2.144.1 (cun1p): [Deutsches Reparationsangebot]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[Deutsches Reparationsangebot]

Der Herr Reichsaußenminister verliest den Entwurf der Note, wie er aufgrund der gestrigen Beratung fertiggestellt wurde2.

Der Herr Reichskanzler legt dar, daß Vorschläge dieser Art weit über den deutschen Pariser Vorschlag vom Januar hinausgehen3. Er vergleicht im einzelnen die finanzielle Belastung nach den beiden Vorschlägen miteinander und hebt hervor: Der neue Vorschlag mache die Pflicht zur Zahlung von 20 Milliarden völlig absolut. Es fehle in ihm die Beschränkung, daß die Anleihe zu normalen Bedingungen aufzulegen sei; sie müsse vielmehr aufgenommen werden, wie hoch auch der Zinsfuß oder das Disagio sei, mit der Folge, daß die Deutsche Regierung, was der Gegner sicherlich einwenden werde, schließlich selbst kein Interesse daran habe, die Anleihe unterzubringen, wenn sie für die Anleihe einen höheren Zins zu beschaffen habe, als für den nicht begebenen Teil4.

Wiedfeldt glaube, daß mehr als eine Million Dollar nicht unterzubringen seien, beim besten Willen Englands und gutem Zinsfuß vielleicht bis 2 Millionen und rechne mit einem Zinsfuß von nicht unter 7%5. Rechne man Disagio dazu,[441] so werden es 10%; das bedeute vom fünften Jahre ab bei einer Anleihe von 8 Milliarden Mark 800 Millionen Zinsen; dazu würden wir 12 Milliarden zu 6% zu verzinsen und zu tilgen haben. Die Gesamtbelastung werde also 800 + 720 = 1520 Millionen sein. Nach dem Pariser Vorschlag sollen die Zinsen für die ersten 4 Jahre aus dem Anleihebetrag entnommen werden. Nach dem neuen Vorschlage wären sie allenfalls nachträglich zu bezahlen. Wir würden uns ferner verpflichten, 15 + 5 Milliarden aufzulegen; dabei solle die Entscheidung der Kommission, was bei Nichtbegebung geschehen solle ganz unabhängig davon sein, ob die vorgängigen 20 Milliarden durch Anleihe gedeckt sind oder nicht. Der Wert der Sachleistungen wäre nicht von den jährlichen Zahlungen, sondern nur von der Anleihe abzurechnen; sie sollen ferner sofort zu laufen beginnen. Das alles würde das Angebot über 40 Milliarden steigern, so daß es die Gegenwart schwerer belasten würde als der Plan von Bonar Law6. Schon über die alten Zahlen aber habe Bradbury zu Fischer gesagt, daß sie nicht so schlecht seien. Würde nun das neue Angebot über das Pariser Angebot hinausgehen, so würde das, wie Wiedfeldt mitteilt, in Amerika als eine Rechtfertigung des Ruhreinbruchs und eine Bestätigung der französischen These erscheinen, daß man durch Zwang aus Deutschland auch mehr herauspressen könne. Es sei daher ernst zu prüfen, ob man nicht das alte Angebot vorlegen und eine internationale Kommission entscheiden lassen solle, wieweit Deutschland durch den Ruhreinfall in seiner Leistungsfähigkeit beeinflußt ist7.

Reichsminister von Rosenberg hebt ganz besonders hervor, daß wir fantastische Verzinsungen und ein schlimmes Disagio auf uns nehmen müßten und die Moratoriumszinsen der 20 Milliarden nachträglich zu bezahlen hätten.

Staatssekretär Schroeder und Minister Albert glauben, daß diese Bedenken durch entsprechende Fassungen unschwer ausgeräumt werden könnten8.

Der Reichskanzler meint, daß der gute Kerngedanke des Pariser Angebots, das letzte Aktivum, nämlich den Kredit zur Verfügung zu stellen, nicht verlassen werden dürfe. Damit seien wir gegen eine Überlastung über die Leistungsfähigkeit hinaus gesichert. Wenn Bergmann gegen die Mitteilung seines Planes Bedenken habe, weil er in Wirklichkeit nicht 20, sondern 15 oder sogar nur 12 Milliarden anbiete, so liege doch eine solche Ermäßigung nicht an uns, sondern an der Einschätzung unserer Leistungsfähigkeit durch die Welt. Auch unsere Gläubiger haben ein Interesse daran, daß die Anleihe nicht verschlimmert[442] wird. Der Pariser Plan und die damaligen Instruktionen seien mit das Beste, was über die Reparation geschrieben worden ist; wir können stark auf sie zurückgreifen. Das neue Angebot bringe auch nicht den Vorteil der psychologischen Wirkung der großen Zahl. Denn es bleibe bei den 30 Milliarden. Wenn man schon über sie hinausgehen wolle, dann solle man auch den Mut der großen Zahl haben. Wenn man das aber nicht will, müsse man beim Pariser Angebot bleiben.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns empfiehlt, das Mehrangebot vom Fortgang der nächsten Jahre abhängig zu machen.

Der Reichskanzler verweist darauf, daß auch internationale Finanzkommissionen die Verhältnisse des Schuldnerlandes manchmal unrichtig beurteilten.

Demgegenüber empfiehlt Brauns für die Entscheidung Anleihekonsortium und unparteiisches Gremium zu kombinieren.

Reichswirtschaftsminister Dr. Becker glaubt, daß wir beim gründlich durchgearbeiteten Januarplan bleiben müßten, da wir sonst Poincaré die Rechtfertigung für den Ruhreinmarsch liefern und unser Vertrauen im Inland, namentlich aber bei den Ruhrleuten schmälern würden, die sich fragen würden, ob man nicht im Januar mehr bieten und so den Ruhreinmarsch hätte verhüten können. Einen Ausschuß über die Leistungsfähigkeit Deutschlands entscheiden zu lassen, wäre auch dann verhängnisvoll, wenn er das Anleihekonsortium wäre; denn dieser Ausschuß könnte leicht zu einer bösen Auslegung des oft mißverstandenen Wortes Rathenaus kommen: man könne alles leisten, und es handele sich nur darum, wie weit man ein Volk in Not kommen lassen wolle.

Reichsaußenminister Dr. v. Rosenberg verliest die Instruktion an den Botschafter in Paris vom 3.1.19239.

Der Herr Reichskanzler hebt nochmals die wichtigsten zahlenmäßigen Unterschiede des gestrigen Planes zum Januarplan hervor. Er verweist darauf, daß Lord Curzon in seiner Rede nicht von einer bestimmten Summe, sondern davon sprach, daß die Deutsche Regierung ihre Bereitwilligkeit beweisen müsse und daß die Zahlen von Autoritäten festgesetzt werden sollten10.

Herr v. Rosenberg verliest eine neue Fassung, die den vorerörterten Einwürfen entsprechen soll11.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns glaubt, daß, wenn wir nur das Pariser Angebot und den Vorschlag des Sachverständigengremiums wiederbringen wollten, das innenpolitisch in wenigen Tagen den Rücktritt bedeuten würde.

Reichsminister Albert empfiehlt Umarbeitung des Pariser Angebots und der Pariser Note auf den jetzigen Stand. Er empfiehlt, das Pariser Angebot nicht als Anlage beizufügen, sondern in die Note selbst aufzunehmen. An der Ziffer von 30 Milliarden solle man festhalten. Er macht noch weitere Einzelvorschläge für die Note.

[443] Minister Oeser will die 30 Milliarden erwähnt haben, will aber weiter, daß die Leistungen nicht über 5 + 1% hinausgehen.

Minister Brauns hält die 30 Milliarden für innenpolitisch notwendig, auch wenn die Franzosen diese Nominalzahl kritisch zerreißen.

Staatssekretär Schroeder empfiehlt, den Pariser Vorschlag als Anlage beizufügen.

Reichsminister v. Rosenberg denkt an die Möglichkeit, die Instruktion beizugeben, die 30 Milliarden aber in die Note selbst aufzunehmen.

Reichsminister Brauns widerrät, lediglich den Pariser Vorschlag zu rekapitulieren; selbst wenn wir in der Sache nichts anderes sollten leisten können, müßten wir es doch anders aufmachen; denn die Welt erwarte etwas Neues.

Reichsminister Luther glaubt, daß man entweder bei der Pariser Note bleiben oder ganz Neues bieten müsse. Dafür verweist er auf den Bonar Law’schen Plan, der erst nach dem Pariser Vorschlag gekommen sei und für uns manches Günstige enthalte.

Der Reichskanzler teilt dem inzwischen gebetenen Staatssekretär Bergmann die bisher erhobenen Bedenken mit, die gegen seinen Vorschlag sprechen.

Herr Bergmann äußert sich zu den einzelnen Punkten; insbesondere meint er, daß man für die Anleihen normale Bedingungen vorsehen müsse. Die Frage sei, ob man ermöglichen will, daß wir an den Verhandlungstisch kommen und zu diesem Zweck 30 + X Milliarden anbieten will. Was sich vom Angebot verwirklichen läßt, stehe auf einem anderen Brett. In Amerika könne auf dem Wege der Anleihe 1 Milliarde Dollar aufgebracht werden. Schon daraus sei zu erkennen, daß unser 30 + X Milliarden-Angebot ein Bluff sei, der uns kein Risiko von gleicher Höhe auferlege. Fest sei nur eins, nämlich die Zinszahlung aus 20 Milliarden von 1927 ab mit 1,2 Milliarden Goldmark. Ein Moratorium ohne Sachleistung sei nicht zu bekommen, auch nicht zu wünschen. Wir werden aber keinesfalls Sachlieferungen bis zur Höhe von 5 Milliarden bewirken12. Der Pariser Vorschlag sei in wichtigen Punkten überschritten, aber der Pariser Plan sei in Wirklichkeit ja nur ein Angebot von 10 – 12 Milliarden gewesen, das er eigentlich mit gutem Gewissen nicht hätte vertreten können. Wenn wir heute mit einem derartigen Angebot kommen wollten, seien wir heftigster Kritik sicher. Es wäre verhängnisvoll, den Pariser Plan anzubieten.

Reichsminister Dr. Becker glaubt, daß eine Note unumgänglich sei. Sie müsse die 30 Milliarden nennen. Sie dürfe aber über den Pariser Vorschlag nicht hinausgehen, da der Ruhreinbruch dazwischen liege und sonst der Eindruck entstehe, als hätte dieser Einbruch von uns verhindert werden können. Wir müssen an den 20 + 5 + 5 unter Abzug der Zinsen festhalten. Sachleistungen müssen aufgenommen werden, aber in wesentlich bescheidenerem Umfange13. Die Nachzahlung der gestundeten Zinsen könne man allenfalls, vom Entscheid des Anleihekonsortiums abhängig, aufnehmen14.

[444] Reichsminister Dr. Brauns hält ein Angebot von 30 + X Milliarden für notwendig. Andernfalls würden wir nach seiner Überzeugung nicht an den Verhandlungstisch kommen.

Staatssekretär Bergmann glaubt nicht, daß die Franzosen über ein deutsches Angebot als Erfolg Poincarés zu sehr triumphieren würden. Er hält für sicher, daß die Franzosen das Angebot, wie es auch aussehen mag, ablehnen werden15.

Reichsminister von Rosenberg gibt der Meinung Ausdruck, daß wir unser jetziges Angebot dem Pariser Plan gleichstellen können. Danach wären es 12 Milliarden, in Wirklichkeit jetzt tatsächlich 30 Milliarden.

Staatssekretär Bergmann meint dazu, daß die Differenz nicht 12 und 30, sondern nur 12 und 15 Milliarden sei16.

Der Herr Reichskanzler stellte fest, daß das Pariser Angebot nicht als Anlage mitgegeben und auch nicht im ganzen, sondern lediglich in den wichtigsten Absätzen hereingenommen werden soll.

Nach weiteren Äußerungen des Staatssekretärs Bergmann, des Reichsaußenministers und des Reichskanzlers wird die endgültige Redaktion dem Herrn Reichsaußenminister überlassen17.

Fußnoten

2

Über die Ministerbesprechung vom 29. 4. war kein Protokoll zu ermitteln. Eine Reihe von Notenentwürfen findet sich im AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 11, doch läßt sich der hier vorgelegte nicht mit Sicherheit bestimmen.

3

Dt. Reparationsvorschlag vom 4. 1., abgedruckt als Dok. Nr. 34.

4

Die Notenentwürfe sehen die Zahlung von 20 Mrd. GM bis zum 1.7.1927 vor, von denen 15 Mrd. durch Auflegung einer Anleihe und 5 Mrd. durch Sachlieferungen aufzubringen sind. Die Anleihezinsen sind aus dem Erlös der Anleihe zu entnehmen, so daß Deutschland für 4 Jahre effektiv von allen Zahlungen befreit bleibt. Die nicht untergebrachten Anleihestücke und die nicht ausgeführten Sachleistungen sind ab 1.7.27 mit 5% zu verzinsen und mit 1% zu tilgen.

5

Am 24. 4. hatte Wiedfeldt aus Washington an den RAM telegrafiert: „Je höher Reparationssumme, desto geringere Anleiheaussichten hier auch bei besonderen Sicherheiten. Bezweifele, ob gegenwärtig hier bei großem inländischen Kapitalbedarf infolge glänzender Konjunktur und Schwierigkeiten, auch gute Obligationen abzusetzen, von Banken größere Anleihe als eine halbe Mrd. oder bei geteilter Ausgabe bis zu einer Mrd. Dollars aufgenommen würde und unterzubringen wäre. Falls wirkliche Lösung der europäischen Wirren erreicht würde und dann hiesige Regierung auf englischen Einfluß sich dafür einsetzte und mit Federal Reserve System für große Friedensanleihe einträte, würde äußerstenfalls vielleicht bis zu zwei Mrd. Dollar unterzubringen sein. Zinsfuß bei nahezu pari Ausgabe 7%, vielleicht zu 6 möglich bei besonderen Vorteilen. Persönlich halte ich deutsche Wirtschaft für außerstande, auch nach 5 Jahren jährlich mehr als eine Mrd. Gold zu zahlen. Wenn neues Angebot über Bergmanns hinausgeht, statt dahinter zurückzubleiben, würde es Rechtfertigung des Ruhreinfalls und der französischen These sein, daß man durch Druck stets mehr aus Deutschland herauspressen kann.“ (AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 11).

6

Bonar Law-Plan im Weißbuch des AA „Die Pariser Konferenz 2. – 4. Januar 1923“.

7

Unter dem 26. 4. trug D’Abernon in sein Tagebuch ein: „Cuno und Rosenberg klammern sich an einen Standpunkt, der die Aussichten eines Reparationsabkommens vereiteln könnte. Sie halten an dem Grundsatz fest: ‚Deutschland wird kein Angebot machen, solange es nicht die Gewißheit hat, es ausführen zu können.‘ Da unter den heutigen schwankenden Umständen niemand zu sagen vermag, was Deutschland zahlen kann, hat dieser Grundsatz kaum eine Bedeutung. Die Regierung hält jedoch an dem Prinzip fest, in der Meinung, damit den Beweis einer höheren Ethik zu erbringen. […] Innerhalb der Regierung sind Meinungsverschiedenheiten über die Bedingungen des deutschen Angebots vorhanden. Rosenberg soll sich jeder allzu hohen Ziffer widersetzt haben, während Hermes zu einem größeren Entgegenkommen bereit zu sein scheint.“ (D’Abernon, Memoiren Bd. II, S. 238).

8

Dementsprechend findet sich in einem der Entwürfe am Rand eine Ergänzung, die wie folgt lautet: „Die Sachverständigen entscheiden nach dem 1. Juli 1931 auch darüber, ob, wann und wie Deutschland die Zinsausfälle vom 1. Juli 1923 bis zum 1. Juli 1927 bzw. 1. Juli 1929 und 1931 zu zahlen hat.“ (AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 11).

9

Dok. Nr. 34.

10

Zur Rede Curzons vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 135.

11

Möglicherweise handelt es sich bei dieser Fassung um den undatierten Entwurf, der mit zahlreichen handschriftlichen Verbesserungen v. Rosenbergs versehen ist und dessen Überschrift „1. Entwurf“ in „2. Entwurf“ korrigiert wurde (AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 11).

12

Für die Zeit von 1923 bis zum 1.7.1927.

13

In der Endfassung der Note werden statt der ursprünglich vorgesehenen 5 Mrd. Sachleistungen nur in allgemeiner Form angeboten, „über deren Ausmaß nähere Vereinbarungen vorbehalten bleiben.“

14

Die endgültige Fassung sieht im Juli 1931 die Entscheidung einer unparteiischen internationalen Kommission darüber vor, „ob, wann und wie für die Zeit vom 1. Juli 1923 ab die zunächst nicht vorgesehenen Zinsen nachträglich aufzubringen sind.“

15

In einem zehnseitigen Bericht an den RAM hatte Hoesch am 24. 4. das Für und Wider eines dt. Angebots erörtert und dabei über die frz. Reparationsvorstellungen ausgeführt: „Es erscheint mir ausgeschlossen, daß Frankreich zur Zeit sich mit einer geringeren Abfindung als der Zahlung von 26 Mrd. plus Befreiung Frankreichs von seinen Schulden gegenüber England und Amerika zufrieden gibt. Dazu kämen 4 – 5 Mrd. für Belgien, so daß damit, abgesehen vom Schulderlaß, bereits eine Summe von 30 Mrd. erreicht wäre. Bieten wir eine Summe von 30 Mrd. an, ohne zu betonen, daß sie ausschließlich für Frankreich und Belgien bestimmt sei, so ist unser Vorschlag für Frankreich von vornherein unannehmbar, weil ja Frankreich, das von einem Kollektivangebot nur 52% erhalten würde, seine Mindestforderung von 26 Mrd. dann nicht erfüllt erhält.“ (AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 11).

16

Bergmann bezieht die Eventualanleihen von 5 Mrd. zum 1.7.29 und von weiteren 5 Mrd. zum 1.7.31 nicht mit in die Berechnung des Gegenwartswertes ein und berücksichtigt weiterhin, daß der Gegenwartswert der 20 Mrd.-Anleihe sich, je nach Diskontsatz, bei 7% auf ca. 15 Mrd. ermäßigt, da bis zum 1.7.27 die Zinsen aus dem Anleiheerlös zu entnehmen, also praktisch nicht zu zahlen sind.

17

Über die endgültige Form der Note urteilt Bergmann in seinen Erinnerungen: „Die ganze deutsche Note war fast in jedem Wort ein Kompromiß zwischen äußeren Notwendigkeiten und inneren Rücksichten. Ihre letzte Form erhielt sie erst nach endlosen Beratungen. Dann aber wurde sie in nervöser und unnötiger Hast der Öffentlichkeit übergeben. Der erkrankte Finanzminister Hermes erhob in letzter Stunde Bedenken gegen Inhalt und Form der Note, drang aber damit nicht durch.“ (Bergmann, Der Weg der Reparationen, 1926, S. 240). Am 2. 5. wurde die Note an die frz., belg., engl., amerik., ital. und japanische Regierung übergeben (R 43 I /36 , Bl. 330-333; abgedruckt in Ursachen und Folgen Bd. V, S. 121 ff.).

Botschafterberichte über die ersten Reaktionen der Alliierten finden sich in den Akten des AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 11, auch in den Akten des RMinWiederaufbau R 38 /182 , neu in R 3301 /2182 , Bl. 373-386. Am 4. 5. weist der RAM Botschafter Sthamer telegrafisch an, Lord Curzon zur Erläuterung der dt. Note u. a. folgendes streng vertraulich mitzuteilen: „Die Deutsche Regierung sah sich nach Lage der Dinge bei der Redaktion der Note der Notwendigkeit gegenüber, zwei verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die nur schwer miteinander zu vereinigen sind. Einerseits war es nötig, das Angebot so konkret zu gestalten, daß an der Ernsthaftigkeit nicht gezweifelt werden konnte. Andererseits gab es aber gewisse Punkte, die nur allgemein gehaltene Vorschläge zuließen, weil die Situation in diesen Punkten verschiedene Lösungen ermöglicht und weil es im Interesse des Zweckes der Note, nämlich der Herbeiführung von Verhandlungen, nicht ratsam gewesen wäre, durch das Herausgreifen einer einzelnen Lösung die sonst noch möglichen Lösungen auszuschließen und so die Diskussionsmöglichkeiten zu beschränken. Diese letztere Tendenz der deutschen Vorschläge wird britischerseits offenbar nicht genügend gewürdigt. Das gilt zunächst von der Fassung desjenigen Teils der Note, der sich auf die Sicherstellung der deutschen Reparationsverpflichtungen bezieht. […] Deutscherseits ist hierbei in erster Linie an Objekte wie die Reichsbahn mit ihren Anlagen und Einrichtungen sowie an die Erträge aus den Einfuhrzöllen, der Tabaksteuer, dem Branntweinmonopol und anderen Verbrauchsabgaben gedacht worden. Ferner haben wir die Möglichkeit im Auge, gewisse Einnahmequellen des Reichs in der Weise in den Dienst der Reparationspflicht zu stellen, daß sie in eine Sonderverwaltung überführt würden, an der Vertreter des Anleihekonsortiums mitwirken könnten. Hätte aber die deutsche Note Lösungen dieser Art im einzelnen angegeben, so wäre zu befürchten gewesen, daß Frankreich das als eine Mißachtung des Vertrags von Versailles, insbesondere der Rechte der Repko kritisiert hätte, und daß außerdem eine Erörterung der technischen Einzelheiten entfesselt worden wäre, die fruchtbringend nur in Verhandlungen stattfinden kann. Ebenso mußte die Art und Weise, in der die deutsche Privatwirtschaft zur Sicherung der Reparationszahlungen herangezogen wird, den Verhandlungen vorbehalten bleiben.“ (AA Büro RM 5, Reparationen Bd. 11). Die frz.-belg. Antwortnote vom 6. 5. weist die dt. Note scharf zurück und bezeichnet sie als den „kaum verschleierten Ausdruck einer systematischen Auflehnung gegen den Vertrag von Versailles.“ (R 43 I /36 ; abgedruckt in Ursachen und Folgen Bd. V, S. 125 ff.). Aber auch die engl. und ital. Antwortnoten vom 13. 5. weisen den dt. Vorschlag als völlig unzureichend und enttäuschend zurück (R 43 I /37 , Bl. 9-12, 30-34; abgedruckt in RT-Drucks. Nr. 6204, Bd. 379 , „Notenwechsel der Alliierten im Anschluß an die deutschen Noten vom 2. Mai und 7. Juni 1923“, S. 19 ff.). Vgl. dazu Dok. Nr. 159, Anm. 2.

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