2.111.6 (cun1p): 6) Außerhalb der Tagesordnung: Zahlung von durch die Besatzung auferlegten Geldstrafen.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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6) Außerhalb der Tagesordnung: Zahlung von durch die Besatzung auferlegten Geldstrafen.

Bürgermeister Schmid trug vor, daß in letzter Zeit die von den Besatzungsgerichten ausgesprochenen Geldstrafen eine gewaltige Höhe erreicht hätten und man sich darüber klar werden müsse, ob das Reich diese Strafen zahlen solle oder nicht. Er schlage vor, daß das Reich die Bezahlung aus prinzipiellen Gründen ablehne.

Der Vertreter des Auswärtigen Amts widersprach und hielt eine Zahlung der Strafen durch das Reich für angezeigt.

Das Kabinett stimmte der Auffassung des Bürgermeisters Schmid zu8.

Fußnoten

8

Eine klare Anweisung der RReg. ergeht jedoch nicht, so daß über diese Frage im bes. Geb. allgemeine Unsicherheit herrscht und zahlreiche Anfragen an die RReg. ergehen, u. a. vom RdI am 10. 4. (R 43 I /212 , Bl. 284 f.). Das Kabinett beschäftigt sich erneut mit dieser Frage am 21. 4. (Dok. Nr. 136).

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