der weiteren Verhandlungen über die Angelegenheit mit den an der Finanzierung beteiligten Stellen seit der ersten Beratung des Entschuldungsplanes in der Kabinettssitzung vom 21. Januar d. Js.19. Er trug das Ergebnis vor, wie es in der neuen Kabinettsvorlage zu der Angelegenheit vom 4. Februar […] niedergelegt ist (Vgl. Anlage 7). Er erläuterte die wesentlichen Abweichungen des neuen Entwurfs von dem ersten Entwurf, der der Beratung vom 21. Februar zugrunde gelegen hatte.

Er erklärte, das Projekt sei in der Hauptsache insofern beschränkt worden, als statt anfänglich für 800 nach dem jetzigen Entwurf nur für 500 Millionen RM Schuldverschreibungen der Rentenbank als Ablösungsscheine ausgegeben werden sollten. Dieser Betrag würde zur Durchführung der Entschuldung ausreichen20.

[2268] Von der Erhebung einer einprozentigen Umlage von Rentenbankzinsen in den durch die Vorlage bedachten Gebieten solle abgesehen werden. Dafür sei vorgesehen, die Annuitäten mehr hinauszuziehen21.

Den § 2 des neuen Entwurfs ziehe er aufgrund seiner letzten Verhandlungen mit der Reichsbank zurück22. Die Inanspruchnahme der Industriebank für 30 Millionen unter Bürgschaft des Reichsministers der Finanzen scheine nicht zweckmäßig. Der Betrag sei ihm von anderer Seite sicher in Aussicht gestellt worden. Das brauche in dem Wortlaut der Verordnung nicht zum Ausdruck zu kommen. Der § 2 könne einfach wegfallen. Meinungsverschiedenheiten mit der Industriebank würden daraus nicht entstehen.

Der Reichskanzler äußerte Bedenken, daß ohne die im § 2 des Entwurfs vorgesehenen 30 Millionen die zur Finanzierung vorgesehenen Mittel nicht ausreichen würden.

ReichsbankvizepräsidentDreyse teilte daraufhin mit, die Reichsbank werde mit der Rentenbank die 30 Millionen beschaffen. Eine Regelung im Sinne des § 2 des Entwurfs halte auch die Reichsbank für unerwünscht.

Sodann wurden zu dem § 9 des Entwurfs Bedenken von verschiedenen Seiten vorgebracht23.

Der Reichsminister der Finanzen meinte, das Kreditwesen sei in Deutschland jetzt bereits zu unübersichtlich und vor allem dadurch erschwert, daß Personalkreditnehmer ihre Kredite gleichzeitig bei verschiedenen Instituten nähmen. Die daraus sich ergebenden Schwierigkeiten würden durch die Regelung des § 9 vermehrt, wenn die Industriebank jetzt noch zum Personalkreditinstitut gemacht werde.

ReichsbankvizepräsidentDreyse erklärte, die Durchführung sei so gedacht gewesen, daß als Aussteller der Wechsel die jeweilige Bank des Betriebsinhabers fungieren solle. Indossant und Girant solle die Rentenbank sein.

Der Reichskommissar für die Osthilfe erklärte sich schließlich damit einverstanden, daß der § 9 des Entwurfs gestrichen werde, da die Bedenken dagegen vielfach geteilt wurden.

Der Reichsarbeitsminister führte darüber Klage, daß der Reichskommissar für die Osthilfe die Entschuldung in so weitgehendem Umfange betreibe, jedoch für das schon lange geplante Siedlungswerk noch nichts weiter getan habe24. Bei Einführung der Vorstadtsiedlung sei ausdrücklich festgestellt worden, daß die übrige Siedlung nicht hinausgeschoben werden solle25. Er halte diese Aufgabe für so wichtig, daß er der Entschuldungsvorlage nur zustimmen könne, falls auch die Aufgaben auf[2269] dem Siedlungsgebiet ausgeführt würden. Wenn aber jetzt für die Entschuldung so viel geschehen solle, befürchte er ernstlich, daß für die übrigen Aufgaben später keine Mittel mehr vorhanden sein würden. Seine Erwartungen bezüglich der allgemeinen politischen Entwicklung bestärkten ihn dabei. Falls in der Außenpolitik nicht bald Erfolge erzielt würden, würde die Ausfuhr weiter zurückgehen. Die Frage der Arbeitsbeschaffung werde immer dringlicher werden. Bei weiterem Rückgang der Wirtschaft würden aber die Mittel zur Arbeitsbeschaffung nicht mehr aufzubringen sein.

Der Reichsminister der Finanzen teilte diese Bedenken des Reichsarbeitsministers und meinte, daß man ohne umfangreiche Siedlung nicht durch den Sommer hindurchkommen könne. Daß die Reichsbank jetzt für eine einzige Aufgabe eine so offene Hand zeige, mache ihm deswegen Sorge. Die Reichsbank wolle insgesamt eine Hilfe für 300 Millionen RM leisten. Nach seinen Erfahrungen mit der Verordnung, betreffend das Sicherungsverfahren26 und ferner der Verordnung zur Beschaffung von Düngemitteln27 habe er zudem ernste Befürchtung, daß auch der neue Entschuldungsplan seinen Zweck nicht erreichen werde. Die Düngemittelbeschaffung mache bei der Durchführung große Schwierigkeiten. Außerdem seien durch die bisherigen Maßnahmen die ganzen Kreditverhältnisse in der Landwirtschaft erschüttert worden. Die Landwirtschaft in Baden stehe deshalb den bisherigen Maßnahmen sehr ablehnend gegenüber. Er müsse es daher als seine persönliche Aufgabe betrachten, weitere Schutzmaßnahmen wenigstens von dem Gebiet links der Elbe abzuwehren.

Es werde auch übersehen, daß die öffentliche Hand in der Wirtschaft soweit eingreife, daß Privateigentum und Privatwirtschaft gefährdet würden. Die Maßnahmen trieben zur Verstaatlichung im weitesten Umfange. Auf diesem Wege könne leicht bei einem Regimewechsel eine Bolschewisierung eintreten. Er sehe den Zwang, endlich die faulen Güter aufzuteilen, die nicht mehr zu halten wären.

Was die Einzelheiten des Planes angehe, müsse er von seinen bei der ersten Beratung vorgebrachten Bedenken nochmals darauf hinweisen, daß die Rentenbank als letzte Reserve für kommende Notzeiten geopfert werde28.

Nach der Etatslage sei der ganze Plan zu großzügig. Die Schwierigkeiten, im Jahre 1932 den Etat auszugleichen, seien derart außerordentlich, daß allen Ressorts unerhörte Opfer auferlegt werden müßten. Die Sparsamkeit müsse bis zum äußersten getrieben werden. Eine Großzügigkeit, wie sie das Kabinett bei der Verfügung über öffentliche Mittel bisher noch gezeigt habe, könne nicht so weiter gehen.

Die vorgesehen Mittel würden auch vergebens aufgewandt werden. Die Folge der Maßnahmen wäre, daß auch die gesunden Betriebe noch in Schwierigkeiten geraten würden, und zwar dadurch, daß diesen der Kredit zerstört werde.

Für die Siedlung müsse der Reichskommissar für die Osthilfe baldigst eine Vorlage einbringen, sonst werde er selbst das übernehmen müssen.

Er wolle sich grundsätzlich einem Beschluß auf Annahme der Verordnung nicht entgegenstellen, lehnte aber eine Mitverantwortung ab und verlange, daß von weiteren Maßnahmen das Gebiet links der Elbe nicht berührt werde.

[2270] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, den Standpunkt des Reichskommissars für die Osthilfe zu teilen, daß eine möglichst schnelle globale Hilfe nötig sei. Die Grundlage der Rentenbankgrundschulden scheinen ihm als Lösung zweckmäßig. In der Landfrage sehe der Reichsminister der Finanzen zu große Schwierigkeiten. Das Siedlungswerk werde unschwer durchzuführen sein. Der Reichsbankvizepräsident erklärte, die Reichsbank sei jetzt nicht entgegenkommender in der Angelegenheit als zur Zeit der ersten Beratung. Für den Siedlungsplan werde die Reichsbank allerdings nicht eine ähnliche Geldhilfe leisten können.

Der Reichskommissar für die Osthilfe teilte zur Siedlungsfrage mit, die Feststellung des Reichsarbeitsministers sei richtig, daß zur Zeit kein Land für die Siedlung greifbar sei. Das liege daran, daß die in Frage kommenden Güter zur Zeit unter dem Sicherungsverfahren ständen. Dieser Zustand sei aber nur von kurzer Dauer. Er erklärte sich ausdrücklich bereit, schon in der nächsten Woche damit zu beginnen, mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsarbeitsminister einen Siedlungsplan aufzustellen29. Die Kritik, daß die früheren Maßnahmen kreditstörend gewirkt hätten, sei theoretisch, aber praktisch nicht zutreffend. Ohne die betreffenden Maßnahmen sei eine Erntekrise sicher gewesen, deren Umfang weit unterschätzt werde. Die Lage sei so, daß die Landwirtschaft trotz der geleisteten Hilfen noch dauernd Schwierigkeiten habe. Vor allem könnten vielfach die Löhne nicht aufgebracht werden.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, die Ostfrage sei nur eine Teilfrage des ganzen Komplexes von notwendigen Aufgaben für das Jahr 1932. Solange er nicht sehe, was auf anderen Gebieten geschehen solle und vor allem wie die übrigen Aufgaben finanziert werden könnten, könne er der Vorlage unmöglich zustimmen. Für die Siedlungsfrage sei wesentlich nicht nur, wie das Land beschafft werden solle, sondern auch zu welchen Preisen.

Er schlage vor, daß über die Vorlage zusammen mit dem ganzen Komplex von sonstigen Aufgaben in den nächsten Tagen unter den zunächst Beteiligten (Minister Schlange, Minister Dietrich, Minister Stegerwald, Minister Schiele, Minister Warmbold, Reichsbank und Rentenbank) verhandelt werde.

Der Reichskommissar für die Osthilfe bat, die Entschuldungsfrage nicht weiter zu verzögern. Die Verhandlungen seit der ersten Beratung hätten bereits drei Wochen gekostet. Die Reichsbank sei für die vorgeschlagene Lösung bereit. Eine Verzögerung der Maßnahmen würde eine Verlängerung der Sicherungsverfahren und der ganzen Schwierigkeiten bedeuten. Er erklärte sich wiederholt bereit, an die übrigen Aufgaben baldigst heranzugehen.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich dem Wunsch auf Erlaß der Verordnung an. Die Vollstreckungen müßten gehemmt werden. Der Druck, der von den Vollstreckungen auf den Gütermarkt ausgehe, biete Sicherheit dafür, daß die Preise für das Siedlungsland nicht zu hoch würden. Die Siedlung müsse allerdings ganz anders organisiert werden. Abgesehen davon, daß das Land billiger beschafft werden müsse, müsse weniger schematisch gesiedelt werden. Die Siedler seien vielfach[2271] auf Boden angesetzt worden, auf dem sie sich nicht halten könnten. – Den § 10 des Entwurfs halte er für überflüssig30.

Der Reichskanzler stellte fest, er selbst betrachte als Voraussetzung einer Annahme die Vorlage, daß alle Beteiligten die Garantie gäben, daß während seiner Abwesenheit in Genf31 sogleich die Siedlungsfrage in Angriff genommen werde. Er stellte zur Erörterung, ob unter dieser Voraussetzung die Annahme erfolgen könne.

Der Reichsarbeitsminister widersprach dem, weil er fürchte, daß für die Siedlung die erforderlichen Mittel nicht aufgebracht werden könnten.

Der Reichsminister der Finanzen meinte, die Mittel für die Landbeschaffung würden aufzubringen sein. Schwierigkeiten werde aber die Frage der Besiedlung machen, d. h. der Beschaffung des Inventars usw.

Der Reichskanzler meinte, die Lösung dieser Angelegenheit sei ein Teil des Gesamtprogramms. Die Siedlungsfrage müsse in Verbindung mit der ganzen Arbeitslosenfrage gelöst werden.

Der Reichskommissar für die Osthilfe erklärte zu dem Wortlaut der Verordnung, daß er mit der Streichung der §§ 2 und 9 des Entwurfs einverstanden sei, dem § 10 dagegen zuzustimmen bitte.

Ministerialrat Mussehl bat im Auftrage der Preußischen Staatsregierung, die Bestimmungen des § 10 in dieser Fassung nicht zu erlassen. Der Wortlaut der Bestimmungen gehe zu weit und würde sich erstrecken auf alle möglichen öffentlich-rechtlichen Anstalten, an die man zunächst offenbar gar nicht denke, z. B. die Gemeindesparkassen, die tierärztlichen Kassen usw. Die Bestimmungen griffen in die Zuständigkeiten der Länder zu weit ein. Er verweise hierzu auf die Erklärungen des Staatssekretärs Dr. Weismann in der Sitzung vom 21. Januar32.

Der Reichsminister der Justiz stellte auf Anfrage des Reichsministers der Finanzen fest, daß der Artikel 48 der Reichsverfassung solche Eingriffe in die Zuständigkeit der Länder, und zwar auch in die landwirtschaftlichen Angelegenheiten ermögliche. Die Bestimmungen des § 10 des Entwurfs kämen aber einer Entmündigung der Länder gleich. Er verstehe diesen weitgehenden Eingriff nicht. Der Reichsminister der Finanzen erklärte, die Durchführbarkeit des § 10 sei praktisch ausgeschlossen. Eine Konkurrenz der Reichs- und Landesbehörden auf sämtlichen Verwaltungsgebieten sei unmöglich.

Der Reichskommissar für die Osthilfe erklärte, schon den Erlaß der Bestimmung des § 10 als heilsam anzusehen. Die Anwendung solle sich in engsten Grenzen halten. Er denke daran, möglichst im Wege von Vereinbarungen Abhilfe zu schaffen. Von der Ausübung der Ermächtigung des Absatz 3 wolle er möglichst absehen33.

[2272] Der Reichskanzler wies darauf hin, daß der preußische Ministerpräsident im Bereich seiner Zuständigkeit zugesagt habe, die im § 10 der Vorlage vorgesehenen Aufgaben selbst durchzuführen. Er empfehle deswegen, den § 10 aus dem Entwurf herauszunehmen und in einem Communiqué zu der Verordnung anzukündigen, daß Ausführungsbestimmungen zu der Notverordnung vom 5. Juni 1931 (Reichsgesetzblatt S. 279, 313) erfolgen würden, um die betreffenden Aufgaben durchzuführen. Bei dieser Ankündigung könne der Wortlaut des § 10 Verwertung finden34.

Das Kabinett nahm den Vorschlag des Reichskanzlers an und stimmte der Vorlage mit der Maßgabe zu, daß die Paragraphen 2, 9 und 10 des Entwurfs gestrichen werden35.

Ministerialdirektor Dr. Zarden machte darauf aufmerksam, daß man bei der Finanzierung der neuen Osthilfemaßnahmen hinsichtlich der Beiträge aus der Industrieumlage damit rechnen müsse, daß 1932 von dem Ertrag der Industrieumlage 80 Millionen dem Reich zukommen müßten36. Der Reichsminister der Finanzen könne zum Ausgleich des Etats auf diesen Betrag unter keinen Umständen verzichten. Wenn für die Osthilfemaßnahmen für 1932 mit 45 Millionen RM aus der Industrieumlage gerechnet werde (nach dem mit der Kabinettsvorlage […] vorgelegten Finanzierungsplan – Anlage 8 –)37, so bedeute das, daß die Industrieumlage 125 Millionen RM erbringen müsse. Das sei nach der ganzen Wirtschaftslage nicht mit Sicherheit zu erwarten. Wenn ein solcher Ertrag sichergestellt werden solle, müsse der Umlagesatz auf etwa 11% erhöht werden. Das erscheine jedoch ausgeschlossen, weil die Industrieumlage in der jetzigen Höhe schon vielfach als drückend empfunden werde. Außerdem habe der Reichstag schon verschiedentlich den Wunsch vorgebracht, daß die Industrieumlage abgebaut werde. Für die Osthilfe werde man für 1932 also mit einem geringeren Beitrag aus der Industrieumlage rechnen müssen oder aber es müsse eine entsprechende Erhöhung des Umlagesatzes bestimmt werden. Für 1933 beständen diese Schwierigkeiten nicht, weil von 1933 an das ganze Aufkommen der Industrieumlage der Osthilfe zufließe.

Der Reichskommissar für die Osthilfe erklärte, durch seinen Finanzierungsplan, in dem 45 Millionen RM aus dem Industrieumlage-Aufkommen vorgesehen seien, solle der Anteil des Reichs von 80 Millionen RM nicht gefährdet werden. Falls das Gesamtaufkommen unter 125 Millionen bleiben werde, werde er für den fehlenden Betrag eine anderweitige Deckung finden.

Fußnoten

19

Vgl. Dok. Nr. 640, P. 2.

20

Die Vorlage vom RM Schlange befindet sich in R 43 I /1812 , Bl. 85–103. In seinem Anschreiben hatte Schlange ausgeführt, daß die Rbk vorgeschlagen hatte, die Finanzierung durch die Industrie-Obligationenbank auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage vorzunehmen. Die Rbk hatte weiter vorgeschlagen, daß 100 MioRM Obligationen weniger ausgegeben werden sollten, statt dessen wollte die Rbk 100 MioRM Bargeld gegen einen Finanzwechsel gewähren. Der Wechsel sollte zunächst zu je 50 MioRM von der Rentenbank-Kreditanstalt und der Preußenkasse ausgestellt werden, aber beide Institute sahen sich dazu nicht in der Lage. Daher sei dem OsthilfeKom. nichts anderes übrig geblieben, als den ursprünglichen Finanzierungsplan wieder aufzunehmen. Er hatte daher einen neuen § 2 in den VoEntw. eingefügt, wonach die Industrie-Obligationenbank zur Erhöhung der Barmittel aus ihrem eigenen Vermögen 30 MioRM zur Verfügung stellen sollte. Neu im VoEntw. war auch der Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Wiedererhebung der Rentenbankzinsen in Höhe von 1%. Die Ausfallrücklage für die Entschuldungshypotheken sollte nun aus den Annuitäten der Hypotheken (siehe Dok. Nr. 624, Anm. 11) gebildet werden (Anschreiben Schlanges vom 4.2.32 in R 43 I /1812 , Bl. 88–91).

21

§ 1 des VoEntw. (R 43 I /1812 , Bl. 88–103, hier Bl. 91).

22

Gegen die Bestimmung des § 2, daß die Bank für Industrie-Obligationen 30 MioRM Bargeld zur Verfügung stellen sollte, hatte Paul Silverberg durch seinen Privatsekretär Otto Meynen in einem Schreiben an ORegR Pukaß vom 5.2.32 Einspruch erheben lassen (R 43 I /1812 , Bl. 105–107).

23

Nach § 9 des Entw. sollte die Industrie-Obligationen-Bank Kredite „zur Förderung der landwirtschaftlichen Gütererzeugung und des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ gewähren (R 43 I /1812 , Bl. 88–103, hier Bl. 97).

24

Vgl. auch die gleiche Kritik des RArbM in Dok. Nr. 644.

25

Vgl. Dok. Nr. 479.

26

Dok. Nr. 555, P. 1, Dok. Nr. 557, P. 2 und Dok. Nr. 558.

27

Hierzu Dok. Nr. 641, P. 5.

28

Vgl. Dok. Nr. 640, P. 2.

29

Vgl. Dok. Nr. 741 und Dok. Nr. 759, P. 1d.

30

§ 10 betraf die Ermächtigung für den ROsthilfekommissar zur Herabsetzung von Beiträgen und Gebühren für landwirtschaftliche Betriebe im Osthilfegebiet (R 43 I /1812 , Bl. 88–103, hier Bl. 97).

31

Hierzu Dok. Nr. 668, Anm. 2.

32

Vgl. Dok. Nr. 640, P. 2.

33

§ 10 Absatz 3 enthielt die Ermächtigung für den ROsthilfeKom., nach Anhörung der zuständigen Landesregg., die Gebühren zu senken (R 43 I /1812 , Bl. 88–103, hier Bl. 98).

34

Vgl. die WTB-Meldung Nr. 274 vom 6.2.32 in R 43 I /1812 , Bl. 131.

35

Vgl. die EntschuldungsNotVo. vom 6.2.32, RGBl. I, S. 59 .

36

Vgl. Dok. Nr. 233, Anm. 1 und Dok. Nr. 241.

37

Vgl. die Vorlage des OsthilfeKom. in R 43 I /1812 , Bl. 88–103, hier Bl. 102.

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