2.225.4 (feh1p): 4. Papierbewirtschaftung.

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4. Papierbewirtschaftung9.

Nach längerer Erörterung beschließt das Kabinett, die Zwangsbewirtschaftung des Zeitungsdruckpapiers mit dem 1. April 1921 aufzuheben10.

Fußnoten

9

Zur Vorgeschichte s. die Dok. Nr. 65, P. 7, Nr. 102, P. 1 und Nr. 113, P. 3.

Während der zweiten Hälfte des Jahres 1920 hatte sich die Lage auf dem Druckpapiermarkt stetig gebessert; eine steigende Papierproduktion hatte zu sinkenden Preisen geführt. Auf Anregung des RWiM hatte sich das Kabinett bereits am 23.3.1921 mit der Frage der Bewirtschaftung des Druckpapiers befaßt und hatte beschlossen, die Bewirtschaftung mit Wirkung vom 1.7.1921 aufzuheben. Siehe dazu Dok. Nr. 214, P. 2.

10

Die Vorgänge, die zu dieser schnellen Änderung des Kabinettsbeschlusses vom 23.3.1921 führten waren folgende:

Am 30.3.1921 hatte der RWiM den in Hannover tagenden dt. Zeitungsverlegern mitteilen lassen, daß nach dem Wegfall der Reichszuschüsse, die am 31.12.1920 ausgelaufen waren, Druckpapier mit Wirkung vom 1.4.1921 nur zu den Gestehungskosten der Papierfabriken abgegeben werden könne. Der Preis sollte von Reichs wegen auf 360 M je 100 kg festgesetzt werden. Zu den Reichszuschüssen s. Dok. Nr. 102, Anm. 5.

Die dt. Zeitungsverleger faßten daraufhin eine Entschließung, in der sie die beabsichtigte Festsetzung des Papierpreises als unzumutbar zurückwiesen und die RReg. und den RT für die wirtschaftlichen Folgen dieser Preisfestsetzung verantwortlich machten.

Die RReg. und der RT wurden damit mit der Verantwortung für die künftige Preisbildung für Druckpapier belastet. Es entstand die Frage, ob die Bewirtschaftung fortgesetzt und die Preise festgesetzt werden oder ob Bewirtschaftung und Preisfestsetzung sofort aufgehoben werden sollten. Eine erneute Subventionierung des Druckpapiers erklärte der RWiM wegen der angespannten Finanzlage für unmöglich. In einer Stellungnahme für den StSRkei vom 31.3.1921 legte der RWiM die wirtschaftlichen Folgen der beiden Möglichkeiten für die Papierindustrie und die Zeitungsverleger dar und erklärte, daß sich die Zeitungsverleger bei freier Preisbildung nicht schlechter stehen würden als bei amtlicher Preisfestsetzung. Außerdem gab er der Erwartung Ausdruck, daß die Preise für Druckpapier bei einer Aufhebung der Bewirtschaftung bald sinken würden. Der RWiM bat, darüber sofort eine Entscheidung des Kabinetts herbeizuführen (R 43 I /2465 , Bl. 114–115).

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