1.185.1 (bru3p): 1. Entwurf einer Verordnung über Getränkesteuer, Realsteuersperre 1932 und Kraftfahrzeugsteuer.

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[2383]1. Entwurf einer Verordnung über Getränkesteuer, Realsteuersperre 1932 und Kraftfahrzeugsteuer.

Das Reichskabinett setzte die am Vortage begonnene Aussprache zur Sache fort1.

Biersteuersenkung.

Der Reichskanzler erklärte, daß die Reichsregierung die vorgesehene Biersteuersenkung nicht länger zurückstellen könne. Da aber die stets zur Voraussetzung für die Senkung gemachte Einigung über die Bierpreissenkung zwischen dem Reichskommissar für Preisüberwachung und den beteiligten Kreisen (Brauereien und Gastwirten) noch nicht zustande gekommen sei und es im Hinblick auf die bevorstehenden politischen Wahlen untunlich sei, die Preissenkung schon jetzt durch eine Zwangsanordnung vorzuschreiben, müsse man nach einem Ausweg suchen, um die Bierpreissenkung unter allen Umständen für die Zukunft sicherzustellen.

Oberbürgermeister Schroeder machte in Vertretung des abwesenden Reichskommissars für Preisüberwachung, Goerdeler, den Vorschlag, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Senkung dem Reichsminister der Finanzen zu überlassen und in der Verordnung eine entsprechende Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen vorzusehen. Dieser könne von der Ermächtigung sofort Gebrauch machen, wenn die Einigung mit den Brauereien und Gastwirten über die Bierpreissenkung erfolgt sei. Auf diese Weise werde es Sache der Brauereien und Gastwirtsverbände, über Ausmaß und Art der Preissenkung unverzüglich die erforderliche Einigung mit dem Reichskommissar für Preisüberwachung herbeizuführen.

Die Ministerialdirektoren Ernst und Zarden (Reichsfinanzministerium) stimmten diesem Vorschlag zu.

Oberbürgermeister Schroeder erklärte noch, daß Verhandlungen mit den Brauereien und Gastwirten in vollem Gange seien und daß mit einem befriedigenden Abschluß der Verhandlungen binnen kurzem gerechnet werden könne2.

Senkung der Branntweinmonopolabgabe.

Der Reichskanzler erklärte, daß die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Bestimmungen zweifellos zu erheblichen Schwierigkeiten mit dem beteiligten Gewerbe führen würden, insbesondere in den süddeutschen Brennereibezirken3. Er wünsche, diese Schwierigkeiten vor den politischen Wahlen unter allen Umständen zu vermeiden und bitte daher, den in Frage kommenden Teil der Notverordnung einstweilen zurückzustellen.

Der Reichsminister der Finanzen erkannte die Berechtigung der Befürchtung des Reichskanzlers an und erklärte sich demzufolge bereit, das in Frage kommende[2384] Kapitel der Notverordnung einstweilen zurückzustellen. In der amtlichen Verlautbarung zur Notverordnung soll erklärt werden, daß die in Aussicht genommene Senkung der Branntweinmonopolabgabe infolge Schwierigkeiten technischer Art, die in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgeräumt werden konnten, noch ausgesetzt werden müssen4.

Kraftfahrzeugsteuer.

Der Reichskanzler erklärte, daß die Verabschiedung des in Frage kommenden Kapitels trotz der entgegenstehenden Bedenken des Reichsministers der Justiz, die dieser in der Kabinettssitzung des Vortages ausgeführt hatte, nicht zurückgestellt werden könne5. Das Kapitel wurde daher gegen die Stimme des Reichsministers der Justiz vom Kabinett verabschiedet6.

Fußnoten

1

Vgl. Dok. Nr. 697, P. 7.

2

Am 21.3.32 intervenierte MdR Köster noch einmal bei MinDir. v. Hagenow wegen des Inkrafttretens der Biersteuersenkung (Vermerk v. Hagenows vom 22.3.32, R 43 I /2413 , Bl. 203–205). Am 22.3.32 hatte der RPreisKom. der Rkei den Entw. einer Anordnung zur Senkung des Bierpreises um 2,50 RM je Hektoliter gegenüber dem Stand vom 8.12.31 übersandt. Eine Einigung mit den Brauereien war nicht möglich gewesen, da diese eine Preissenkung über 2 RM abgelehnt hatten (R 43 I /2413 , Bl. 196–201). Die NotVo. über Biersteuersenkung vom 19.3.32 (RGBl. I, S. 135 , hier S. 136) trat am 22.3.32 (RGBl. I, S. 161 ) in Kraft, nachdem der RPreisKom. am selben Tage seine Preisanordnung veröffentlicht hatte (WTB Nr. 631 vom 22.3.32 in R 43 I /2413 , Bl. 195).

3

Vgl. Dok. Nr. 697, P. 7a.

4

Vgl. die „Amtliche Verlautbarung zur Notverordnung vom 19. März 1932“ in WTB Nr. 609 vom 19.3.32, R 43 I /2376 , S. 381–383, hier S. 381–382). Gegen die Aussetzung der Senkung der Branntweinmonopolabgabe protestierte das MdVorl.RWiR Max Cohen-Reuss in einem Schreiben an den RK vom 20.3.32, in dem er darauf hinwies, daß die süddt. bäuerlichen Kleinbrenner für eine Steuersenkung, aber gegen den Ablieferungszwang seien, dessen Einführung ebenfalls vorgesehen sei. Es sei nicht nötig, die Preisherabsetzung mit dem Ablieferungszwang zu koppeln (R 43 I /2413 , Bl. 191–193). Mit einem Telegramm vom 26.3.32 protestierte auch der RdI gegen diese Verschiebung des Kabinettsbeschlusses (R 43 I /2413 , Bl. 215). Weitere Protestschreiben der Brennereiindustrien leitete die Rkei urschriftlich an den RFM weiter (R 43 I /2413 , Bl. 216–218). Zur weiteren Beratung dieser Angelegenheit siehe Dok. Nr. 725, P. 1.

5

Vgl. Dok. Nr. 697, P. 7.

6

Dritter Teil der NotVo. über Biersteuersenkung, Realsteuersperre 1932 und sonstige steuerliche, wirtschafts- und zollpolitische Maßnahmen vom 19.3.32 (RGBl. I, S. 135 , hier S. 139).

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