1.180.8 (bru3p): 8. Außerhalb der Tagesordnung: Postabfindung für Bayern.

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8. Außerhalb der Tagesordnung: Postabfindung für Bayern.

Der Reichsminister der Finanzen brachte die Frage der weiteren Behandlung der Postabfindung für Bayern zur Sprache20 und zwar, in welcher Weise der Reichsrat und der Verwaltungsrat der Reichspost weiter mit der Angelegenheit befaßt werden sollen21.

Der Reichspostminister meinte, wenn die Angelegenheit an den Reichsrat gebracht werde, brauche der Verwaltungsrat sich nicht damit befassen. Dieser werde sich dann aber auch nicht für zuständig halten, über eine Zahlung zu befinden.

Das Kabinett beschloß, daß die Vorlage der Reichsregierung wegen der Postabfindung noch am gleichen Tage an den Reichsrat weitergeleitet werden solle22.

Der Reichsminister der Finanzen kündigte an, daß, falls der Verwaltungsrat der Reichspost sich einer Zahlung aus Mitteln der Post widersetzen würde, er einen Beschluß des Kabinetts beantragen werde, durch den entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Beschluß des Verwaltungsrats ausgeräumt werde23.

Fußnoten

20

Vgl. Dok. Nr. 688, P. 3.

21

Mit Schreiben vom 8.3.32 hatte der RFM mitgeteilt, daß die Rbk den Betrag von 5,775 MioRM für Bayern nur unter der Bedingung zur Verfügung stellen wolle, daß der Verwaltungsrat der RP mit der Leistung der Vergütung einverstanden sei und der Betrag von der RP am Fälligkeitstag unmittelbar an die Rbk abgeführt werde. Durch diese Bedingung der Rbk sah der RFM die Grundlage des Übereinkommens mit Bayern (s. Dok. Nr. 639 und Dok. Nr. 685) gefährdet (Schreiben mit Durchschrift des Schreibens des RbkVPräs. Dreyse an StR Schäffer vom 26.2.32 in R 43 I /2007 , Bl. 296–299).

22

Vgl. Dok. Nr. 688, Anm. 19.

23

Vgl. hierzu Dok. Nr. 697, P. 6.

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