2.100.5 (feh1p): 5. Anfrage Nr. 311 der Abgeordneten Sollmann, Dr. Meerfeld und Zörgiebel – Nr. 616 der Reichstagsdrucksachen –, betreffend Erhöhung der Mehlpreise für das besetzte rheinische Gebiet.

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[258]5. Anfrage Nr. 311 der Abgeordneten Sollmann, Dr. Meerfeld und Zörgiebel – Nr. 616 der Reichstagsdrucksachen –, betreffend Erhöhung der Mehlpreise für das besetzte rheinische Gebiet5.

Das Kabinett beschließt, zehn Millionen Mark Kosten, die der Reichsgetreidestelle für die von ihr belieferten Kommunalverbände infolge der Getreidepreiserhöhung im besetzten Gebiet erwachsen, auf den Reichshaushalt zu übernehmen6. Das Kabinett beschließt ferner, den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu ermächtigen, denjenigen selbstwirtschaftenden Kommunalverbänden des besetzten Gebiets7, die auf Grund ziffernmäßiger Kalkulation nachweisen, daß sie bei den derzeitigen Mehl- und Brotpreisen die Kosten der Getreidepreiserhöhung für das Selbstwirtschaftsgetreide nicht selbst tragen können, entsprechende Zuschüsse zu gewähren.

Fußnoten

5

Am 1.9.1920 war in den besetzten Gebieten mit Zustimmung des REM der Getreidepreis um 25 M je t erhöht worden. Nach Angabe des REM sollte mit dieser Preiserhöhung die Produktionskosten der Landwirtschaft in den besetzten Gebieten ausgeglichen und ein Abfließen des Getreides in die angrenzenden Länder mit höheren Getreidepreisen verhindert werden (Der REM an den RFM am 28.10.1920, R 43 I /178 , Bl. 95). Die damit notwendige Brotpreiserhöhung in den besetzten Gebieten hatte zu heftigen Protesten in der Bevölkerung geführt.

Zu den Einzelheiten der Anfrage s. RT-Drucks. Nr. 616, Bd. 364 .

6

Da Getreide zwangsbewirtschaftet war, unterstand die gesamte Getreidewirtschaft einer zentralen Stelle, der Reichsgetreidestelle. Diese hatte die Aufgabe, mit Hilfe der Kommunalverbände für die Verteilung und zweckmäßige Verwendung des Getreides aus der Ernte des Jahres 1920 zu sorgen (Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920, RGBl. 1920, S. 1033 ).

7

Selbstwirtschaftende Kommunalverbände waren solche, die mit dem in ihrem Bereich geernteten Getreide die eigene Bevölkerung versorgen konnten (Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920, RGBl. 1920, S. 1038 ).

Die schriftliche Beanwortung dieser Anfrage erfolgte am 1.11.1920 durch den REM (RT-Drucks. Nr. 793, Bd. 364 ).

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