1.68.2 (bru3p): 2. [Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der nächsten Ernte außerhalb des Osthilfegebiets]

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2. [Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der nächsten Ernte außerhalb des Osthilfegebiets]

Der Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der nächsten Ernte außerhalb des Osthilfegebiets wurde von Ministerialrat Dr. Quassowski erläutert3. die Ermächtigung des ersten Entwurfs an die Reichsregierung, auch im Westen Landstellen zu errichten und das Betriebssicherungs- und Akkordverfahren durchzuführen, sei gestrichen4. Die Entscheidung des Gerichts über die Zwangsverwaltung[2039]solle im Benehmen mit der zuständigen Verwaltungsbehörde getroffen werden.

Der Reichswirtschaftsminister fürchtete eine erhebliche Verschlechterung der Kreditlage der Landwirtschaft durch Teilmoratorien. Er hielt es für möglich, die vorzugsweise Verwendung von Düngemitteln, Saatgut und Futtermitteln auch außerhalb der Zwangsvollstreckung sicherzustellen. Nach Mitteilungen, die ihm zugegangen seien, wäre nur ein verschwindender Teil der erststelligen Beleihungen im Westen notleidend.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trat für die Vorlage ein. Er hielt es nicht für möglich, ohne eine geordnete Verwaltung die Verwendung der vorhandenen Mittel für die Fortsetzung der Betriebe sicher zu stellen. Insbesondere einzelne Betriebsmittel könnten ohne sie nicht vorzugsweise behandelt werden.

Der Reichsminister der Finanzen widerriet der Ausdehnung der Bestimmungen über die Sicherung der Ernte auf das westelbische Gebiet. Die starke Parzellierung des Besitzes lasse die sinnvolle Durchführung der Maßnahmen nicht zu. Er hielt eine Besserung der Landwirtschaft im Westen allein durch entsprechende Lösung des Zinsproblems für möglich. Im übrigen müßte gegebenenfalls der Entwurf wesentlich vereinfacht und verkürzt werden. Darüber sollen Chefbesprechungen der zuständigen Ressorts stattfinden. Im übrigen wurde die Entscheidung bis zur Lösung des Zinsproblems zurückgestellt5.

Fußnoten

3

Im November 1931 hatten sich verschiedene agrarische Interessenorganisationen mit Klagen über die Notlage der Landwirtschaft an die Rkei gewandt: Landwirtschaftskammer Niederschlesien vom 3.11.31 (R 43 I /2549 , Bl. 146–149), Westfälischer Bauernbund vom 9.11.31 (a.a.O., Bl. 158–159), MdR und MdBayr.LT Schlittenbauer vom 12.11.31 (a.a.O., Bl. 180–185), Landlieferungsverband Niederschlesien vom 10.11.31 (a.a.O., Bl. 195–197), MdBayr.LT Stapfer vom 12.11.31 (a.a.O., Bl. 212–213), Generalsekretär des Landwirtschaftl. Hauptverbandes Württemberg und Hohenzollern Hans Hummel vom 17.11.31 (a.a.O., Bl. 231–236), Bayrisches Bauernblatt vom 24.11.31 (a.a.O., Bl. 262–263). Allein die Pr. Zentralgenossenschaftskasse wandte sich mit Schreiben vom 2.12.31 gegen die Ausdehnung der Osthilfe auf andere notleidende landwirtschaftliche Gebiete (a.a.O., Bl. 306–311). Zum ersten Entw. siehe Dok. Nr. 555, Anm. 5.

4

Bei einer Chefbesprechung unter Vorsitz des REM am 30.11.31 hatte die Mehrheit der Teilnehmer die Ausdehnung der Osthilfebestimmungen auf ganz Dtld., insbesondere die Einrichtung von Landstellen, abgelehnt. Die Zwangsverwaltungen sollten nicht, wie es der Entw. des REM vorgesehen hatte, durch die Verwaltungsbehörden, sondern durch die Gerichte erfolgen. Trotz des vorgelegten Materials „über Niederbrüche landwirtschaftlicher Betriebe im Westgebiet“, das steigende Zwangsversteigerungszahlen landwirtschaftlicher Betriebe außerhalb des Osthilfegebiets dokumentierte (R 43 I /2549 , Bl. 277–278), äußerte der RbkPräs. „sehr schwerwiegende grundsätzliche Bedenken gegen die ganze Vorlage. Er fürchtete von ihr den Wegfall weiterer Kreditmöglichkeiten für die gesamte Landwirtschaft, auch wenn die Bestimmungen wesentlich hinter denen für den Osten zurückständen. Dort hätten sich bereits auf dem Kreditgebiete recht schlimme Folgen der neuen Verordnung gezeigt . . . Der Reichsminister der Justiz verwies auf das Drängen auch des Hausbesitzes auf Aufschub von Zwangsmaßnahmen gegen diese und Bestimmung einer Mindesthöhe des Angebots bei Zwangsversteigerungen. Nach ihm schreitet der Moratoriumsgedanke als Folge der großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten fort. Er dürfe aber grundsätzlich nur von Fall zu Fall Geltung finden“ (Vermerk von MinR Feßler vom 30.11.31 in R 43 I /2549 , Bl. 275–276 mit Material über Niederbrüche landwirtschaftlicher Betriebe im Westgebiet, Bl. 277–278). Der REM hatte mit Zustimmung des RJM am 1.12.31 einen abgeänderten NotVoEntw. vorgelegt (R 43 I /2549 , Bl. 279–287).

5

Vgl. zur Fortsetzung der Kabinettssitzung Dok. Nr. 631, P. 2.

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