2.130.8 (feh1p): 8. Zusammenstoß zwischen Reichsminister Dr. Hermes und Ministerpräsident Braun.

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8. Zusammenstoß zwischen Reichsminister Dr. Hermes und Ministerpräsident Braun.

Reichsminister Dr. Hermes macht Mitteilung von seinem Zusammenstoß mit dem Ministerpräsidenten Braun im Reichstag8. Das Kabinett beschließt, beim Ministerpräsidenten Braun die disziplinarische Untersuchung gegen Staatssekretär Ramm zu beantragen9. Das Schreiben soll vom Reichsjustizministerium entworfen werden. Der Reichsernährungsminister Dr. Hermes wird dem Reichsminister der Justiz die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen10.

Fußnoten

8

In der RT-Sitzung vom 6. 12. hatte der PrMinPräs. Braun gegenüber REM Hermes den Vorwurf erhoben, daß Hermes einen Beamten an leitender Stelle seines Ministeriums eingesetzt habe, obwohl er gewußt habe, daß dieser Beamte bestechlich sei. Weiter hatte Braun behauptet, daß in einem in diesem Zusammenhang wichtigen Schreiben, das der StS im PrLandwMin., Ramm, an Hermes gerichtet hatte, im REMin. Fälschungen vorgenommen worden seien. Hermes hatte diese Vorwürfe im RT sofort zurückgewiesen. Zu den Einzelheiten s. RT-Bd. 346, S. 1484  ff.

9

Von einigen Seiten war behauptet worden, StS Ramm habe diesen Bestechungsfall bewußt herbeigeführt.

In dem Disziplinarverfahren gegen StS Ramm sollte daher geklärt werden, ob Ramm den Versuch einer Bestechung eines Beamten betrieben oder zumindest geduldet habe (Der StSRkei an den RJM am 25.12.1920, R 43 I /931 , Bl. 71).

10

Nach der Prüfung der Unterlagen teilte der RJM mit, daß er gegen das Gesuch an den PrMinPräs., ein Disziplinarverfahren gegen StS Ramm einzuleiten, erhebliche Bedenken habe. Wenn die Pr. Regierung einem solchen Gesuch überhaupt stattgeben würde, würde ein solches Verfahren wahrscheinlich ein negatives Ergebnis haben (Der RK an den REM am 12.1.1921, R 43 I /931 , Bl. 72). Der REM verzichtete daraufhin seinerseits auf die Ausführung des Kabinettsbeschlusses (Der REM an den RK am 23.1.1921, R 43 I /931 , Bl. 74).

Unabhängig davon hatte die Fraktion der USPD (Rechte) (Aderhold und Gen.) am 2.12.1920 einen Antrag im RT eingebracht, in dem zur Prüfung der Vorwürfe gegen REM Hermes die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert wurde (RT-Drucks. Nr. 1033, Bd. 365 ). Dieser Antrag wurde am 15.12.1920 im RT angenommen (RT-Bd. 346, S. 1668 ).

In dem Bericht des Ausschusses, der am 15.11.1922 veröffentlicht wurde, wurde der REM gegen einzelne Gegenstimmen von Ausschußmitgliedern von allen Vorwürfen freigesprochen (RT-Drucks. Nr. 5485, Bd. 376 ).

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