2.114.1 (lut1p): [Sicherheitspakt, Entwaffnungsfrage, Eintritt in den Völkerbund, Kriegsschuldfrage]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 27). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

[Sicherheitspakt, Entwaffnungsfrage, Eintritt in den Völkerbund, Kriegsschuldfrage]

Der Reichskanzler begrüßte die Minister- und Staatspräsidenten der Länder. Die Reichsregierung sei bei beiden Noten, der Note über die Voraussetzung der Räumung der nördlichen Rheinlandzone1 und der Note betreffend Sicherheitspakt2, so verfahren, daß sie zunächst eine ganz allgemeine offiziöse Verlautbarung herausgegeben habe3. Es seien jedoch noch keine Beschlüsse gefaßt, da die Reichsregierung von vornherein die Absicht hatte, zunächst die Ministerpräsidenten und dann den Auswärtigen Ausschuß des Reichstages zu hören.

Der Reichsminister des Auswärtigen gab daraufhin einen Überblick über die Gesamtlage3a.

Der Preußische Ministerpräsident stimmte den Ausführungen des Reichsministers des Auswärtigen im wesentlichen zu, insbesondere auch in der Auffassung von den diplomatischen Aufgaben der Deutschen Reichsregierung. Es gäbe nur die Alternative, sich vom Gefühl leiten zu lassen und hinzunehmen, was der Stärkere uns vorschreibt, oder zu versuchen, das, was noch als Machtfaktor geblieben sei, auszunutzen und bei Verhandlungen zu verwerten. Er sei für die letztere Möglichkeit. Er halte die in die Wege geleitete Aktion für richtig, zweckmäßig und zeitgemäß. Bei der Antwort der Alliierten sei besonders bedenklich der Punkt, der zum Ausdruck bringt, daß alle Bestimmungen des[389] Versailler Vertrages weiterbestehen bleiben sollten, also insbesondere auch die Sanktionsmöglichkeit. Das sei gerade das Gegenteil von dem, was von uns angestrebt worden sei. Bevor eine endgültige Stellungnahme eingenommen werden könne, müßten die noch bestehenden Unklarheiten beseitigt werden. Bei dieser Klärung könne sofort zum Ausdruck gebracht werden, daß wir zu Verhandlungen kommen wollen. Es müsse uns auch weiter das Bestreben leiten, den Frieden zu sichern.

Der Bayerische Ministerpräsident stellte zunächst fest, daß er nicht in der Lage sei, sich heute endgültig zu äußern. Die Zusammenhänge seien ihm bisher unbekannt gewesen. Die Schuld daran trüge nicht er. Die ganze Angelegenheit sei nicht so betrieben worden, daß es möglich wäre, heute eine Stellungnahme zu verlangen. Er gebe zu, daß ein Außenminister jede Situation, die sich ihm biete, ausnutzen müsse, auch wenn nur ein geschäftsführendes Kabinett vorhanden sei. Er gebe weiter zu, daß ein Außenminister verpflichtet sei, gegebenenfalls selbständig zu handeln. Er sei aber doch der Auffassung, daß es nur im Interesse der Sache gelegen hätte, wenn die Länderregierungen frühzeitig genug über die jetzt zu behandelnde Frage verständigt worden wären. Wenn diese Verständigung auch verfassungsgemäß keine Verpflichtung der Reichsregierung darstelle, so sei sie doch politisch klug. Wenn dies geschehen wäre, dann wären die Ministerpräsidenten auch in der Lage, entscheidende Worte zu sprechen4. Er möchte den dringenden Wunsch aussprechen, daß sie künftig rechtzeitig über die weiteren Maßnahmen unterrichtet würden. Über die Motive des Vorgehens des Reichsministers des Auswärtigen könne er sich kein rechtes Bild machen. Es seien heute neue Tatsachen vorgetragen, die nicht übereinstimmten mit denen, die bei früheren Gelegenheiten mitgeteilt worden seien. Was den mit dem Memorandum5 verfolgten Zweck anlange, so könne er den Optimismus des Reichsministers des Auswärtigen nicht teilen. Frankreich werde auf diese Art nicht zu isolieren sein. Trotz der Rede Chamberlains6 habe er die Auffassung, daß die Wirkung des Memorandums nur ein Zusammenrücken von England und Frankreich nach sich gezogen habe. Die französische Note habe[390] alle Punkte unseres Memorandums in das Gegenteil verkehrt. Dabei könne er nicht sagen, daß seine ganze Konstruktion von der Entente frei erfunden worden sei. Das Memorandum habe dazu die Hand geboten; das gelte besonders bezüglich der Schiedsverträge. Das Memorandum sei viel zu allgemein gehalten und habe zu viel der Möglichkeiten zur Ausbeutung dem Gegner gegeben. Diese Mängel trage die französische Note nicht. Dadurch sei die Schwierigkeit entstanden, in der wir uns heute befänden. Wie wir uns jetzt auch verhalten, immer werde im Ausland der Eindruck erweckt werden, daß es Deutschland doch nicht ernst mit seinem Angebot gewesen sei. Das sei eine bedeutsame moralische Einbuße für uns. Die Auffassung des Reichsministers des Auswärtigen über die Verschiedenheit der Meinungen Englands und Frankreichs könne er nicht teilen. England lehne ja die Schlußfolgerungen bezüglich der Schiedsverträge nur für sich ab.

(Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte daraufhin, daß England dies auch für Frankreich tue7.)

England werde uns auch hier wieder im Stich lassen. Die Art der Einbeziehung des Völkerbundes in die Konstruktion der alliierten Antwort stelle eine Zwangslage für Deutschland dar. Das Recht auf Sanktionen werde in der Note sogar noch gegenüber dem bisherigen Status erweitert. Der Gesamteindruck, den er von der Note der Alliierten erhalten habe, sei der, daß alle die Zwecke, die Deutschland mit seinem Memorandum angestrebt habe, in das Gegenteil verkehrt werden. Der Reichsminister des Auswärtigen, in Übereinstimmung mit dem Reichskabinett, schlage nun zunächst eine Rückfragenote vor. Dagegen habe er an sich nichts einzuwenden. Er sei aber der Auffassung, daß man diese Zwischennote anders behandeln müsse als das Memorandum, um nicht neue Verlegenheiten heraufzubeschwören. Es sei notwendig, daß, wenn die Länder die Reichsregierung decken sollen, diese auch von dem Inhalt der Zwischennote vor Absendung Kenntnis erhielten8.

Was den Eintritt in den Völkerbund anlange, so scheine ihm ein vorbehaltloser Eintritt unmöglich. Ein vorbehaltloser Eintritt werde uns den letzten Rest politischer Selbständigkeit nehmen, den letzten Rest wirtschaftlicher Notwendigkeiten nehme die Entwaffnungsnote. Man wünsche jetzt unseren Eintritt in den Völkerbund nur, weil wir außerhalb des Völkerbunds unbequemer seien. Der Artikel 16 könne nicht auf uns angewendet werden. Die vorgeschlagenen Schiedsverträge seien unmöglich. Gegen den Rheinpakt habe er gefühls- und[391] verstandesmäßig große Bedenken. Der Grundsatz: „Nie wieder Krieg“ schließe den Gedanken einer neuen Schuldlüge ein. Er stelle eine moralische Bindung dar, von der Deutschland nicht wieder loskommen werde. Eine Weiterbehandlung der Sicherheitsfrage sei nicht möglich, ohne die Schuldfrage mit hereinzuziehen. Zusammenfassend möchte er sagen, daß er mit großem Interesse die Darlegungen des Reichsministers des Auswärtigen entgegengenommen habe, daß er aber nicht in der Lage wäre, außer den Bedenken, die er vorgetragen habe, eine definitive Stellung zu den Vorschlägen für die Weiterberatung einzunehmen.

Im allgemeinen habe er den Eindruck, daß es verkehrt wäre, wenn Deutschland sich übereile. Er gehe dabei von der Überzeugung aus, daß sich in Frankreich die finanziellen, wirtschaftlichen und parteilichen Schwierigkeiten immer mehr verstärkten. Das noch bestehende enge Verhältnis zwischen England und Frankreich werde auch nicht auf die Dauer bestehen können. Dabei setze er keine Hoffnungen auf England, wie vielleicht der Reichsminister des Auswärtigen. So stehe er auch den Äußerungen Chamberlains über das Durchmarschrecht skeptisch gegenüber9. Wenn sich die Berliner Diplomaten ebenso ausgesprochen hätten wie Chamberlain, so möchte er daran erinnern, daß die Regierung schon öfters anders entschieden hätte als vorher die Botschafter in Berlin mitgeteilt hätten.

Ministerialdirektor Gaus gab einen Überblick über die Behandlung des Schiedsvertrages in dem deutschen Memorandum und der französischen Antwortnote10.

Der Sächsische Ministerpräsident schloß sich im großen und ganzen den Darlegungen des Reichsministers des Auswärtigen an. Bei der seinerzeitigen Situation habe nichts anderes geschehen können als das, was das Auswärtige Amt getan habe. Über Einzelheiten könne man streiten. Das Memorandum sei den Franzosen sehr unbequem gewesen. Die weiter in Aussicht genommenen Schritte halte er für richtig; dabei brauche man sich mit der endgültigen Antwort nicht zu beeilen. Was den Völkerbund anlange, so meine er, daß es besser sei, drinnen zu sein als draußen.

Der Württembergische Staatspräsident begrüßte, daß die Reichsregierung nach langen Jahren endlich eine aktive Außenpolitik betreibe. Allerdings hätte er es, ebenso wie Bayern, begrüßt, wenn die Länder vorher unterrichtet worden wären. Für sehr bedenklich halte er, Elsaß-Lothringen den Franzosen zu garantieren, ohne daß vorher eine Volksabstimmung stattgefunden hätte. Eine Garantie der Ostgrenzen sei ganz unmöglich. In dem Memorandum vermisse er die Erörterung über die Schuld am Kriege. Es sei notwendig, die Einsetzung eines unabhängigen internationalen Gerichtshofes zu verlangen. Die Reichsregierung müsse erklären, daß ein Frieden solange nicht möglich sei, als diese[392] Frage nicht aufgeklärt wäre. Was den Eintritt in den Völkerbund anlange, so könne er sich der Ansicht des Sächsischen Ministerpräsidenten nicht anschließen. Im übrigen würden die großen Fragen, die zwischen den Völkern beständen, niemals durch Verträge gelöst werden, sondern immer nur durch Gewalt. Zur Fortführung des Sicherheitsgedankens müsse die Regierung eine Konferenz anstreben.

Der Badische Staatspräsident: Die französische Note sei ein Meisterstück der französischen Diplomatie. Er gebe zu, daß es bequemer sei, sich in der Außenpolitik passiv zu verhalten; wenn aber noch etwas Macht vorhanden sei, dann sollten diese Mittel angewendet werden. Dann aber seien die Schritte der deutschen Politik, als Ganzes gesehen, eine Notwendigkeit gewesen. Er begrüße die Stilisierung des Memorandums so wie sie sei, da dadurch das Spiel nicht auf das enge Fundament Frankreich–Deutschland allein abgestellt worden sei. Klar müsse man sich darüber sein, daß auch durch das, was jetzt geschehe, die Offensive Frankreichs auf den Rhein nicht beseitigt würde. Wir würden immer Mißtrauen hegen müssen. Die Note verschleiere diese Absicht allerdings sehr geschickt. Was die Frage des Eintritts in den Völkerbund anlange, so sei er der Meinung, daß die Argumente für und gegen annähernd die Waage hielten. Die Frage des Eintritts sei daher weniger vom Standpunkt des formalen Völkerrechts, sondern mehr vom Standpunkt politischer Zweckmäßigkeit zu entscheiden. Konferenzen wie die heutige seien zur wechselseitigen Information da. Wenn die Reichsregierung künftig eine engere Fühlungnahme mit den Ländern pflegen will, so würde er das sehr begrüßen.

Der Thüringische Staatsminister: Bezüglich des Zweckes der heutigen Besprechung teile er die Auffassung Bayerns. Aus der Einladung11 sei nicht einmal zu ersehen gewesen, daß Gegenstand der heutigen Besprechung die Sicherheitsfrage bilden solle. Infolgedessen könne er auch heute namens seiner Regierung keine Stellung nehmen. Namens seiner Regierung müsse er aber bedauern, daß die Länderregierungen bei der Abfassung des Memorandums nicht beteiligt worden seien. Es besteht nun die Gefahr, daß Deutschland wiederum ins Unrecht gesetzt werde. Die französische Note sei ja unannehmbar. Wenn wir sie nun jetzt ablehnten, werde Deutschland dafür die Schuld treffen. Dem Völkerbund gegenüber verhalte er sich ablehnend. Wenn es überhaupt zu Verträgen komme, müsse die Gleichberechtigung von vornherein sichergestellt sein. Was die Schuldlüge anlange, so stehe er auf dem Standpunkt, daß diese Frage hier nicht unmittelbar entscheidend eingeschaltet zu werden brauche. Neue Verpflichtungen, die noch über die im Versailler Vertrag hinausgingen, dürften auf keinen Fall übernommen werden.

Der Reichsminister des Auswärtigen ging daraufhin näher auf die Frage des Eintritts in den Völkerbund ein und gab einen Überblick über die Gründe, die für und gegen den Eintritt in den Völkerbund sprächen. Bezüglich Artikel 1012 war er der Meinung, daß damit keine freiwillige Anerkennung des Versailler Vertrages ausgesprochen würde. Zu Artikel 19 lägen befriedigende[393] Erklärungen des Völkerbundes und Chamberlains vor. Was die Ostgrenzen anlange, so habe sie auch Chamberlain als revisionsfähig hingestellt. Das, was Chamberlain in seiner Rede ausgeführt habe, sei das weitgehendste gewesen, was er unter den gegenwärtigen Verhältnissen hätte sagen können13. Polen sei von Frankreich zur Anerkennung der Note gezwungen worden. Die Garantie eines polnisch-deutschen Schiedsvertrages14 sei für Deutschland unannehmbar. Was die Schuldlüge anlange, so müsse er darauf hinweisen, daß die Deutsche Regierung bereits einen Protest erhoben habe, und zwar anläßlich der Note bezüglich des Eintritts in den Völkerbund15. Er bedauere, daß im August 1924 im Anschluß an die Annahme der Dawes-Gesetze die Schuldnote nicht abgegangen sei. Eine Verbindung mit dem Sicherheitspakt halte er aber nicht für möglich. Wenn die Frage des Völkerbundes wieder akut werde, könne darauf zurückgekommen werden.

Was die Frage des Anschlusses Österreichs anlange, so müsse er darauf hinweisen, daß der Anschluß, mindestens zur Zeit, nicht einmal von der österreichischen Regierung unterstützt werde. Der Anschluß sei also noch nicht akut. Wenn der Sicherheitspakt abgeschlossen sei, werde die Lage bedeutend günstiger sein, denn Frankreich könne dann nicht mehr die Gefahr der Bedrohung in die Debatte werfen. Ein Erfolg sei aber überhaupt nur dann zu erzielen, wenn die Kundgebungen für einen Anschluß aus Österreich kämen. Wenn sich Deutschland zum Träger des Anschlußgedankens mache, so werde die Frage nicht gefördert. Wenn es zum Anschluß käme, dann müsse die Lage so sein, daß Deutschland sagen könne, es sei bereit, auch noch diese Last auf sich zu nehmen, fordere dafür allerdings die und die Konzessionen.

Es sei die Frage gestellt worden, warum das Memorandum in so allgemeinen Formen gehalten worden sei. Er möchte darauf hinweisen, welches das Schicksal des ersten deutschen Angebots gewesen sei16; das Auswärtige Amt habe daraus die Lehre gezogen. Das wichtigste bei dem Zustandekommen eines Sicherheitspaktes sei, daß Deutschland durch den Pakt vor Frankreich gesichert werde. Dieser Vorteil dürfe nicht verkannt werden.

Herr von Brandenstein bedauerte ebenfalls, daß die Länder nicht rechtzeitig unterrichtet worden waren. Mit der bayerischen Beurteilung der Lage sei er durchaus einverstanden. Er befürchte, daß durch das Memorandum Deutschland größere Bindungen auferlegt würden als erwünscht sei. Er habe das Gefühl, als wenn wir in dem Memorandum weiter gegangen seien als notwendig war. Sein[394] Wunsch sei, bei der Fortsetzung der Erörterungen alles daran zu setzen, daß Bindungen nach Möglichkeit unterlassen werden, die eine Entwicklungsmöglichkeit für die Zukunft ausschlössen. Dem Völkerbund stehe er sehr skeptisch gegenüber. Rußland gegenüber müsse größte Vorsicht geübt werden. Es bestehe die Gefahr, daß, wenn Deutschland in den Völkerbund eintritt, Rußland sich von uns entferne und Anschluß an andere Mächte suche.

Minister v. Brentano beklagte ebenfalls die nicht rechtzeitige Information; warnen möchte er, die Beantwortung der französischen Note zu lange hinauszuzögern. Das Rheinland stehe auf dem Spiel. Er sei ein entschiedener Gegner der Gefühlspolitik. Notwendig sei, daß in der deutschen Antwort die Frage aufgeworfen werde, wann nach einem Zustandekommen des Sicherheitspaktes die Besetzung des Rheinlands aufhören solle. Gegen einen Eintritt Deutschlands in den Völkerbund solle man sich nicht mehr sträuben, natürlich unter der Voraussetzung der Gewährung der Gleichberechtigung. Ob es zurzeit praktisch sei, die Schuldfrage anzuschneiden, überlasse er der Reichsregierung. Er glaube, daß dieses wohl jetzt eine unnötige Belastung der zurzeit aktuellen Fragen sei. Im großen und ganzen stehe er auf dem Standpunkt der Reichsregierung.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß doch im Rheinland allgemein, soweit er unterrichtet sei, die Stimmung vorherrschend sei, Deutschland solle nicht fehlerhaft handeln und keine neuen Ketten sich auferlegen lassen, nur um das Rheinland eine kurze Zeit früher zu befreien. Das sei ein starker Aktivposten für die deutsche Politik. Auf die Dauer sei natürlich die Beibehaltung der Besetzung unmöglich. Was den Sicherheitspakt anlange, so möchte er dazu nur die Frage aufwerfen, was denn eigentlich der Gedanke eines Angebotes eines Sicherheitspaktes bedeute. Man müsse doch davon ausgehen, daß am Rhein eine Gefahr lediglich für Deutschland bestehe, und gerade diese Gefahr für Deutschland solle durch den Sicherheitspakt abgewendet werden. Die Gefahr des weiteren Vordringens der Franzosen am Rhein würde nichtig sein, wenn die Sicherung Deutschlands gewahrt werde. Dann werde auch Deutschland in der Lage sein, an andere große Lebensfragen heranzugehen, ohne sich dabei von vornherein in einer unterlegenen Situation zu befinden. Natürlich dürfe der Preis, den Deutschland für eine derartige Regelung zahle, nicht zu hoch sein. Was den Völkerbund anlange, so glaube er, daß, wenn Deutschland nicht einen neuen positiven Gedanken in die Sicherheitsfrage hineingetragen hätte, Deutschland auf die Dauer gegenüber dem Drängen, in den Völkerbund einzutreten, nicht hätte mehr widerstehen können. Jetzt sei die Lage verändert. Jetzt sei die Regierung in der Lage, darauf hinzuweisen, daß es außer dem Völkerbund auch noch andere Wege zur Lösung der Sicherheitsfrage gebe.

Der Bayerische Ministerpräsident hielt die Auffassung, daß Frankreich durch das deutsche Memorandum in große Verlegenheit versetzt worden sei, für eine Annahme. Auf jeden Fall habe sich Frankreich sehr geschickt aus dieser Lage herausgefunden. Was das Memorandum anlange, so habe er sich nicht dagegen erklärt, daß die damalige Situation ausgenutzt worden sei, sondern er habe lediglich die Fassung beanstandet, und dabei müsse er bleiben, vor allem was die Ostfrage anlange. Zu dieser unglücklichen Behandlung in der französischen[395] Antwortnote habe das Memorandum Veranlassung gegeben. Heute komme es darauf an, wie Deutschland aus der gegebenen unglücklichen Situation wieder herauskomme. Eile tue nicht not. Der Rhein könne noch aushalten. An den guten Willen zur Verständigung glaube er bei Frankreich nicht. Auch die Ruhrräumung sei nur wieder Mittel zum Zweck. Er habe den dringenden Wunsch, daß die Tür gegen Rußland nicht zugeschlagen werde. Eine gesonderte Behandlung der Sicherheits- und Entwaffnungsnote sei zweckmäßig. Was Elsaß-Lothringen anlange, so könne er sehr wohl begreifen, daß sich die Deutschen dort nicht rührten. Der Druck Frankreichs laste zu stark auf der Bevölkerung. Aus dem Stillschweigen dürfe man jedoch nicht schließen, daß sie sich tatsächlich auch nicht rühren wollten. Über den Vertrag von Versailles hinaus dürften keine neuen Bindungen eingegangen werden. Die volle Gegenseitigkeit müsse gewährleistet sein. Was den Völkerbund anlange, so sei er kein grundsätzlicher Gegner desselben. Er müsse aber solange sich gegen einen Eintritt aussprechen, solange die Artikel 10 und 16 unverändert blieben und auf Deutschland Anwendung finden sollten. Außerdem befürchte er, daß, wenn auch die Gleichberechtigung formal gegeben sei, diese praktisch doch nicht durchgeführt würde.

Der Reichsminister des Auswärtigen antwortete auf die Frage des Württembergischen Staatspräsidenten nach dem Abhalten einer Konferenz, die Reichsregierung habe diesen Gedanken nicht etwa aufgegeben, die Abhaltung einer Konferenz werde aber davon abhängig gemacht werden müssen, ob bei den weiteren Verhandlungen sich eine Einigung über die Grundfragen erzielen lasse. Die französische Note sei jedenfalls keine Diskussionsbasis.

Der Reichskanzler stellte daraufhin als Ergebnis der bisherigen Besprechung fest, daß der Zweck der Information über die nächsten Schritte der Reichsregierung als erfüllt angesehen werden könne. Über die nächsten Schritte der Reichsregierung bestände Einverständnis. Einwendungen gegen diese Feststellung wurden nicht erhoben.

Nach einer Mittagspause wurden die Verhandlungen gegen 3 Uhr fortgesetzt.

General v. Pawelsz gab einen Überblick über die Entwaffnungsnote und über das Ergebnis der bisherigen Prüfung und teilte mit, in welcher Weise sich die Reichsregierung die Weiterbehandlung der Note denke17.

Der Reichskanzler empfahl daraufhin, die Diskussion in 2 Abschnitte zu zerlegen:

a) allgemeine Erörterung,

b) besondere Erörterung der Polizeifrage.

Er betonte, daß die Note kein Ultimatum darstelle, sondern Raum für weitere Verhandlungen lasse.

Der Bayerische Ministerpräsident äußerte den Wunsch, daß die Mitteilungen, die General v. Pawelsz gemacht habe, den Länderregierungen schriftlich zugängig gemacht würden. Die übrigen Teilnehmer stimmten diesem Wunsche zu.

[396] Der Reichskanzler erklärte sich bereit, dem Wunsche zu entsprechen, hielt es nur für notwendig, daß eine etwas andere Form gewählt würde als die des heutigen Vortrags18.

Es wurde weiter der Wunsch geäußert, daß auch der Bericht des Reichswehrministers an das Reichskabinett19 den Landesregierungen zugängig gemacht würde. Auch diesem Wunsch versprach der Reichskanzler zu entsprechen20.

Der Reichswehrminister nahm Bezug auf die beobachteten geheimen Mitteilungen, die immer wieder an die Entente gingen und die an Landesverrat grenzten. Diese seien besonders bedenklich mit Rücksicht auf die Ziffer 10 der Mantelnote, die einen Generalvorbehalt darstelle21. Es sei notwendig, daß derartige Mitteilungen, sobald sie nur bekannt würden, von der Polizei richtiggestellt würden. Von ihm aus sei in seinem Bereich Anweisung gegeben worden, keinerlei Vorwände der Gegenseite für neue Schwierigkeiten zu geben. Er wäre dankbar, wenn auf diesem Gebiet eine enge Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern möglich wäre.

Der Reichskanzler stellte fest, daß dagegen kein Widerspruch erhoben wurde und also die Länder dem Wunsch des Reichswehrministers entsprechen wollten.

Der Bayerische Ministerpräsident warnte vor übergroßer Eile. Es sei nicht notwendig, auf alles einzugehen, was gefordert würde. Erst müsse einmal festgestellt werden, welche Punkte überhaupt richtig seien und welche unrichtig. Eine Stellungnahme sei für ihn noch nicht möglich. Es wäre sehr erwünscht, wenn nähere Auskünfte über die Frage der Änderung der Organisation des Reichsheeres und über die Polizeifrage gemacht würden.

Der Preußische Ministerpräsident wies darauf hin, daß von der Schnelligkeit der Erledigung die Räumung Kölns abhänge. Der Gegner habe sicherlich keine Eile. Alles das, was im Einklang mit den Bestimmungen des Versailler Vertrags gefordert werde, müsse erfüllt werden; was darüber hinaus ginge, müsse abgelehnt werden. Wo Zweifelsfragen beständen, müsse verhandelt werden. Unmöglich sei die These, daß etwas abgelehnt werden könne mit der Begründung, es sei lebensnotwendig für Deutschland, wenn es im Gegensatz zu den Bestimmungen des Versailler Vertrags stünde.

[397] Der Reichskanzler stimmte diesem letzten Satz des Preußischen Ministerpräsidenten zu, wies aber darauf hin, daß es auch sehr viele Punkte gebe, wo es sich um Fragen der Auslegung der Bestimmungen des Versailler Vertrags handle. Deutschland werde sich sein Recht auf Auslegung der Bestimmungen des Versailler Vertrages nicht nehmen lassen.

Zur Polizeifrage führte der Bayerische Ministerpräsident aus, daß an der Schlagfertigkeit der Polizei nicht gerührt werden dürfe. Daher dürfe keine weitere Regionalisierung oder Munizipalisierung vorgenommen werden; darunter würden nur die Ausbildung und die Disziplin leiden. Gleich große Bedenken habe er auch gegen die Entkasernierung. Die Stärke dürfe nicht herabgesetzt werden. Er sei vielmehr der Meinung, daß die jetzige Stärke gar nicht den Bedürfnissen entspräche. Wegen der lebenslänglichen Anstellung könne man verschiedener Meinung sein. Notwendig sei aber die Aufrechterhaltung der Verjüngungsmöglichkeit innerhalb der Polizei. Das, was in der Bewaffnung zugestanden werden solle, reiche nicht aus.

Der Preußische Ministerpräsident hielt den Standpunkt Bayerns für nicht restlos vertretbar. Der militärische Charakter der Polizei werde unbedingt verschwinden müssen. In diesem Punkte decke sich auch die Forderung der Note mit den Bestimmungen des Versailler Vertrages22. Preußen habe übrigens schon umorganisiert, ohne daß die Schlagkraft der Polizei darunter gelitten habe. Ein gewisser Fortschritt sei in der Note nicht zu verkennen, so insbesondere hinsichtlich der Kasernierungsfrage. Die Einigung auf dem Gebiete der Reichswehrforderungen werde sehr viel schwieriger sein, und gerade deshalb sollten wir auf dem Gebiete der Polizeiforderungen weitgehend entgegenkommen.

Der Reichsminister des Innern gab einen Überblick über die Gesamtlage der polizeilichen Forderungen. Die größte Sorge bereite die Frage der staatlichen Polizei und der Kasernierung23. Ein sehr enges Zusammenarbeiten mit den Ländern sei notwendig. Er bitte die Länder, es daran nicht fehlen zu lassen.

Der Reichswehrminister machte Ausführungen über das Zusammenarbeiten zwischen Militär und Polizei.

Der Thüringische Ministerpräsident war der gleichen Auffassung wie der Bayerische Ministerpräsident. Die Forderungen bezüglich der Polizei seien nicht erfüllbar. Eine munizipale Polizei sei für Thüringen gar nicht möglich.

Der Württembergische Ministerpräsident trat ebenfalls der Auffassung des Bayerischen Ministerpräsidenten bei. Für Württemberg sei ebenfalls eine munizipale Polizei unmöglich. An dem bestehenden Zustand sollte so wenig wie nur irgend möglich geändert werden.

[398] Herr v. Brandenstein (Mecklenburg-Schwerin) schloß sich gleichfalls der Auffassung Bayerns an. Die Verhältnisse auf dem flachen Land seien mit den Verhältnissen in Preußen nicht zu vergleichen.

Der Reichskanzler stellte daraufhin fest, daß eine Übereinstimmung bezüglich der Weiterbehandlung der Entwaffnungsnote bestehe. Die Einzelfragen müssen in Erörterungen zwischen dem Reichsministerium des Innern und den Länderregierungen geklärt werden24.

Der Bayerische Ministerpräsident bat um Aufklärung auch über die übrigen Punkte der Entwaffnungsnote.

Der Reichskanzler erwiderte, daß diese schriftlich, wie bereits eingangs zugesagt, gegeben würde.

Der Bayerische Ministerpräsident beantragte darauf, daß in der zu bildenden Kommission auch die Länder, soweit sie von den Entwaffnungsforderungen berührt würden, vertreten seien.

Der Reichskanzler teilte mit, daß eine entsprechende Bestimmung bereits in dem Entwurf der Geschäftsordnung enthalten sei25.

Die Beratung war nachmittags 5 Uhr zu Ende. Über das Ergebnis der Beratung wurde das folgende Kommuniqué einstimmig beschlossen:

„In der heutigen Besprechung des Reichskabinetts mit den Staats- und Ministerpräsidenten der Länder, die mit einer kurzen Mittagspause von 10 Uhr morgens bis gegen Abend dauerte, wurden die wichtigsten zur Zeit im Vordergrund stehenden außenpolitischen Probleme eingehend erörtert. Hierbei ergab sich eine grundsätzliche Übereinstimmung in der Beurteilung der Lage und der zu treffenden nächsten Maßnahmen26.“

Fußnoten

1

All. Kollektivnote zur Entwaffnungs- und Räumungsfrage („Entwaffnungsnote“), überreicht am 4. 6. in Berlin. S. Anm. 1 zu Dok. Nr. 96.

2

Frz. Note an die RReg. vom 16. 6. S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 110.

3

S. dazu Anm. 17 zu Dok. Nr. 96 und Anm. 4 zu Dok. Nr. 111.

3a

S. dazu die Ministerbesprechung vom 24. 6. (Dok. Nr. 110), in der die nachfolgend erörterten Fragen vom Kabinett eingehend beraten wurden.

4

Bayer. Vorstellungen wegen ungenügender Unterrichtung der Länder in Fragen des Sicherheitspakts waren durch v. Preger schon in einem Schreiben an den RK vom 26. 5. erhoben worden. Preger hatte hinzugefügt: Seine Reg. habe erhebliche Zweifel, ob durch die erstrebte gegenseitige Garantie der Westgrenzen eine dauernde Sicherheit für das Rheinland vor frz. Annexionsabsichten zu erreichen sei. „Außer der Annexion operieren die Franzosen ja immer noch als vorläufiges Mittel mit der Separation. Es müßte deshalb die Gewähr geschaffen werden, daß neben der Sicherung der Räumung des gesamten besetzten Gebiets und der Unversehrtheit des gegenwärtigen Besitzstandes auch der Verzicht auf jede Begünstigung von Separations- und Selbständigkeitstendenzen in den besetzten rheinischen Gebieten seitens der Besatzungsmächte normiert würde.“

In seinem Antwortschreiben versicherte Kempner am 22. 6., die RReg. werde in der Sicherheitsfrage keine entscheidenden Schritte unternehmen, ehe die Regg. der Länder Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten hätten (R 43 I /424 , Bl. 246-249, 292).

5

Dt. Sicherheitsmemorandum vom 9.2.25. S. Anm. 6 zu Dok. Nr. 43.

6

Chamberlain hatte sich am 24. 6. vor dem Unterhaus sehr positiv über die dt. Sicherheitsinitiative und gegen Allianzen ausgesprochen, die einseitig gegen Dtld. gerichtet wären. Ausführlicher Auszug aus dem amtl. brit. Protokoll (dt. und engl.) dieser Unterhausdebatte in: Materialien zur Sicherheitsfrage, S. 55 ff. Sehr kurz zusammengefaßt in: Schultheß 1925, S. 248 ff.

7

Chamberlain vor dem Unterhaus am 24. 6. (s. Anm. 6): Großbritanniens Verpflichtungen aus dem vorgeschlagenen Sicherheitspakt müßten strikt auf die westlichen Grenzen beschränkt bleiben und seine Bürgschaft für diese würde nur dann wirksam werden, „wenn der Übeltäter unter Nichtachtung der Schiedsverträge und der Verpflichtungen aus der Völkerbundssatzung zur Gewalt greift.“ Sollte Dtld. unter Verletzung des Schiedsvertrages Polen angreifen, würde sofort Art. 16 der Völkerbundssatzung in Kraft treten. „Frankreich wird unter solchen Umständen berechtigt sein, eine solche Anwendung von Kriegsmaßnahmen durch Deutschland gegen Polen als eine gegen Frankreich begangene kriegerische Handlung aufzufassen, aber in einem solchen Falle haben wir keine anderen Verpflichtungen als die, an die uns bereits unsere Unterschrift unter der Völkerbundssatzung bindet.“

8

Geschieht in der Besprechung mit den MinPräs. am 17. 7., hier abgedr. als Dok. Nr. 127.

9

Chamberlain vor dem Unterhaus am 24. 6. (s. Anm. 6): Im Falle eines poln.-sowj. Krieges würde der Völkerbund Vermittlungsversuche in die Wege zu leiten und nach deren Scheitern die Völkerbundsexekution zu beschließen haben. Wenn Dtld. dann dagegen stimme, könne ein Durchmarschrecht überhaupt nicht in Frage kommen.

10

S. dazu die Ausführungen Gaus’ in der Ministerbesprechung vom 24. 6. (Dok. Nr. 110, dort auch Anm. 34).

11

Nicht in den Akten ermittelt.

12

Art. 10 der Völkerbundssatzung.

13

Vor dem Unterhaus hatte Chamberlain am 24. 6. (s. Anm. 6) die Anwendung des Art. 19 der Völkerbundssatzung, der die Überprüfung und Abänderung unhaltbar gewordener Verträge vorsieht, als einen Weg zu Grenzberichtigungen bezeichnet. Er hatte allerdings hinzugefügt: „Die einzige Grundlage für jedes Schiedsverfahren ist der territoriale ‚status quo' und das öffentliche Recht Europas, wie es im jetzigen Augenblick besteht.“

14

Forderung der frz. Note an die RReg. vom 16. 6.

15

Gemeint ist die Erklärung zur Kriegsschuldfrage, die die RReg. in ihrem Memorandum an die Ratsmächte des Völkerbundes vom 29.9.24 abgegeben hatte. Zum Wortlaut s. Anm. 12 zu Dok. Nr. 50.

16

Es handelt sich hierbei wohl um das Rheinpaktangebot, das die Reg. Cuno im Dezember 1922 durch Vermittlung Washingtons der Frz. Reg. unterbreitet hatte. S. dazu diese Edition: Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 32; zu diesbez. Verhandlungen zwischen der Amerik. und Frz. Reg. s. Foreign Relations of the United States 1922, Vol. II, S. 204  ff.

17

S. den Kabinettsbeschluß vom 26. 6. (Dok. Nr. 112, P. 4).

18

Zu diesem Vorgang außer einem undatierten, durch v. Pawelsz unterschriebenen „Entwurf für die Mitteilung an die Regg. der Länder“ (R 43 I /418 , Bl. 395-398) kein weiteres Aktenmaterial in R 43 I ermittelt. Der Entwurf stimmt inhaltlich weitgehend mit der Aufzeichnung über das Arbeitsergebnis der Kommission zur Prüfung der Entwaffnungsnote überein, die v. Pawelsz am 24. 6. an die Rkei übermittelt hatte (s. dazu Anm. 4 zu Dok. Nr. 110).

19

Teilbericht aus der am 24. 6. von v. Pawelsz vorgelegten Ausarbeitung zur Entwaffnungsnote. S. Anm. 4 zu Dok. Nr. 110.

20

Hierzu in den Akten nichts ermittelt.

21

Ziffer 10 der Mantelnote der all. Kollektivnote zur Entwaffnungs- und Räumungsfrage („Entwaffnungsnote“) vom 4.6.25 (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 96) lautet: „Sie [die All. Regg.] zweifeln in der Tat nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikel 429 ein Hindernis entgegenstellen wird.“

22

Art. 162.

23

Zur Polizeifrage teilt v. Pawelsz am 10. 7. mit, Vertreter der IMKK hätten bei den letzten Verhandlungen angedeutet, „daß die staatliche Polizei in ihrer jetzigen Stärke von 96 000 auf 66 000 herabgemindert werde und daß davon 44 000 Mann kaserniert bleiben könnten.“ In der IMKK sei von frz. Seite überdies angeregt worden, 10 000 Mann Staatspolizei im besetzten Gebiet gesondert beizubehalten (Aufzeichnung Plancks vom 10. 7. in R 43 I /419 , Bl. 96 f.).

24

Mit Schreiben vom 8. 7. an die Innenminister der Länder lädt Schiele für den 16. 7. zu einer Besprechung im RIMin. über die Polizeiforderungen der Entwaffnungsnote ein. Eine Aufzeichnung hierzu in R 43 I nicht ermittelt. Wienstein vermerkt am 18. 7.: „In der Sitzung ist volles Einverständnis zwischen Reich und Ländern erzielt worden.“ (R 43 I /419 , Bl. 94).

25

S. dazu Anm. 4 zu Dok. Nr. 112.

26

So in „Tägliche Rundschau“ vom 28.6.25.

Extras (Fußzeile):