1.42.1 (bru3p): zu a: Uniformverbot:

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zu a: Uniformverbot:

Fast alle Vertreter der Länder regten ein generelles Uniformverbot für Organisationen durch das Reich an, so daß nur noch Reichswehr und Schupo Uniform tragen können4. Diesen Wunsch äußerten die Vertreter Sachsens, Württembergs, Badens5, Hessens, Mecklenburg-Schwerins und Anhalts. Der Preußische Innenminister nahm zu diesem Punkt6 nicht Stellung. Der Bayerische Innenminister führte aus, daß Bayern bereits ein Uniformverbot erlassen habe, der Erlaß im übrigen Sache der Länder sei. Der Braunschweigische Innenminister bezeichnete ein Uniformverbot als nicht richtig.

Fußnoten

4

Vgl. dazu Dok. Nr. 593, Anm. 2.

5

Vgl. dazu Dok. Nr. 236.

6

Gestrichen im Vermerk wurde die in Klammern gesetzte Wertung: „(vielleicht absichtlich wegen des Reichsbanners)“.

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