1.158.2 (bru3p): 2. Reichstagstagung.

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2. Reichstagstagung.

Der Reichskanzler führte aus, der Reichstag würde am 23. Februar zusammentreten3. Die Präsidentenwahl werde am 13. März stattfinden4. Ein entsprechender Runderlaß sei an die Länderregierungen ergangen. Der Reichsminister des Innern werde den Gesetzentwurf über die Bestimmung des Zeitpunktes für die Präsidentenwahl im Reichstag begründen5. Die Tagung des Reichstags solle kurz sein. Falls es trotz gegenteiliger Bemühungen zu einer politischen Aussprache kommen sollte, würde der Reichskanzler erst in der Diskussion sprechen, um sich dabei auf die Ausführungen der Opposition einstellen zu können6. Die Mehrheit der Parteien wünsche aber keine politische Aussprache.

Die Zahl der Vorlagen an den Reichstag müsse möglichst beschränkt werden auf die dringendsten7. Diejenigen, die mit Artikel 48 in Kraft gesetzt werden könnten, müßten in dieser Weise behandelt werden. Dem Reichstag dürfte nicht Anlaß gegeben werden, möglichst lange zusammenzubleiben. Die bürgerlichen Parteien würden sonst zu den Abstimmungen festgehalten werden, während die Opposition in der Lage wäre, im Lande zu agitieren. Der Reichskanzler bat, die Ressorts möchten bis zum 16. Februar mitteilen, welche Gesetzesvorlagen unter allen Umständen vom Reichstag erledigt werden müßten.

Der Reichsminister der Justiz hielt die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Schutze von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen8 […] und des Gesetzentwurfs zur Änderung der Reichsanwaltsordnung […] für dringend geboten9. Es sei[2293] möglich, sie aufgrund von Artikel 48 in Kraft zu setzen. Die Ratifikation des Wechselrechts könne vom Reichstage nach der Präsidentenwahl vorgenommen werden.

Für das Reichswirtschaftsministerium erklärte Staatssekretär Dr. Trendelenburg, daß die Vorlage über die internationale Statistik im Notfalle noch zurückgestellt werden müsse10.

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für erwünscht, daß das Gesetz über die Pensionskürzung vom Reichstag mit zwei Drittel Mehrheit in der Form angenommen würde, wie sie mit dem Haushaltsausschuß vereinbart worden sei. Er fand sich aber mit einer Hinausschiebung der Entscheidung ab, nachdem der Reichsminister der Justiz darauf hingewiesen hatte, daß die letzte Entscheidung des Reichsgerichts über die Pensionsfragen voraussichtlich erst nach mehreren Monaten fallen würde.

Die Vorlage wegen des Gebietsaustausches mit Mecklenburg-Strelitz hielt der Reichsminister des Innern für nicht dringlich.

Den Initiativ-Antrag des Reichstags wegen der Fürstenabfindung, der am 17. Februar im Reichstag behandelt werden soll11, wird der Reichskanzler zum Gegenstand einer Besprechung mit Vertretern der sozialdemokratischen Fraktion machen, um sie zu veranlassen, die Aussprache zurückzustellen. Der Reichspräsident würde eine Verordnung entsprechend dem Antrage der SPD nicht unterzeichnen.

Der Gesetzentwurf über das Zugabewesen soll im Reichsrat nicht weiter betrieben werden12. Nach Auffassung des Reichsministers der Justiz besteht zwischen den Interessenten darüber keine Einigung.

Der Reichsminister der Finanzen würde es begrüßen, wenn die Frage in absehbarer Zeit nicht weiter verfolgt würde.

Fußnoten

3

RT-Präs. Löbe eröffnete am 23.2.32 um 15 Uhr die Sitzung des RT (RT-Bd. 446, S. 2243 ).

4

Vgl. die RT-Drucks. Nr. 1321  mit der Mitteilung des RIM über die Wahlgänge zur Wahl des RPräs. am 13.3.32 und am 10.4.32 (R 43 I /585 , Bl. 72).

5

Vgl. die Rede des RIM Groener im RT am 23.2.32, RT-Bd. 446, S. 2244 –2245, sowie am 24.2.32, RT-Bd. 446, S. 2270 . Am 26.2.32 stimmte der RT einstimmig den vom RIM vorgeschlagenen Wahltagen zu: RT-Bd. 446, S. 2434 .

6

Siehe die Rede des RK am 25.2.32 im RT; RT-Bd. 446, S. 2323 –2333. Vgl. auch Brüning, Memoiren, S. 528–529.

7

Wegen der Debatte um die Wahl des RPräs. wurden die hier besprochenen Regierungsvorlagen vom RT nicht behandelt.

8

Vgl. hierzu Dok. Nr. 694, P. 4.

9

Der GesEntw. wurde 1932 nicht mehr verabschiedet.

10

StS Trendelenburg teilte am 18.2.32 schriftlich dem StSRkei mit, daß das RWiMin. keine dringenden Gesetzesvorhaben an den RT habe (R 43 I /1015 , Bl. 93).

11

Vgl. Dok. Nr. 679, P. 3.

12

Siehe Dok. Nr. 679, P. 1.

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