1.218.3 (bru3p): 3. Reichshaushaltsplan 1932 (Etatsgesetz).

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3. Reichshaushaltsplan 1932 (Etatsgesetz).

Der Reichsminister der Finanzen ging zunächst kurz auf die noch offenen Restfragen über die Aufstellung des Reichshaushaltsplans 1932 ein. Beschlüsse wurden jedoch noch nicht gefaßt, da der Reichskanzler die Sitzung vorübergehend verlassen mußte18.

[2483] Ministerialrat Olscher trug sodann den wesentlichen Inhalt des anliegenden Entwurfs eines Reichshaushaltsgesetzes nebst Begründung und Durchführungsbestimmungen vor19. Der Entwurf wurde nach kurzer Aussprache vom Kabinett gebilligt20.

Fußnoten

18

„Während der Sitzung empfing Herr Reichskanzler Herrn Staatssekretär Schäffer in Abschiedsaudienz“ (Nachl. Pünder , Nr. 44, Bl. 31). Vgl. Schäffers Tagebuchaufzeichnung über diesen Abschiedsempfang in IfZ ED 93, Bd. 20, Bl. 527–531.

19

Der HaushaltsGesEntw. befindet sich in R 43 I /1456 , S. 21–25.

20

Zur Fortsetzung der Beratung siehe Dok. Nr. 733, P. 3.

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