1.98.5 (bru3p): 5.) Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt.

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5.) Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt.

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß die Vorlage bereits bei den Beratungen des Reichskabinetts über den Entwurf der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 8. Dezember 1931 grundsätzlich gebilligt worden sei und daß das Kapitel damals für die jetzt zur Erörterung stehende Notverordnung zurückgestellt worden sei13. Er beantragte, mit der Aufnahme dieses Kapitels in die zur Erörterung stehende Notverordnung einverstanden zu sein.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Reichskabinetts zur Vorlage fest14.

Fußnoten

13

Vgl. Dok. Nr. 586, Anm. 7.

14

AnpassungsNotVo. vom 23.12.31, Dritter Teil, RGBl. I, S. 779 , hier S. 783. Vgl. auch das Interview des RVM vom 23.12.31, WTB Nr. 2712 (R 43 I /2133 , Bl. 122).

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